Fälle und Entscheidungen zum Versicherungsrecht pp 167-173 | Cite as
Die vorläufige Deckungszusage
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Zusammenfassung
Die Versicherungsnehmerin B stellte am 29. 1. 1981 bei der Versicherungsgesellschaft E einen schriftlichen Antrag auf Abschluß einer Einbruchdiebstahlversicherung. Sie betrieb eine Boutique für Damenoberbekleidung. Als Art des Geschäftsbetriebes war lediglich „Laden“ angegeben. Die Branche war mit „Textilien/Boutique“ näher beschrieben worden. Der Vertrag sollte am 30. 1. 1981 beginnen und eine zehnjährige Laufzeit vorsehen.
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© Springer Fachmedien Wiesbaden 1988