Zusammenfassung
Die Grundbestimmungen und Regeln, welche die chinesische Mehrwertsteuer betreffen, sind in den „Vorläufigen Bestimmungen der Volksrepublik von China über Mehrwertsteuer“ geregelt, welche vom Staatsrat am 13.12.1993 beschlossen wurden und am 01.01.1994 in Kraft getreten sind sowie in den „Detaillierten Regeln für Durchführung der vorläufigen Bestimmungen der Volksrepublik China über Mehrwertsteuer“, welche vom Finanzministerium am 25.12.1993 verröffentlicht und am 01.01.1994 wirksam geworden sind.
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