Zusammenfassung
Für die von den Unternehmen innerhalb der autonomen Zuständigkeiten zahlbare Einkommensteuer entscheidet die autonome Abteilung der autonomen Regionen über die Steuerherabsetzung oder Freistellung hinsichtlich des Teils, für welchen sie gesetzlich zuständig ist. Hierzu haben sie bei der Provinzregierung um Genehmigung zu bitten.
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