Die Unfallversicherung in der DDR

  • Horst Riebesell

Zusammenfassung

Für Bürger der DDR besteht die Möglichkeit, bei der staatlichen Versicherungsanstalt der DDR als dem einzigen dort zugelassenen Versicherer eine Unfallversicherung abzuschließen. Dabei kennt die Einzel-Unfallversicherung verschiedene Tarif-kombinationen, wobei der Beitragssatz nicht nach Gefahrenklassen differenziert ist. Der Versicherungsschutz bezieht sich nach den Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung vom 18. 2. 1977 (veröffentlicht im Gesetzblatt der DDR I Nr. 8, S. 65) auf
  1. a)

    vorübergehende Arbeitsunfähigkeit durch Unfall oder Krankheit

     
  2. b)

    dauernden Körperschaden durch Unfall

     
  3. c)

    Tod durch Unfall.

     

Copyright information

© Springer Fachmedien Wiesbaden 1988

Authors and Affiliations

  • Horst Riebesell

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