Zusammenfassung
Der Begriff der Erfahrungstarifierung umfaßt alle Verfahren der Prämienzuordnung zu Einzelrisiken, bei denen die Prämienhöhe ganz oder teilweise vom tatsächlichen, individuellen Schadenverlauf des Einzelrisikos oder Kollektivvertrages abhängig gemacht wird. Bekannte Beispiele sind die Beitragsabstufungen in der Kraftfahrtversicherung nach Schaden- und Schadenfreiheitsklassen oder die burning-cost-Methode der Prämienfestsetzung in der Schadenexzedenten-Rückversicherung.
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