Zusammenfassung
Die Aufgaben einer konkret im Organisationsplan sichtbaren Personalabteilung leiten sich aus den allgemeinen personalwirtschaftlichen Zielen (Abschnitt B.1.) ab und betreffen somit den wirtschaftlichen Einsatz des betrieblichen „Humankapitals“. Die Personalabteilung befasst sich in der Unternehmung mit der Gesamtheit der mitarbeiterbezogenen Gestaltungs- und Verwaltungsaufgaben. Sie trägt zusammen mit den Führungskräften der einzelnen Abteilungen die personalwirtschaftliche Verantwortung. Aus diesem Grund arbeitet die Personalabteilung eng mit der Unternehmensleitung und (ggf.) dem Betriebsrat zusammen. Der Aufbau und die Struktur einer Personalabteilung ist im allgemeinen abhängig von der Größe des Unternehmens.
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