Die vorläufige Deckungszusage

  • Wolfram Wrabetz

Zusammenfassung

Die Versicherungsnehmerin B stellte am 29. 1. 1981 bei der Versicherungsgesellschaft E einen schriftlichen Antrag auf Abschluß einer Einbruchdiebstahlversicherung. Sie betrieb eine Boutique für Damenoberbekleidung. Als Art des Geschäftsbetriebes war lediglich „Laden“ angegeben. Die Branche war mit „Textilien/Boutique“ näher beschrieben worden. Der Vertrag sollte am 30. 1. 1981 beginnen und eine zehnjährige Laufzeit vorsehen.

Preview

Unable to display preview. Download preview PDF.

Unable to display preview. Download preview PDF.

Copyright information

© Springer Fachmedien Wiesbaden 1988

Authors and Affiliations

  • Wolfram Wrabetz

There are no affiliations available

Personalised recommendations