Grundzüge der Eisenbahnwirtschaftslehre pp 89-105 | Cite as
Die Methode der Tarifierung
Zusammenfassung
Die vorhergehenden Kapitel haben eine allgemeine Übersicht der charakteristischen Merkmale des Eisenbahngeschäftes gegeben. Vom Gesichtspunkte der Ausgaben sehen wir diese in einer großen vorgängigen Verausgabung von Kapital, welches einmal ausgegeben, festgelegt und nicht zurückziehbar ist, und in einem großen laufenden Aufwande für die Instandhaltung und den Betrieb der Bahnlinie als Ganzes, — einem Aufwande, der in hohem Grade unabhängig ist von der Menge, und nahezu gänzlich unabhängig ist von den besonderen Arten und Einzelposten des auf der Bahn beförderten Verkehrs. Vom Gesichtspunkte der Einnahmen gelangen wir zu dem Schlüsse, daß es, da die Ausgaben nahezu gänzlich zu der Bahnlinie als Ganzem gehören, unausführbar ist, Tarife mit einigermaßen annähernder Genauigkeit auf Grundlage dessen zu erstellen, was die Beförderung des Verkehrs kostet, und daß dies ferner, wenn möglich, weder zweckmäßig noch im öffentlichen Interesse gelegen wäre. Denn jeder Kategorie und Einzelheit des Verkehrs nicht nur ihre besonderen Kosten, sondern auch den vollen Anteil an den allgemeinen Kosten und der Kapitalsverzinsung anzulasten, wäre gleichbedeutend mit der Ausschließung einer großen Verkehrsmenge, die im Interesse der Allgemeinheit befördert werden soll; auch würde dies eine große Einschränkung der Gesamtmenge des möglichen Verkehrs und daher einen höheren Durchschnittstarif für den wirklich beförderten Verkehr bedeuten.
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References
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- 3).Das System, die Zustreifgebühren in den Eisenbahntarif ein-zubeziehen, ist ein England eigentümliches und wird mit der Ein-führung der neuen Normaltarifsätze verschwinden. In den meisten anderen Ländern besorgt die Bahnanstalt diese Dienste entweder direkt oder läßt sie durch ihre Agenten besorgen, aber es wird dafür stets eine besondere Mehrgebühr eingehoben. Vergleiche zwischen englischen und auswärtigen Bahntarifen sind oft unzutreffend, weil auf diesen wichtigen Unterschied keine Rücksicht genommen wird. Die Eisenbahngesellschaften südlich der Themse pflegten sich diesem System nicht anzuschließen und taten es auch nach 1892 nicht, soweit es ihren Lokalverkehr betraf. Das System der Einbeziehung von Zustreifgebühren in den Bahntarifsatz hatte ein seltsames Ergebnis. In einer kleinen Station auf dem Lande unterhielt die Bahngesellschaft keinen Zustreifdienst, der Empfänger mußte daher seine Güter selbst abholen. Er wurde aber mit einem Tarifsatz belastet, der auf der Voraussetzung beruhte, daß die Güter ihm zur Haustüre zugestellt wurden, wie es auch bei seinem Nachbar in der angrenzenden Stadt gebührenfrei geschah. In solchen Fällen, wo ein Eisenbahngeschäftsfreund seine Rechte kannte und beharrlich verfolgte, wurde ein „Zustreif-Nachlaß“ nach Maßgabe einer festgesetzten Abstufung zugestanden.Google Scholar
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