Zusammenfassung
Das „Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen“ dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW/AbfG) vom 27.9.1994 zuletzt geändert am 22.12.2004 und DIN 30706-1 bezeichnet unter dem Oberbegriff Hausabfall festen Abfall bestimmter Herkunft. Danach unterscheidet man Haushaltabfall, Sperrabfall und haushaltähnlichen Gewerbeabfall.
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