Bewertung des Umlaufvermögens

  • Benjamin Auer
  • Peer Schmidt

Zusammenfassung

Neben dem Anlagevermögen ist auch das Umlaufvermögen zum Bilanzsichtag zu bewerten. Zu letzterem gehören alle Vermögensgegenstände, die nicht zum Anlagevermögen, d. h. die dem Geschäftsbetrieb nicht dauerhaft dienen, und nicht zu den Rechnungsabgrenzungsposten (vgl. Abschnitt D 4) zählen. Der Fokus dieses Kapitels liegt auf der Bewertung von Vorräten (Abschnitt D 3.2), Forderungen (Abschnitt D 3.3) und Wertpapieren des Umlaufvermögens (Abschnitt D 3.4).

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Authors and Affiliations

  • Benjamin Auer
  • Peer Schmidt

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