Das Novellierte Gesetz Über das Gerichtliche Verfahren Ausser Streitsachen. Verlassenschaftsabhandlung, Vormundschaft · Freiwillige Schätzung und Feilbietung pp 8-47 | Cite as
Von der Abhandlung der Verlassenschaften
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Zusammenfassung
Zum Zwecke der Verlassenschaftsabhandlung haben die Gerichtsbehörden bei Todesfällen und in Fällen rechtskräftig erfolgter Todeserklärungen einzuschreiten.
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