Sicherheit durch Gemeinschaft? pp 93-118 | Cite as
Bürgerschaftliches Engagement in Bürgerwachten
Zusammenfassung
Im kriminalpolitischen Wandel zu kommunaler Kriminalprävention werden zunehmend kommunitäre Projektformen gefördert. Die Bezeichnung kommunitär wird in der Literatur nicht eindeutig verwendet, Hornbostel (1998) will darunter sowohl Bürger- und Nachbarschaftsinitiativen als auch neue Elemente innerhalb der Organisationsstruktur der Polizei verstanden wissen,87 von Trotha (1995a) vermutet dagegen hinter Privatpolizeien und Wachdiensten die Ausbreitung einer kommunitären Kontrollordnung (von Trotha 1995a: 154). Unter Rückgriff auf obige Auseinandersetzung mit dem kommunitaristischen Gedankengut sollen hier als kommunitär nur diejenigen Formen von Kriminalprävention bezeichnet werden, die explizit freiwilliges bürgerschaftliches Engagement einbeziehen. Das kommunitaristische Gedankengut sucht eine Balance zwischen individuellen Rechten und sozialer Verantwortung, zwischen Individualität und Gemeinschaft (Etzioni 1996: 27). Freiwilliges Engagement spielt darin eine zentrale Rolle, da es weder allein professionell-instrumentellen Zielvorstellungen noch rein subjektiven Interessenlagen gehorcht. Bürgerschaftlichem Handeln kann u.a. eine intrinsische Motivation unterstellt werden, in der sowohl individuelle Wertvorstellungen als auch Anforderungen des Gemeinwesens zusammenfließen. Deshalb liegt es nahe, bürgerschaftliches Handeln als Hauptkennzeichen kommunitärer Projektformen zu betrachten.
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Literatur
- 87.Kontaktbereichs-oder Jugendbeamte zur Vermittlung zwischen Polizei und Bürger führt er als Beispiele an (Hombostel 1998: 93).Google Scholar
- 88.Als Vorbild diente die bayerische Naturschutzwacht, vgl. hierzu Art. 43 des Bayerischen Naturschutzgesetzes über die Naturschutzwacht.Google Scholar
- 89.Neben der Sicherheitswacht wurde vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren den Städten auch empfohlen, Sicherheitsbeiräte einzurichten. In diesen Beratungsgremien sollen Bürger und beteiligte Behörden frühzeitig Hinweise auf Kriminalitätsgefahren austauschen. Dadurch erhofft man sich ein besseres soziales Klima. Die Empfehlung wurde von den Kommunen sehr zögerlich aufgegriffen (Bühler 1999: 36 ).Google Scholar
- 90.Unter den so genannten Jedermannsrechten werden die zivilrechtlichen Schutz-und Selbsthilferechte 0859, §§226ff. BGB), die strafrechtlichen Notwehr-, Nothilfe-und Notstandsrechte (§32ff. StGB) sowie das strafprozessuale Verfolgungsrecht mit der vorläufigen Festnahmebefugnis 0127 StPO) verstanden. Hierbei ist zu beachten, dass die Notrechte als Ausnahmerechte gesehen werden müssen. Sie sollen lediglich spontan als letztes Mittel eines Rechtsinhabers genutzt werden, damit dieser vorrangig seine eigenen Ansprüche schützen kann. Weichert hat für den Bereich der privaten Sicherheitsdienste - diese agieren ebenfalls auf der Grundlage der Jedermannsrechte - die kritische Frage aufgeworfen, ob diese Rechte von ihrem Inhaber personell losgelöst und an professionalisierte, kommerzialisierte Strukturen weitergegeben werden können. Er fordert in diesem Zusammenhang die delegierten Befugnisse einzugrenzen, um eventuellen Grundrechtsgefährdungen entgegenzuwirken (ders. 1995: 268 ).Google Scholar
- 91.Siehe Sächsisches Gesetz-und Verordnungsblatt (Nr. 22/1997: 647-649) für das Gesetz über die Erprobung einer Sächsischen Sicherheitswacht. Dieses Gesetz war Grundlage des ersten Modellversuches der Sicherheitswachten in den Jahren 1998/99. Mit dem Gesetz zur Änderung des Sächsischen Sicherheitswachterprobungsgesetzes wurde die Einrichtung zum dauerhaften Bestandteil der Sicherheitspolitik in Sachsen (Sächsisches Gesetz-und Verordnungsblatt Nr. 7/1999: 218).Google Scholar
- 92.Die bayerische Staatsregierung sah den Erfolg der Sicherheitswachten in einem gestiegenen, subjektiven Sicherheitsgefühl der Bürger, dagegen monierte die Opposition im bayerischen Landtag im Einklang mit der Polizeigewerkschaft notorische Erfolglosigkeit (Göschl/Hitzler 1997: 147). Ende des Jahres 2002 waren in 58 bayerischen Städten Sicherheitswachten mit insgesamt 514 ehernenamtlichen Helfern installiert, in Sachsen kamen zum selben Zeitpunkt 461 ehrenamtliche Helfer auf 77 Projekte.Google Scholar
- 93.In Bayern scheint es sich an manchen Orten als sehr schwierig zu erweisen, geeignete Bewerber zu finden. Besonders in München gibt es dabei erhebliche Probleme. Trotz Akzeptanz bei der Bevölkerung bewerben sich wenig geeignete ehrenamtliche Helfer. Auch Anzeigenkampagnen zeigten bisher kaum Resonanz. Viele Bewerbungen müssen von der Polizei zurückgewiesen werden, da sie die geforderten Voraussetzungen nicht erfüllen (vgl. hierzu Diederichs 1997 sowie Die Sicherheitswacht läuft nur mit halber Kraft und Kein Ansturm auf die grüne Binde, in Söddeutsche Zeitung vom 16./17.12.2000: 43 und 7./8.04.2001: 49). Auch in Sachsen gibt es an vielen Orten Schwierigkeiten, geeignete Bewerber zu finden. Dort sind vor allem auf dem Land die Bewerberzahlen gering.Google Scholar
- 94.In der Projektkonzeption des sächsischen Innenministeriums zur Sicherheitswacht werden folgende Tätigkeiten genannt: Präsenzerhöhung zur Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefähls, Zurückdrängung der Diebstähle von Kfz-Zubehör, Feststellung von Verstäßen im ruhenden Verkehr, Erhalt der Ordnung durch Mitfahren in öffentlichen Verkehrsmitteln, Stellen von Tätern auf frischer Tat bei Sachbeschädigungen, Aufdecken von Verstoßen gegen den Umweltschutz, Einschreiten gegen Halter freilaufender Hunde.Google Scholar
- 95.Begleitforschungen waren auch politisch nicht gewollt (Diederichs 1997).Google Scholar
- 96.Vgl. hierzu Gemeinsame Erklärung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und der Kommunalen Spitzenverbände Bayerns für mehr Sicherheit in den Städten und Gemeinden.Google Scholar
- 97.Sie entstanden am Institut für Soziologie der Ludwig-Maximilians-Universität München. In den Jahren 1993-1997 wurde die Einführungsphase der bayerischen Sicherheitswacht von mehreren Wissenschaftlern unter der Federführung von Ronald Hitzler beforscht.Google Scholar
- 98.Beck spürt dort einer neuen Form des Politischen unter den Bedingungen fortschreitender Individualisierung nach. Das Politikmonopol der traditionellen politischen Institutionen und Akteure sieht er zugunsten eines vielgestaltigen Politikfeldes verblassen. „Das Politische bricht jenseits der formalen Zuständigkeiten und Hierarchien auf und aus, und dies wird gerade von denjenigen verkannt, die Politik mit Staat, mit dem politischen System, mit formalen Zuständigkeiten und ausgeschriebenen politischen Karrieren gleichsetzen (156). Nicht Desinteresse oder Politikverdrossenheit sind festzustellen, sondern ein widerspruchsvolles Feld neuer Formen politischen Engagements außerhalb der traditionellen Institutionen und aufgrund punktueller Betroffenheit. Hauptkennzeichen dieser Subpolitik sind im Gegensatz zur Politik, dass a) auch Akteure auäerhalb des politischen oder korporatistischen Systems auftreten (als Professions-und Berufsgruppen, technische oder ökonomische Intelligenz in Betrieben etc...) und b) nicht nur soziale und kollektive Akteure, sondern auch Individuen mit diesen und untereinander um die entstehende Gestaltungsmacht des Politischen konkurrieren. „Subpolitik heißt also: Abnahme zentralistischer Steuerungshebelpolitik, Versanden bislang reibungsloser Abläufe in der Widerständigkeit kontroverser Vorhaben [...] (168). Wie plausibel diese Argumentation letztlich ist, und ob man tatsächlich von einem Epochenwechsel politischer Gestaltungsformen oder lediglich von einer verstärkten Ergänzung der institutionellen Abläufe durch partizipatorische Netzwerke sprechen müsste, soll hier nicht Thema sein.Google Scholar
- 99.Dabei wendet Hitzler den Begriff des Vigilantismus auf ehrenamtliche Hilfstätigkeiten für die Polizei, auf selbstorganisierte Nachbarschaftshilfe, wie auch auf Tätigkeiten von privaten Wachdiensten an. Ob es sinnvoll ist, all diese Tätigkeitsformen unter einer Bezeichnung zu verhandeln, wird später noch zu erörtern sein. Generell erscheint der pauschale Vorwurf des Vigilantismus deshalb unpassend, weil er bereits zu einem Zeitpunkt erhoben wurde, als er noch nicht mittels empirischen Materials gestützt werden konnte. Brown (1994) sieht den Kern des Vigilantismus darin, dass Gruppen von Akteuren Gewalt und Recht in die eigenen Hände nehmen. Historisch entstand er als Antwort auf das Fehlen einer effektiven Ordnungsmacht in den von den Pionieren neu besiedelten Gebieten des Westens der USA. Ziel der vigilanten Bewegungen war es, eine Gemeindestruktur einzuführen und zu erhalten, die von den Werten der Siedler bestimmt war. Da die Eliten der Siedler in den vigilanten Organisationen in der überzahl waren, kam es dazu, dass diese ihre Wertvorstellungen durchsetzen konnten. Deshalb fehlte vigilanten Bewegungen die breite Akzeptanz. Nach dem Bürgerkrieg passte sich das Phänomen des Vigilantismus den Bedingungen einer entstehenden Industrienation an, und die Organisationen suchten sich neue Ziele jenseits des Problems der Gesetzlosigkeit unter den Bedingungen der frontier. Die Bewegung scheiterte allerdings mit dem Versuch, komplexe Problemlagen in einer sich modernisierenden Gesellschaft zu lösen. Nichtsdestotrotz fand das Problem des Vigilantismus überall auf der Welt Verbreitung (Brown 1994: 109). Auch Wilson/Kelling (1982: 36) diskutieren vigilante Phänomene als Selbstorganisation von Bürgern ohne Bindung an allgemein verbindliche, rechtliche Grundlagen. Zwei wesentliche Merkmale des Vigilantismus sind also auszumachen: 1. handelt es sich dabei um eine Vereinigung von Akteuren, die selbstorganisiert eigene Rechts-und Ordnungsvorstellungen durchsetzen wollen und 2. bleibt diese Ordnung lokal begrenzt. Gerade für ehrenamtlich bei der Polizei engagierte Personen scheint die Bezeichnung als Vigilanten nicht schlüssig zu sein, es entfällt sowohl das Merkmal der Selbstorganisation, wie auch die Durchsetzung lokal spezifischer Rechtsund Ordnungsvorschriften. Zumindest mässte im letzten Fall der empirische Nachweis geföhrt werden, ob das Sicherheitsengagement innerhalb der Polizei tatsächlich zu einer lokal spezifischen, engmaschigen Ordnungsstruktur mit eigenen Regeln führt.Google Scholar
- 100.Eine solche Motivation kann auf dem Gebiet der neuen Bundesländer zumindest nicht ausgeschlossen werden. Im Gespräch mit dem Dresdner Sicherheitswächter wurde deutlich, dass in seinem Kollegenkreis häufig auch finanziell motiviertes Engagement vorliegt. Die maximale monatliche Aufwandsentschädigung der Sicherheitswächter übersteigt nicht das auf die Arbeitslosenunterstützung oder Sozialhilfe anrechenbare Maß.Google Scholar
- 101.Dies plausibilisiert auch die Aussage eines Sicherheitswächters in Dresden: „Meine Beweggründe damals mitzumachen waren also, da ja draußen immer mehr passiert, die Kriminalitüt ja nicht weniger wird, sondern immer mehr steigt, dass ich eben mithelfen wollte, das ein bisschen, was natürlich ganz geringfügig ist, mit abzubauen, durch unsere Präsenz. [...] Mir machts auch Spaß, ich mache das ja neben meiner Arbeit und wir sind ja auch ordentlich ausgebildet worden und haben uns dort ganz gut eingefuchst (E 10)Google Scholar
- 102.Die These der Abnahme wertorientierter zugunsten zweckorientierter Handlungsmotivationen findet sich bei Esser (1991).Google Scholar
- 103.An diesem Punkt liegt ein Hinweis auf George Herbert Mead nahe, der in seinem Aufsatz Psychologie der Strafjustiz im Jahr 1918 darauf hingewiesen hat, dass sich im Verhalten einer Gemeinschaft gegenüber Kriminalität auch deren wertgebundene Identität offenbart. Er betrachtet dies zwar von einer kritischen Warte aus, erkennt aber an, dass Kriminalität für Gemeinschaften deshalb ein integrierender Faktor sein kann, weil in der Ablehnung krimineller Akte gemeinsame Wertvorstellungen sichtbar werden. „Die heftigen Reaktionen gegen Kriminalitüt offenbaren sich in einem Gefühl der Solidarität mit der Gruppe, in dem Gefühl ein Bärger zu sein, das auf der einen Seite diejenigen ausschlieät, die die Gesetze der Gruppe übertreten haben, und auf der anderen Seite die Neigung zu kriminellen Handlungen bei den Bärgern selbst hemmt. [...] Darüber hinaus offenbart diese Haltung gemeinsame, universale Werte, die wie Muttergestein den divergierenden Strukturen von individuellen Zwecken zugrunde liegen, die sich gegenseitig ausschlieäen und einander feindselig gegenüberstehen. Allem Anschein nach würde ohne den Verbrecher der Zusammenhalt der Gesellschaft verschwinden, und die universalen Gäter der Gemeinschaft würden in einander gegenseitig abstoßende, individuelle Partikel zerfallen (Mead 1987 [1918]: 265, 270). Damit wird weder eine Aussage über die konkrete Ausprägung von Devianz noch über die Gegenmaßnahmen getroffen, sondern lediglich angesprochen, dass soziales Zusammenleben immer in einem Rahmen gemeinschaftlich akzeptierter Verhaltensweisen stattfindet. Dieser kann sich durchaus wandeln, umfasst aber immer nur ein bestimmtes Spektrum ausführbarer Handlungen. Reaktionen gegenüber Kriminalität sind auf vielerlei Arten und in vielerlei institutionellen Ausprägungen denkbar, basieren jedoch immer auf einem gemeinschaftlichen Wertfundament. Dieser Gedanke findet auch Anschluss an die am Anfang dargelegte Vorstellung von Sicherheit als einem dynamischen Konstrukt aus verschiedensten Handlungsweisen und Institutionen.Google Scholar
- 104.Die vorgebrachte Forschungsfrage nach der Motivation von Bärgern, die sich in den neuen Bundesländern im Bereich der Kriminalprävention engagieren (vgl. Korfes 1997: 340), erscheint mir deshalb als wenig aussichtsreich.Google Scholar
- 105.Bei der genauen Betrachtung der Sicherheitspartnerschaften werde ich später den Begriff der Motivation durch den des Handlungspotentials ersetzen.Google Scholar
- 106.Daran lässt sich die These knöpfen, dass die erweiterten Jedermannsrechte in bestimmten Situationen möglicherweise einer Problemlösung durch die Sicherheitswächter eher im Wege stehen, da ihre Ausübung mit Unsicherheiten behaftet ist, die Klärungsbedarf heraufbeschwören.Google Scholar
- 107.Sicherheitspartner verlegten ihre Routen eigenmächtig, ohne Absprache mit dem Revier, in belebtere Gegenden (Göschl/Milanes 1997: 289).Google Scholar
- 108.Bezogen auf den als ruhig und langweilig charakterisierten Alltag der Sicherheitswächter stellt sich die Frage, inwieweit die von Göschl und Hitzler an dieser Stelle gestellte Diagnose, die Städte würden sich „auch hierzulande von Schauplätzen aller möglichen, mehr oder minder expressiv inszenierten Ungleichheiten zu Nahkampfstätten heterogener und vielfach antagonistischer Wohn-und Lebensinteressen entwickeln, zutreffend sein kann. Die Argumentation weist eine bemerkenswerte Nähe zu den Thesen von Wilson/Kelling (1982: 36) auf. Auch dort ist zu lesen, dass sich die amerikanischen Städte immer starker zu neuen urban frontiers entwickeln würden. Allerdings weisen Wilson/Kelling darauf hin, dass es sich dabei um zunehmende Selbsteinschätzungen von Bürgern handelt, und spüren den daraus resultierenden Folgen für das Gemeinwesen nach. Sie verzichten darauf, dies als gesicherte Gegenwartsdiagnose zu artikulieren.Google Scholar
- 109.Die Expertenaussage des sächsischen Innenministeriums bestätigte auch für Sachsen diese politische Zielsetzung.Google Scholar
- 110.Auch diese Untersuchung entstammt der Forschergruppe um Ronald Hitzler. Hier erscheinen seltsamerweise die Bürger nicht mehr als autonome Selbsthelfer, sondern als unmündige Befehlsempfänger der Polizei (Lustig 1998: 82). Die Sicherheitswacht wird als Ausweitung des local intelligence system der Polizei interpretiert, worin der Bürger eine notwendige Informationsquelle darstellt, durch die der Staat Kosten der Kriminalitätsbekämpfung einsparen kann. Merkwürdigerweise wird diese These empirisch durch eine Text-und Inhaltsanalyse der Werbebroschüre des bayerischen Innenministeriums zur Sicherheitswacht gestützt. Aus dieser leitet die Autorin folgende Schlüsse ab: „In der text-und bildförmigen Darstellung der Sicherheitswacht durch das BStMdl wird das Verhältnis der Sicherheitswachtangehörigen zur Polizei mitgeliefert, indem die abgebildeten Sicherheitswächter nur in Kombination mit dem Staatswappen in Erscheinung treten „ ebenso wie SIWA-Bürger Mitverantwortung tragen, so tragen sie auch das bayerische Staatswappen und das FunkgeGoogle Scholar
- 112.Vgl. hierzu die Gemeinsame Erklärung des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren und der Kommunalen Spitzenverbände Bayerns für mehr Sicherheit in den Städten und Gemeinden. Entsprechende Wünsche der Kommunen wurden ebenfalls im Expertengesprach mit dem sächsischen Innenministerium deutlich.Google Scholar
- 113.Die folgenden Ausführungen stützen sich auf insgesamt fünf Experteninterviews. Die Gespräche wurden geführt mit der zuständigen Referentin für Prävention im Brandenburgischen Innenministerium und mit den für die kommunalen Sicherheitspartnerschaften zuständigen Beamten der damals noch fünf Polizeipräsidien Eberswalde, Oranienburg, Potsdam, Frankfurt/Oder und Cottbus. Weiterhin wurden graue Literatur und Informationsmaterial des Innenministeriums Brandenburg analysiert.Google Scholar
- 114.Folgende Initiativen werden benannt: Polizeibeiräte (Beratungsgremium aus Mitgliedern der Kommunalverwaltung, des Kommunalparlamentes und der Polizei), regelmäßige Dienstbesprechungen der Schutzbereiche mit den Landkreisen und Städten, -themenbezogene Zusammenarbeit zwischen Kommunen und der Polizei, Zusammenarbeit mit Vereinigungen oder örtlichen Kommissionen zur kommunalen Kriminalitätsverhütung (d.h. regional-lokale Zusammenarbeit zwischen Stadt-, Amts-und Gemeindeverwaltung und der Polizei), Einwohnerversammlungen zu Sicherheitsfragen und Sicherheitspartnerschaften (Bühler 1999: 39, Erlass Kommunale Kriminalitätsverhütung (KKV) des Innenministeriums des Landes Brandenburg, in Amtsblati für Brandenburg, 6/75 (10. 11. 1995 ): 925 - 934 ).Google Scholar
- 115.Darin wird ein relativ weites Aufgabenspektrum umrissen, von der Sicherheit bei Sport-und Kulturveranstaltungen über „rtliche Konfliktbearbeitung, Wohnumfeld-und Verkehrswegegestaltung bis hin zu Umwelt-bzw. Landschaftsschutz, dem Umgang mit Hausbesetzern sowie Reaktionen auf familiäre und außerfamiliäre Gewalt.Google Scholar
- 116.Nach §17 Abs. 1, Satz 3 können diese bei größeren Gemeinden auf Teile der Gemeinde begrenzt werden, ab 5.000 Einwohner wird dies dringend empfohlen.Google Scholar
- 117.Die Sicherheitspartner dürfen nicht im Dienste des Ministeriums für Staatssicherheit gestanden haben und nicht vorbestraft oder in ein schwebendes Ermittlungsverfahren verwickelt sein. Die Überprüfung der Personen hat also eher formalen Charakter (Amtsblatt für Brandenburg, 6/75, 10. 11. 1995: 931 ).Google Scholar
- 118.Die Aufzählung umfasst: Beratungen zur Verkehrssicherheit und zum Eigenschutz gegen kriminelles Tun unter Beteiligung polizeilicher und sonstiger Beratungsstellen. -Spezielle Begleit-und Abholdienste, zum Beispiel für Rentner an Rentenzahltagen oder für Veranstaltungsbesucher zur Vermeidung von Disco-Unfällen, -Begleitung auf Schulwegen.Google Scholar
- 119.Optional bietet die örtliche Polizei fachliche Betreuung oder rechtliche Auskünfte an.Google Scholar
- 120.Eine Statistik des Polizeiprüsidiums Potsdam stützt zwar in ihrer Tendenz weitgehend die Behauptung, dass die registrierten Straftaten abnahmen bzw. das Anzeigeverhalten der Börger stark zurückging (Innenministerium des Landes Brandenburg 1994: 16). In zwei Versuchsorten wurden während der Versuchslaufzeit keinerlei Anzeigen getätigt, gegenüber 120 angezeigten Delikten im Vorjahr). Der Erhebungszeitraum beschränkt sich allerdings auf wenige Jahre, deshalb ist es nicht auszuschließen, dass es sich um normale Schwankungen handelt. Die Erhebungen berücksichtigen ebenfalls nicht den Effekt der Verdrängung von Straftaten in umliegende Gemeinden.Google Scholar
- 121.Die Daten basieren auf einer internen Statistik des Innenministeriums Brandenburg mit dem Stand 3. Quartal 2002.Google Scholar
- 122.Auch diese Aussage stützt sich auf Erhebungen des Innenministeriums Brandenburg.Google Scholar
- 123.Eine eigene exemplarische Auswertung für das Polizeipräsidium Potsdam ergab für die insgesamt 200 engagierten Bürger in den dort ansässigen 27 Projekten einen Seniorenanteil (über 65 Jahre) von 35,5%. Gleichzeitig betrug der Anteil von Frauen 11,5%, die Zahlen wurden bereits im August 2000 erhoben. Damit erscheinen die Möglichkeiten zum Engagement fur Sicherheit für altere Menschen attraktiver zu sein.Google Scholar
- 124.Ein entsprechender Vorgang wurde von einem Sicherheitspartner geschildert: „[...] und in einem Fall haben wir uns von einem Sicherheitspartner trennen mässen, [...] der einfach über die Strange geschlagen hat, nach dem Jedermannsrecht. Nach alter Manier wollte der Ermittlungsverfahren durchführen, Leute beobachten und so was, und das ist uns selbst gar nicht aufgefallen, weil ers vor uns verheimlicht hat. Aber dann kamen Bürgerbeschwerden [...](E 8).Google Scholar