Zusammenfassung
Kolonien pflegt man gern als Tochterstaaten eines Mutterlandes zu bezeichnen. Hierin äußert sich mit richtigem Instinkt unbewußt die geopolitische Erkenntnis, daß der Staat als Lebewesen auch dem Gesetz des Fortpflanzungstriebes unterliegt. Allerdings ist dabei zu beachten, daß gegenwärtig ausschließlich solche Staaten, die eine starke Seegeltung und bedeutende überseeische Handelsinteressen besitzen oder aber in früheren Jahrhunderten einmal besessen haben, über Kolonialbesitz verfügen. Reine oder überwiegende Landstaaten eignen sich in unseren Tagen nicht mehr zur organischen Fortpflanzung. Vielmehr bedarf es zu deren Zustandekommen der Vermählung von Staat und See.
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Hinweise
- 1).M. Th. Strewe, „Proletenton und Prestige in der internationalen Diplomatie“ im Deutschenspiegel, 15. Juli 1927, S. 1330–1.Google Scholar
Copyright information
© Springer Fachmedien Wiesbaden 1928