Zusammenfassung
Bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, vgl. § 2 (1) Nr. 4 EStG und 19 EStG, erfolgt regelmäßig ein Steuerabzug vom Arbeitslohn, § 38 (1) EStG. Dieser Steuerabzug heißt Lohnsteuer. Sie stellt eine Erhebungsform der Einkommensteuer dar. Daher finden sich die Vorschriften über die Lohnsteuer im Einkommensteuergesetz (EStG), in der Lohnsteuerdurchführungsverordnung (LStDV) sowie in den Lohnsteuerrichtlinien (LStR) und -hinweisen (LStH). Die Lohnsteuer ist keine selbstständige Steuerart, sondern Teil der Einkommensteuer.
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