Zusammenfassung
Für Bürger der DDR besteht die Möglichkeit, bei der staatlichen Versicherungsanstalt der DDR als dem einzigen dort zugelassenen Versicherer eine Unfallversicherung abzuschließen. Dabei kennt die Einzel-Unfallversicherung verschiedene Tarif-kombinationen, wobei der Beitragssatz nicht nach Gefahrenklassen differenziert ist. Der Versicherungsschutz bezieht sich nach den Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung vom 18. 2. 1977 (veröffentlicht im Gesetzblatt der DDR I Nr. 8, S. 65) auf
- a)
vorübergehende Arbeitsunfähigkeit durch Unfall oder Krankheit
- b)
dauernden Körperschaden durch Unfall
- c)
Tod durch Unfall.
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