Gewerblicher Rechtsschutz pp 54-56 | Cite as
Sortenschutzrecht
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Zusammenfassung
Schöpferische Leistungen auf dem Gebiet von Pflanzenzüchtungen — als solche vom Patentschutz ausgenommen — können mit dem SortenschutzG umfassenden Schutz erlangen. Das Gesetz lehnt sich in seiner Systematik an die Bestimmungen des Patentrechts an und wird von diesem im Einzelfall ergänzt. Sortenschutz wird nur gewährt, wenn es sich um eine Pfan-zensorte handelt, die in der Verordnung über das Altenverzeichnis zum SortenschutzG genannt wird und
- 1.
unterscheidbar,
- 2.
homogen,
- 3.
beständig und
- 4.
neu ist sowie
- 5.
durch eine eintragbare Sortenbezeichnung bezeichnet ist (§§ 1–7 SortSchG).
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