Die Genfer Scheckrechtsabkommen pp 1-20 | Cite as
Deutsche Übersetzung der maßgebenden Bestimmungen der drei Genfer Scheckrechtsabkommen vom 19. März 1931
Chapter
Zusammenfassung
Der Scheck enthält:
- 1.
die Bezeichnung als Scheck im Texte der Urkunde, und zwar in der Sprache, in der sie ausgestellt ist;
- 2.
die unbedingte Anweisung, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen;
- 3.
den Namen dessen, der zahlen soll (Bezogener);
- 4.
die Angabe des Zahlungsortes;
- 5.
die Angabe des Tages und des Ortes der Ausstellung;
- 6.
die Unterschrift des Ausstellers.
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© Verlag von Julius Springer 1931