Die kompetenzrechtlichen Grundlagen des Glücksspielwesens

  • Günther Winkler
Part of the Forschungen aus Staat und Recht book series (STAAT, volume 170)

Zusammenfassung

Glücksspiele entspringen dem Spieltrieb der Menschen. Sie sind ein Ausdruck der persönlichen Freiheit. Die Spiele der Kinder sind dafür aufschlussreich. Das sprichwörtliche Kind im Mann scheint auch ein wichtiger Erklärungsgrund für Spiele der Erwachsenen zu sein. Ein anderer Erklärungsgrund liegt wohl auch in der Freude am gemeinschaftlichen Wettbewerb; im Bedürfnis zu gewinnen, mit dem Wissen um das Risiko des Verlierens. Gemeinschaftsspiele sind durchwegs auf die Alternative von Gewinnen und Verlieren abgestellt. Triebkräfte sind die Spielfreude, der Ehrgeiz auf Erfolg und finanziellen Gewinn. Bei den Glücksspielen bieten Geld und Geldeswert einen besonderen Anreiz für ihre Durchführung. Die klassischen Glücksspiele sind durchwegs Geldspiele.

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Literature

  1. 3.
    Zur Vorgeschichte siehe die Darstellung der wichtigsten Daten und Fakten von Walter Schwartz, Strukturfragen und ausgewählte Probleme des österreichischen Glücksspielrechts (1998), Die Entstehung des österreichischen Glücksspielmonopols, 9 ff.; Weitere Entwicklung 11 ff.; Das Glücksspielrecht der Ersten Republik, 13 ff.; Das Glücksspielrecht der zweiten Republik 15 f.; mit weiter führenden Hinweisen zur Literatur.Google Scholar
  2. 5.
    „Die Kompetenzverteilung der Bundesverfassung beruht auf dem Strukturprinzip der strikten Kompetenztrennung iS einer Exklusivität der Kompetenzbereiche des Bundes und der Länder: Jedes hoheitliche Staatshandeln muss jeweils einem bestimmten Kompetenztatbestand zugerechnet werden. Dieser Grundsatz beinhaltet insbes. den — prinzipiellen — Ausschluss konkurrierender Kompetenzen. Es gibt in Österreich keine allgemeine Konkurrenzzuständigkeit etwa in dem Sinn, dass die Länder eine Regelung dann treffen können, wenn der Bund von seiner Regelungskompetenz keinen Gebrauch macht.“ Theo Öhlinger, Verfassungsrecht 8. Auflage (2009), Rz. 271, S. 134. Besondere Kompetenzregelungen, zur Abänderung bzw. Ergänzung der Art. 10–15 B-VG, sind nach dem II. Weltkrieg zahlreich geworden. Das ursprünglich schon differenzierte, aber noch einigermaßen überschaubare Grundkonzept der Art. 10–15 aus dem Jahr 1920 wurde in den letzten Jahrzehnten durch Materien gebundene Sondervorschriften geradezu überwuchert. Siehe dazu anschaulich und beunruhigend EWALD WIEDERIN, Die Kompetenzverteilung hinter der Kompetenzverteilung, ZÖR (2011), 215 ff.Google Scholar
  3. 10.
    Mayer, Staatsmonopole, 1976, Seite 27 f.; vgl. auch Melichar, Zur Problematik der Privatwirtschaftsverwaltung, JBl. 1956, Seite 464, Anm. 53.Google Scholar
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    Vgl. Oberndorfer-Binder, Der verfassungsrechtliche Schutz freier beruflicher, insbesondere gewerblicher Betätigung, in Fs. Klecatsky 1980, II, Seite 692.Google Scholar
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    Ludwig K. Adamovich/ Bernd-Christian Funk/ Gerhart Hol-Zinger/ Stefan L. Frank, Österreichisches Staatsrecht I, Grundlagen, 2. Auflage (2011), Rz. 14.014, S. 189; Walter Berka, Lehrbuch Verfassungsrecht (2005,) Rz. 429 ff., S. 108 ff.; Christoph Grabenwarter, Rechtliche und ökonomische Überlegungen zur Erwerbsfreiheit (1994), Das Monopol der Spielbanken 172 ff. Theo Öhlinger, Verfassungsrecht, 8. Auflage (2008), Rz. 275 ff., S. 135 ff. Zur Versteinerungstheorie siehe auch Robert Walter/Heinz Mayer/Gabriele Kucsko Stadlmayer, Grundriss des österreichischen Bundesverfassungsrechts, 10. Auflage (2007), Rz. 296, S. 174 f.; und im Besonderen Ewald Wiederin, Anmerkungen zur Versteinerungstheorie, in: Staat und Recht, Festschrift für Günther Winkler (1997), 1231–1272, die dort angegebene Judikatur des Verfassungsgerichtshofs und die einschlägige Literatur.Google Scholar
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    Österreichisches Staatsrecht I, Grundlagen, 2. Auflage (2011), Rz. 19.090, S. 332, 332 ff.Google Scholar
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    Heinz Mayer, Bundesmonopole (1976), Erster Teil, Die verfassungsrechtliche Kompetenzlage; zur Auslegung des Begriffs „Monopolwesen“ im B-VG siehe die Seiten 1 ff.Google Scholar
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    Peter Pernthaler, Österreichisches Bundesstaatsrecht (2004), S. 690.Google Scholar
  10. 18.
    Siehe dazu die grundlegende analytische Darstellung bei Heinz Mayer, Bundesmonopole (1976), Erster Teil, Die verfassungsrechtliche Kompetenzlage; zur Auslegung des Begriffs „Monopolwesen“ im B-VG siehe die Seiten 1 bis 32.Google Scholar
  11. 19.
    Heinz Mayer, Das österreichische Bundes-Verfassungsrecht, Kurzkommentar, 3. Auflage (2002) schreibt zum Kompetenztatbestand im Telegrammstil: „‚Monopolwesen‘: Erfasst die staatlichen Monopole (VfSlg. 7567); auch gesetzliche Regelungen, die nicht unter den engeren Sinn des Wortes ‚Monopol ‘fallen, sondern sich aus Regalien entwickelt haben, sind unter ‚Monopolwesen ‘zu subsumieren (vgl. etwa VwGH 23. 12. 1991, Zl. 88/17/0010; daher auch Regelungen des Glücksspielmonopols [VfSlg. 7567, 12.111, 12.165; VfSlg. 1208 — Glückshäfen; VfSlg. 2207 — Rouletteschulen; VfSlg. 2500 — Spielbanken]; Schwartz ÖJZ 1995, 928). Nimmt der Bundesgesetzgeber eine Tätigkeit ausdrücklich von der Unterstellung unter ein Monopol aus, so besteht verfassungsrechtlich kein Hindernis, dass diese Tätigkeit von dem hierzu zuständigen Gesetzgeber einer Regelung unterzogen wird (VfSlg. 7567, 7985). Die Bundesverfassung setzt den Begriff des Monopols als Ausnahme vom Grundrecht der Erwerbsfreiheit voraus (VwGH 23. 12. 1991, Zl. 88/17/0010; vgl. auch VfSlg. 11.494, 12.165). Vgl. Mayer, Staatsmonopole (1976), 1. — Vgl. zum? Monopolwesen ‘auch Art. II B-VG-Nov 1974, BGBl. Nr. 444... Abgrenzung zu anderen Kompetenztatbeständen: VfSlg. 2207 (Schulwesen); VfSlg. 7567, 10.050: VwGH 12. 12. 1989, Zl. 88/04/0140) (Gewerberecht, Veranstaltungswesen); VwGH 28. 3. 2000, Zl. 99/05/0114 (Veranstaltungswesen).“ Siehe zum Vergleich auch die kritischen Ausführungen von Walter Schwartz, Strukturfragen und ausgewählte Probleme des österreichischen Glücksspielrechts, Österreichische rechtwissenschaftliche Studien Band 51 (Dissertation Wien 1998), 21 ff., 101 ff.; Im gleichen Sinn Walter Schwartz/Franz Wohlfahrt, Glücksspielgesetz und die wichtigsten Spielbedingungen. Kurzkommentar, 2. Auflage (2006), 27 ff.Google Scholar
  12. 20.
    Heinz Mayer, Staatsmonopole 30 und 31 f.Google Scholar
  13. 21.
    Vertiefend und kritisch einschränkend dazu Walter Schwartz, Strukturfragen und ausgewählte Probleme des österreichischen Glücksspielrechts, Österreichische rechtwissenschaftliche Studien Band 51 (Dissertation Wien 1998), 21 ff., 24 ff., 27 ff., 101 ff.Google Scholar
  14. 24.
    Siehe dazu auch Robert Wagner, Die Praktikabilität des österreichischen Glücksspielbegriffs am Beispiel des Kartenspiels Poker, (Diss. Wien, November 2010), insbes. 36 ff. und 129 ff.Google Scholar

Copyright information

© Springer-Verlag/Wien 2011

Authors and Affiliations

  • Günther Winkler
    • 1
  1. 1.Institut für Staats- und VerwaltungsrechtWienAustria

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