Zusammenfassung
Der Versicherungsnehmer H stellte am 21. 10. 1976 bei dem für die Gesellschaft I tätigen Vermittler W einen Antrag auf Privathaftpflichtversicherung. Bereits davor, am 6. 10. 1976, erlitt er einen in seiner Wohnung entstandenen Wasserschaden, für den er haftpflichtig gemacht wurde.
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