Risiken, Risikoposition und Risk-Management in Kreditinstituten

  • Michael Schulte
Part of the Schriftenreihe des Instituts für Kredit- und Finanzwirtschaft book series (KREFI, volume 18)

Zusammenfassung

In der bankbetriebswirtschaftlichen Literatur finden sich zahlreiche Aufzählungen und Systematisierungsansätze der Risiken von Kreditinstituten. Dabei hat sich eine einheitliche und allgemein anerkannte Klassifikation bisher nicht herausgebildet. Häufig werden nur Teilaspekte behandelt, oder bestimmte Begriffe werden von verschiedenen Autoren mit unterschiedlichen Inhalten belegt. Darüber hinaus führen unklare Abgrenzungskriterien zu häufigen Überschneidungen.1 Probleme ergeben sich auch durch die nicht klare Trennung der verschiedenen Ebenen, auf denen Risiken entstehen und wirken. So erfolgt häufig ein „undifferenziertes Nebeneinanderstellen von Risiken, die sich sowohl hinsichtlich ihres Entstehungsgrundes als auch in ihrer Bedeutung erheblich unterscheiden. Es ist vielmehr notwendig, die einzelnen Risiken nach ihrem Ursache-Wirkungszusammenhang und nach ihrer Bedeutung zu kategorisieren“.2 In der Abb. 10, die einen Überblick über die Behandlung und Systematisierung der Risiken von Kreditinstituten in ausgewählten bankbetriebswirtschaftlichen Lehrbüchern und Monographien gibt, kommt die Vielfältigkeit der unterschiedlichen Ansätze deutlich zum Ausdruck. Auch in kürzeren Abhandlungen, sofern sie über die Behandlung von einzelnen Teilrisiken hinausgehen, finden sich Systematisierungsansätze, die aber ebenfalls zum Teil unvollständig sind — was unvermeidbar erscheint — und — was schwerer wiegt — häufig in sich nicht Widerspruchs-und überschneidungsfrei sind.3

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Literatur

  1. 1.
    So auch Krümmel (1989a), S. 154.Google Scholar
  2. 2.
    Feuerstein (1984), S. 19.Google Scholar
  3. 3.
    Vgl. etwa den Systematisierungsansatz von Jacob (19881, S. 6ff., bei dem neben anderen Punkten beispielsweise die Differenzierung zwischen Struktur-und Erfolgsrisiken die Frage nach dem Abgrenzungskriterium aufwirft. Diese Unklarheiten setzen sich auch in seinen neueren Ausführungen zu diesem Thema zum Teil sogar noch verstärkt fort. Vgl. Jacob (1992), S. 105–110. Auch bei Schuster (1990), S. 113ff., kommt es zu zahlreichen Überschneidungen und unklaren Begriffsverwendungen.Google Scholar
  4. 4.
    Z.B. Keine (1986), S. 59ff.Google Scholar
  5. 5.
    Z.B. Schierenbeck (1991), S. 523ff.Google Scholar
  6. 6.
    Z.B. Feuerstein (1984), S. 18ff.Google Scholar
  7. 7.
    Zu den Begriffen “Zahlungsmittelebene” und “Gesamtvermögensebene” vgl. Süchting (1989a), S. 12ff.Google Scholar
  8. 8.
    Zu den etymologischen Ursprüngen des Wortes Risiko vgl. Heilmann (1989), S. 143f.Google Scholar
  9. 9.
    Vgl. Fürer 11990), der beispielsweise auf die folgenden Auffassungen verweist: “Risiko als Gefahr einer Fehlentscheidung, Risiko als Gefahr einer Zielabweichung, Risiko als Informationszustand, verlustbezogene Risikoauffassung, planorientierte Risikoauffassung”, S. 42; eine ähnliche Unterscheidung findet sich auch bei Philipp (1967), der zwischen “Risiko als Verlustgefahr, Risiko als meßbare Ungewißheit und Risiko als Gefahr der Fehlentscheidung” unterscheidet, S. 34. Eine Diskussion verschiedener Auffassungen zum Risikobegriff findet sich auch bei Selbach 11987 ), S. 21–28.Google Scholar
  10. 10.
    So auch Fürer (1990), S. 42 oder Selbach 11987), S. 24.Google Scholar
  11. 11.
    Einen Literaturüberblick zur Entscheidungstheorie gibt Mag (1990b).Google Scholar
  12. 12.
    Vgl. Hoffmann 11985), S. 9.Google Scholar
  13. 13.
    Knight (1921).Google Scholar
  14. 14.
    Hierauf beschränkte sich der Risikobegriff bei Knight, der “risk” als “measurable uncertainty” verstand. Dabei sah er die Meßbarkeit entweder durch à priori (mathematische) oder über statistische (empirische) Wahrscheinlichkeitsverteilungen gewährleistet. Vgl. ebenda, S. 224ff. u S. 233.Google Scholar
  15. 15.
    Knight bezeichnete diesen Fall in Abgrenzung zu seinem Risikobegriff als echte Ungewißheit, wobei er auch auf die Schwierigkeit der Abgrenzung hinwies. Vgl. ebenda.Google Scholar
  16. 16.
    Vgl. etwa Neubürger (1989), S. 28f.Google Scholar
  17. 17.
    So etwa Schneider (1990a), der zwischen entscheidungslogisch handhabbarem Risiko und Informationsrisiko unterscheidet, S. 49.Google Scholar
  18. 18.
    Hierauf basiert z.B. die Differenzierung zwischen reinen Risiken und spekulativen Risiken. Während den reinen Risiken keine Chancen gegenüberstehen, sind solche bei spekulativen Risiken gegeben. Vgl. z.B. Bangert (1987), S. 24 oder Hoffmann (1985), S. 10. Eine Kritik dieser Unterteilung findet sich bei Mensch (19911, S. 32ff.Google Scholar
  19. 19.
    Vgl. Mensch 11991), S. 32ff., auch Neubürger (1989), S. 29f.Google Scholar
  20. 20.
    Zur Chance-/Risiko-Position eines Kreditgebers insbesondere im Vergleich zu der eines Aktionärs vgl. z.B. Schulte (1986), S. 3ff. u. 9ff.Google Scholar
  21. 21.
    Ähnlich auch Fürer (1990), S. 43, Heilmann (1989), S. 44, oder Koch (1991), S. 39f.Google Scholar
  22. 22.
    So auch Neubürger (1989), S. 31.Google Scholar
  23. 23.
    Vgl. Hinterhuber (1989), S. 23ff.Google Scholar
  24. 24.
    Vgl. Kremkow 119831, S. 95.Google Scholar
  25. 25.
    So auch Koch (1991), S. 39, Süchting (1992), S. 70f. oder Weiershäuser (1989b), S. 160.Google Scholar
  26. 26.
    Auf eine weitere Differenzierung des Begriffspaares etwa durch den Begriff “taktisch” soll hier verzichtet werden.Google Scholar
  27. 27.
    So ist beispielsweise die Frage der Eigentümerschaft auch ein Kriterium bei der Beurteilung von Kreditinstituten durch Rating Agenturen wie etwa die IBCA Banking Analysis Ltd., London, vgl. Schulte 119861, S. 25.Google Scholar
  28. 28.
    Gedacht ist etwa an kleinere selbständige Privatbankiers, aber auch an Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Für die letzteren vgl. insbesondere die Ausführungen bei Selbach 11987), S. 89–98, der auch auf die Kündigungsmöglichkeit genossenschaftlicher Geschäftsanteile (S. 90) hinweist.Google Scholar
  29. 29.
    Zur Gestaltung einer systemorientierten Konzeption des Risikomanagements vgl. Mensch (1991), S. 94–222.Google Scholar
  30. 30.
    So auch Süchting 11967b), S. 19.Google Scholar
  31. 31.
    Die strategische Bedeutung von Kostenrechnungssystemen wird derzeit in der industriellen Kostenrechnung sehr intensiv im Zusammenhang mit dem Activity-Based-Costing diskutiert. Bei Gemeinkostenanteilen von dort mittlerweile mehr als 70% der gesamten Kosten liefern die traditionellen Zuschlagskalkulationen mit Zuschlagssätzen von mehreren hundert Prozent regelmäßig falsche Kosteninformationen. Zudem können die immer komplexer werdenden Zusammenhänge kaum noch von den traditionellen Verfahren abgebildet und transparent gemacht werden. So war auch der Tenor verschiedener Praktiker auf einer Fachkonferenz zum Activity-Based-Costing, vgl. Institut for International Research (1990). Vertiefend zu diesem Thema sei auf Coenenberg/Fischer 119911, Cooper (19891, Horväth 11991a) und Johnson/Kaplan (1987) sowie die dort angegebene Literatur verwiesen. Vgl. auch die Ausführungen hierzu in den Kap. 1.3. und 5.1. 1Google Scholar
  32. 32.
    Zu Fragen der strategischen Planung in Banken vgl. insbesondere Holterhus (1989), S. 5973, Krümmel/Rudolph (1983), Küspert (1991), S. 425–434, Moormann (1988), S. 309–315, und die Ausführungen hierzu im Kapitel 3.3.1.2 über die Bedeutung der Betriebskosten im Rahmen der strategischen Sortimentspolitik.Google Scholar
  33. 33.
    Hier ist etwa an die Diskussion um eine Mindestbetriebsgröße von Kreditinstituten innerhalb des genossenschaftlichen Verbundes oder der Sparkassenorganisation zu denken. Vgl. Süchting (1989c), S. 23–30, Wiedemann (1992), S. 84–92 und die Ausführungen hierzu im Kapitel 3.3.1.1 zum Einfluß der Betriebsgröße auf die Wettbewerbsfähigkeit.Google Scholar
  34. 34.
    Vgl. hierzu Leichsenring/Schwartzkopff (19891, S. 591f. Ein anderes Beispiel für ein solches Beteiligungsrisiko ist etwa in der 30 prozentigen Beteiligung der Schweizerischen Bankgesellschaft an dem englischen Brokerhaus Phillips Drew im Jahre 1987 zu sehen. “Die Tatsache, daß versäumt wurde, die neue britische Tochter konsequent in das Führungssystem der SBG einzubinden, ist als vermeidbarer subjektiver strategischer Fehler anzusehen”, ebenda, S. 590.Google Scholar
  35. 35.
    Zum Begriff des Technologierisikos vgl. z.B. Hempel/Coleman/Simonson (1990), S. 82, Sinkey (1985), S. 357, und Weiershäuser (1989b), S. 159.Google Scholar
  36. Vgl. Slater (1991), S. 25. Die Bedeutung des organisatorischen Umfelds für die Systemsicherheit betont Nowack (1991), S. 592ff.Google Scholar
  37. 37.
    Auf die zunehmende Bedeutung solcher Risiken wird insbesondere in amerikanischen Fachzeitschriften immer wieder hingewiesen. Vgl. z.B. Slater (1991), Van Collie (1991), Violano (1990). Die Ursache hierfür kann in der weiter fortgeschrittenen Technisierung amerikanischer Banken gesehen werden. In Deutschland weisen z.B. Krämer (1989) und Leichsenring/Schwartzkopff (1989) auf die steigende Relevanz dieses Risikokomplexes hin. Die mangelhafte Nutzung der immensen Technologieinvestitionen durch die Mitarbeiter wird von Schneider (1990c) und Wurmbach (1991) hervorgehoben.Google Scholar
  38. 38.
    Hempel/Coleman/Simonson 11990) sprechen beispielsweise von “environmental risks”, zu denen sie auch sogenannte “regulatory risks” rechnen, vgl. dort S. 82f.Google Scholar
  39. 39.
    Schneider formuliert in diesem Zusammenhang: “Informationsrisiko ist ein Name für das Wissen, nicht alles planen zu können, was für ein zielentsprechendes Handeln in der Zukunft erforderlich wäre”, Schneider (1990a), S. 49.Google Scholar
  40. 40.
    Vgl. hierzu und im folgenden Süchting 11989a), S. 12ff.Google Scholar
  41. 41.
    Zum lnsolvenzgrund Zahlungsunfähigkeit im Kreditwesen vgl. insbesondere Brüggestrat 119901, S. 85ff.Google Scholar
  42. 42.
    Vgl. Süchting (1989a), S. 384.Google Scholar
  43. 43.
    Gemäß § 35 Abs. 2 Nr. 5a KWG kann einem Kreditinstitut bereits bei Verlust der Hälfte seines Eigenkapitals oder nach Nr. 5b bei Verlusten von jeweils mehr als zehn Prozent seines Eigenkapitals, in drei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren, die Geschäftserlaubnis entzogen werden.Google Scholar
  44. 44.
    Vgl. hierzu auch Chmielewicz (19881, S. 37–41.Google Scholar
  45. 45.
    Süchting verdeutlicht dies im Zusammenhang mit der Wirkung verschiedener Leverage-Risiken, vgl. Süchting (1989a), S. 383ff. Bei Kreditinstituten ist dies jedoch etwas zu relativieren, da Aufwendungen und Erträge oft nur durch einfache Buchungen realisiert werden, denen unmittelbar keine Aus-bzw. Einzahlungen gegenüberstehen.Google Scholar
  46. 46.
    So auch Baxmann, der die verschiedenen rückzahlungsbedingten Kreditrisiken in ihren Erfolgs-und Liquiditätswirkungen analysiert, vgl. Baxmann (1985), S. 31ff.Google Scholar
  47. 47.
    Schierenbeck (1991), S. 724, verdeutlicht diesen Wirkungszusammenhang, indem er zwischen originären und derivativen Erfolgsrisiken einerseits und originären und derivativen Liquiditätsrisiken andererseits differenziert.Google Scholar
  48. 48.
    Vgl. Schierenbeck (1991), S. 524.Google Scholar
  49. 49.
    Vgl. Brüggestrat (1990), S. 93f.Google Scholar
  50. 50.
    Feuerstein verdeutlicht diesen Ursache-Wirkungszusammenhang mit den Begriffen Basisrisiken und Folgerisiken, vgl. Feuerstein (1984), S. 46ff.Google Scholar
  51. 51.
    Zu den verschiedenen Arten insbesondere rentabilitätsbedingter Standingrisiken vgl. Berger (1987b), S. 221ff. Darüber hinaus wird dort auch auf Standingrisiken aufgrund unbegründeter Gerüchte hingewiesen, denen insoweit die ökonomische Grundlage fehlt.Google Scholar
  52. 52.
    Vgl. Baxmann (1989), S. 201.Google Scholar
  53. 53.
    Vgl. Süchting 11992), S. 378.Google Scholar
  54. 54.
    So auch Schmidt (1981), S. 251.Google Scholar
  55. 55.
    Stützel (1983), S. 33f., zitiert nach Keine (1986), S. 69.Google Scholar
  56. 56.
    Eine intensive Diskussion dieser Fragestellung findet sich bei Brüggestrat (1990), S. 23–43.Google Scholar
  57. 57.
    Vgl. Brüggestrat (1990), S. 25.Google Scholar
  58. 58.
    Vgl. Süchting 11992), S. 378, verweist in diesem Zusammenhang auch auf die gerade für diesen Fall im Anschluß an die Herstatt-Krise 1974 gegründete Liquiditätskonsortialbank.Google Scholar
  59. 59.
    Vgl. ebenda.Google Scholar
  60. 60.
    Vgl. Brüggestrat (1990), S. 18.Google Scholar
  61. 61.
    Eine ähnliche Unterscheidung findet sich auch im amerikanischen Schrifttum etwa bei Sinkey (1985), S. 352ff., der zwischen Intermediationsrisiken (balance sheet) und Risiken als Produzent von Finanzdienstleistungen (delivery risk) unterscheidet.Google Scholar
  62. 62.
    Vgl. Deutsche Bundesbank (1990), Teil II, S. 3ff. Diese Unterscheidung findet sich neuerdings auch bei Schierenbeck (1991), S. 523.Google Scholar
  63. 63.
    Das BAK spricht von Adressenausfallrisiken, vgl. Deutsche Bundesbank (1990), Teil II, S. 3.Google Scholar
  64. 64.
    Zur Berücksichtigung von Ausfallrisiken im bilanzunwirksamen Geschäft vgl. besonders Hull (1989), S. 489–501, aber auch Menrad/Hegedüs/Streib (1991), S. 50f.Google Scholar
  65. 65.
    Baxmann hat sich intensiv mit Fragen bankbetrieblicher Länderrisiken auseinandergesetzt, vgl. Baxmann (1985).Google Scholar
  66. 66.
    Zu den Möglichkeiten der Übertragung der Erkenntnisse der Portfolio Selection Theorie auf ein Kreditportefeuille vgl. z.B. Brakensiek (1991), S. 198–203, und Schierenbeck 119911, S. 686–690.Google Scholar
  67. 67.
    Vgl. hierzu insbesondere Keine (1986), S. 161–185, Professoren Arbeitsgruppe 119871, S. 293 u. 294, sowie Vogel 11988 ), S. 588–590.Google Scholar
  68. 68.
    Vgl. Keine 119861, S. 185–197.Google Scholar
  69. 69.
    Ähnlich auch Bangert (1987), S. 7.Google Scholar
  70. 70.
    Vgl. Schierenbeck (19911, S. 523 u. 529ff.Google Scholar
  71. 71.
    Vgl. Keine 119861, S. 271–274.Google Scholar
  72. 72.
    Vgl. ebenda, S. 275–287.Google Scholar
  73. 73.
    Diese können sich sowohl auf Kassa-als auch auf Terminkurse beziehen.Google Scholar
  74. 74.
    Vgl. z.B. Hockmann (19791Google Scholar
  75. 75.
    Vgl. Sharpe (19641, S. 425–442. Eine Prämissenkritik zum CAPM findet sich bei Schneider 11990a), S. 44off. Zur empirischen Überprüfung des CAPM am deutschen Aktienmarkt vgl. Sauer/Murphy (1992), S. 183–196.Google Scholar
  76. 76.
    Vgl. Black/Scholes (19731, S. 637–654. Im Hinblick auf die Verbundwirkungen innerhalb komplexer Optionsportefeuilles und die ihnen zugrundeliegenden Bezugsobjekte vgl. auch Konjetzky (19911, S. 12–18.Google Scholar
  77. 77.
    Eine steigende Bedeutung der Risiken des Betriebsbereichs gegenüber denen des Finanzbereichs sieht auch Krämer (19891, S. 268.Google Scholar
  78. 78.
    Vgl. auch die Abb. 10 weiter oben.Google Scholar
  79. 79.
    Vgl. Berger (1987a), S. 261.Google Scholar
  80. 80.
    Vgl. Keine (19861, S. 61.Google Scholar
  81. 81.
    Ähnlich auch Buschgen (1991), S. 660ff., Hagenmüller/Jacob (1988), S. 247f. und Selbach (19871, S. 81–88.Google Scholar
  82. 82.
    Eine intensive Beschäftigung mit wirtschaftskriminellen Handlungen im Bankgewerbe erfolgt bei Meier (1986) und Schuster (19771.Google Scholar
  83. 83.
    Vgl. Buschgen 11991), S. 661.Google Scholar
  84. 84.
    Vgl. Selbach 11987), S. 82, der auch auf die Zusammenhänge zur Krankheitsquote hinweist.Google Scholar
  85. 85.
    So bedeute Unterforderung Streß, wobei Fehlzeiten und die “innere Kündigung” vorprogrammiert seien. Bei einer Befragung von Bankangestellten fühlten sich rund ein Drittel der Mitarbeiter und ein Viertel der Führungskräfte unterfordert. Die Überforderungsquote war dagegen bei beiden Gruppen kleiner als 6 Prozent. Vgl. Wolff (19911, 62f.Google Scholar
  86. 86.
    Aus theoretischer Sicht besteht die Aufgabe der Personalbedarfsplanung in der Ermittlung des Soll-Personalbedarfs sowie der Feststellung von Über-oder Unterdeckungen in quantitativer, qualitativer, zeitlicher und lokaler Hinsicht. In der Praxis reduziert sich indes die Personalbedarfsplanung sehr häufig auf eine rein quantitative Planung, da die Prognosen getrennt für unterschiedliche Qualifikationsarten und ohne Rücksicht auf den Einsatzort durchgeführt werden. Zur Personalbedarfsplanung und Personaleinsatzplanung vgl. Mag (1986), S. 45–63 u. 84–104.Google Scholar
  87. 87.
    Vgl. Büschgen (1991), S. 662.Google Scholar
  88. 88.
    Hier ist beispielsweise an die §§ 33 Abs. 1 Nr. 2 u. 3, Abs. 2 sowie 35 Abs. 2 Nr. 4 KWG, die die Erteilung und Aufrechterhaltung der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb von Kreditinstituten von der Zuverlässigkeit und fachlichen Eignung der Geschäftsleiter abhängig machen, den § 33 Abs. 1 (“Vier-Augen Prinzip”) oder auch das Rundschreiben des BAK vom 28.05.1976 betreffend die “Anforderungen für die Ausgestaltung der Innenrevision” zu denken. Vgl. Keine (1986), S. 60.Google Scholar
  89. 89.
    Im Gegensatz zu Büschgen 11991), S. 662f., umfassen die Risiken sachlich-technischer Art in dieser Untersuchung nicht die mit der Kapazitätsplanung im Zusammenhang stehende Leerkostenproblematik. Diese wird, da es sich nicht um ein Abwicklungsrisiko im hier gemeinten Sinne, sondern um die kostenmäßige Bewertung der Einsatzfaktoren handelt, im Rahmen der Betriebskostenrisiken berücksichtigt.Google Scholar
  90. 90.
    Hier ist vor allem an die Ausstattung mit Datenverarbeitungsanlagen und Personalcomputern, aber auch an die Anzahl vorhandener Geldausgabeautomaten oder Kontoauszugsdrucker gedacht. Auch Berger (1987a), S. 262, denkt insbesondere an Risiken im Zusammenhang mit der Computernutzung und belegt dies mit der aktuellen Höhe der Versicherungsschäden auf diesem Gebiet und den daraus resultierenden hohen Versicherungsprämien.Google Scholar
  91. 91.
    Vgl. hierzu beispielsweise Slater 119911, S. 25 u. 26.Google Scholar
  92. 92.
    Unter Sicherheitsaspekten ist neben der inneren und äußeren Sicherheit der Gebäude und Einrichtungen (vgl. z.B. Deutsches Institut für interne Revision e.V. 119901 und Hartmann 1198711 vor allem an die Systemsicherheit der EDV-Anlagen gedacht. Vgl. dazu z.B. Nowack 119911.Google Scholar
  93. 93.
    Auf die besondere Bedeutung von Softwareinvestitionen weisen z.B. Preissner-Polte (19871, S. 294, Schneider (1990c), S. 268ff., und Wurmbach (1991), S. 594f., hin.Google Scholar
  94. 94.
    Vgl. auch Kap. 2.3.Google Scholar
  95. 95.
    Gerade bei den hier angesprochenen Softwarerisiken zeigt sich die Schwierigkeit einer exakten Trennung von strategischen und operativen Risiken.Google Scholar
  96. 96.
    Vgl. z.B. Süchting (19921, S. 44ff.Google Scholar
  97. 97.
    Zur risikogerechten bankinternen Revisionsplanung vgl. Guldimann 119901.Google Scholar
  98. 98.
    Selbach bezeichnet die Innenrevision auch als “Institutionalisierte Hüterin des Sicherheitsgrundsatzes”, vgl. Selbach 11987), S. 85.Google Scholar
  99. 99.
    Vgl. Hagenmüller/Jacob (1988), S. 248.Google Scholar
  100. 100.
    Vgl. ebenda.Google Scholar
  101. 101.
    Vgl. Buschgen 119911, S. 664.Google Scholar
  102. 102.
    Oft auch allgemein als Kostenrisiko oder als Verwaltungskostenrisiko bezeichnet.Google Scholar
  103. 103.
    Vgl. Schierenbeck 119911, S. 514f.Google Scholar
  104. 104.
    Auch dort finden sich häufig nur Andeutungen zu dem hier betrachteten Risikokomplex. Umschrieben wird der Bereich mit dem Begriff des “Operational” oder auch “Operating” Risk, wobei unter Kostengesichtspunkten auf die Kontrolle der “Overhead-Kosten” lz.B. Hempel/Coleman/Simonson) oder auf ‘die Möglichkeit erheblicher Kostenabweichungen zwischen den tatsächlichen und den erwarteten “Operating Expenses” (z.B. Koch) hingewiesen wird. Vgl. Hempel/Coleman/Simonson (19901, S. 82, und Koch 119881, S. 80.Google Scholar
  105. 105.
    Süchting 11987a), S. 315. In der neuen Auflage (19921 ist die Aufzählung jedoch nicht mehr enthalten.Google Scholar
  106. 106.
    Vgl. Hagenmüller/Jacob (1988), S. 271f., auch Jacob 11988), S. 6.Google Scholar
  107. 107.
    Vgl. Renker (19831, S. 923.Google Scholar
  108. Vgl. Klein (1989), S. 86f. der sich auf Ausführungen bei Bönkhoff (1983), S. 141f., bezieht.Google Scholar
  109. 109.
    Vgl. Pauluhn 11986), S. 112–115, Renker/Zoebl (19821, S. 61–64.Google Scholar
  110. 110.
    Vgl. Büschgen (1991); S. 663. Ähnlich auch Deling (1990), S. 389.Google Scholar
  111. 111.
    Vgl. Süchting (1992), S. 49ff.Google Scholar
  112. 112.
    Vgl. Göppl (1986), S. 1112–1128.Google Scholar
  113. 113.
    Vgl. Süchting (1989a), S. 375–385.Google Scholar
  114. Vgl. Süchting (1992), S. 334. Bei einer neueren Untersuchung von 412 amerikanischen “bank failures” im Zeitraum von 1985 bis Mitte 1988 wurden beispielsweise durchschnittliche Liquidationsverluste in Höhe von 30,5% und direkte Liquidationskosten von 10% der zu liquidierenden Aktiva ermittelt. Die durchschnittlichen Liquidationsverluste variieren dabei nach der Art der Abwicklung zwischen 19,12% (Übernahme der Gesamtbank durch ein anderes Institut), 30,41% (Auktionsverfahren) und 34,25% (Einzelabwicklung). Vgl. James (1991), S. 1223–1242.Google Scholar
  115. 115.
    Vgl. Süchting (1992), S. 355 u. 372.Google Scholar
  116. 116.
    Vgl. dazu auch Keine (1986), S. 6.Google Scholar
  117. Vgl. Süchting (1992), S. 334. Bei einer neueren Untersuchung von 412 amerikanischen “bank failures” im Zeitraum von 1985 bis Mitte 1988 wurden beispielsweise durchschnittliche Liquidationsverluste in Höhe von 30,5% und direkte Liquidationskosten von 10% der zu liquidierenden Aktiva ermittelt. Die durchschnittlichen Liquidationsverluste variieren dabei nach der Art der Abwicklung zwischen 19,12% (Übernahme der Gesamtbank durch ein anderes Institut), 30,41% (Auktionsverfahren) und 34,25% (Einzelabwicklung). Vgl. James (1991), S. 1223–1242.Google Scholar
  118. 118.
    Vgl. Feuerstein (1984), S. 113–122.Google Scholar
  119. 119.
    Vgl. ebenda, S. 121.Google Scholar
  120. 120.
    Vgl. Professoren-Arbeitsgruppe (1987), S. 285–302.Google Scholar
  121. 121.
    Vgl. Süchting (1992), S. 376ff., und Krümmel (1989a), S. 159.Google Scholar
  122. 122.
    Zur Konzeption einer umfassenden bankaufsichtsrechtlichen Verhaltensnorm vgl. Keine 11986) und Professoren-Arbeitsgruppe (19871, S. 285–302.Google Scholar
  123. 123.
    Vgl. Süchting (19921, S. 380.Google Scholar
  124. 124.
    Vgl. Hölscher (19871, S. 149–192, der die direkten Verbundwirkungen von Ausfall-, Zinsänderung.- und Wechselkursrisiken im Rahmen eines umfassenden Zahlenbeispiels quantifiziert.Google Scholar
  125. 125.
    Vgl. Bangert (1987), S. 218ff.Google Scholar
  126. 126.
    Vgl. Süchting (1992), S. 280.Google Scholar
  127. 127.
    Krumnow (19901, S. 100, verweist in diesem Zusammenhang auf die Kovarianzen.Google Scholar
  128. 128.
    Die auch als Laplace-Regel bezeichnete Entscheidungsregel geht mangels besserer Informationen von einer Gleichwahrscheinlichkeit möglicher Zukunftslagen aus. Vgl. Hettich (1977), S. 130f. Zu den aus theoretischer Sicht recht engen Anwendungsvoraussetzungen vgl. Schneider (1990a), S. 349f.Google Scholar
  129. 129.
    Eine Analyse von Verbundwirkungen im Rahmen der Austauschbarkeit von Leverage-Risiken bei Nichtbankunternehmen findet sich bei Hockmann (1984).Google Scholar
  130. 130.
    Vgl. Bangert (1987), S. 222, Benke/Flesch/Piaskowski (1989), 437f., Feuerstein (1984), S. 113–122, Hasenkamp (1982), S. 103f., Hölscher (1987), S. 245, Schierenbeck (1991), S. 516f. und Süchting (1992), S. 357f.Google Scholar
  131. 131.
    Vgl. Feuerstein (1984), S. 117.Google Scholar
  132. 132.
    Vgl. Bangert (1987), S. 233f.Google Scholar
  133. 133.
    Beispielhaft werden hier ausschließlich Risikokosten für das Ausfallrisiko angesetzt. Werden dagegen Risikokosten auch für andere Risikokomplexe berücksichtigt, müssen analoge Überlegungen angestellt werden. Bei den hier betrachteten Risikokosten handelt es sich um traditionell ermittelte, periodische Durchschnittswerte. Hölscher bezeichnet diese als Deckungsraten oder Risikoprämien und grenzt sie ab von den tatsächlichen Ist-Risikokosten, ermittelt auf der Basis der vorgenommenen Einzelwertberichtigungen. Vgl. Hölscher (1988), S. 317ff.Google Scholar
  134. 134.
    Vgl. Hölscher (1987), S. 243.Google Scholar
  135. 135.
    Vgl. Schierenbeck (1991), S. 516.Google Scholar
  136. 136.
    Bei den Dividendenerfordernissen ergibt sich eine Beziehung zu den Risiken aus der Eigentümerstruktur, die Rücklagenerfordernisse sind daneben auch auf die aufsichtsrechtlichen Wachstumsbegrenzungen (z.B. §§ 10, 12 u. 13 KWG) zurückzuführen.Google Scholar
  137. 137.
    Zur Ableitung des Mindestgewinns bzw. des strukturellen Gewinnbedarfs vgl. insbesondere Schierenbeck/Rolfes (1984), S. 887–902. Ein aktuelles Beispiel für den Sparkassenbereich findet sich bei Heitmüller (1992), S. 185.Google Scholar
  138. 138.
    Vgl. Hölscher (1987), S. 243 u. 245f., ähnlich auch Benke/Flesch/Piaskowski (1989), S. 438.Google Scholar
  139. 139.
    Vgl. Bangert (19871, S. 223, Benke/Flesch/Piaskowski (1989), S. 438, Hasenkamp (1982), S. 104, sowie Krümmel (1989a), S. 166.Google Scholar
  140. 140.
    Die Semistandardabweichung ist die Quadratwurzel der Semivarianz. Vgl. Berger (19901, S. 82; zur Semivarianz auch Schulte (1986), S. 5. Die Aussagefähigkeit der Semistandardabweichung ist wie die des Erwartungswertes von der zugrundeliegenden Verteilung der Beobachtungswerte abhängig. Unterliegen diese einem Trend, wie es bei der Betrachtung absoluter Zahlen sehr häufig der Fall ist, kann eine Erhöhung der Aussagekraft erfolgen, wenn die negativen Abweichungen von der Trendgeraden zur Berechnung herangezogen werden. Ein ähnliches Vorgehen findet sich bei Meyer zu Selhausen (1970), S. 1 1 3ff.Google Scholar
  141. 141.
    Werden dagegen als Risiko die gesamten tatsächlichen Ausfälle angesehen, so kann dem Erwartungswert des Betriebsergebnisses vor Risikokosten (x1’) (abzüglich Mindestgewinn) unmittelbar die Semistandardabweichung des Betriebsergebnisses nach tatsächlichen Einzelwertberichtigungen gegenübergestellt werden. In der so gebildeten Kennziffer würde dann die durchschnittliche negative Abweichung des tatsächlichen Ergebnisses vom Erwartungswert des gesamten primären Risikodeckungspotentials (vgl. Abb. 141 zum Ausdruck kommen. Die nachfolgenden Überlegungen gelten analog.Google Scholar
  142. 142.
    Die berechnete Kennziffer kann allerdings nur die Vergangenheit recht gut beschreiben. Bei zukunftsbezogenen Überlegungen ist zu beachten, daß sich aktuelle Entwicklungen nur verzögert und abgeschwächt in der Kennziffer niederschlagen, da der jeweils aktuelle Wert nur einen der in die Berechnung eingehenden Zeitreihenwerte darstellt. Die Kennziffer weist insofern also eine gewisse Trägheit gegenüber aktuellen Veränderungen auf.Google Scholar
  143. 143.
    Vgl. Bangert 119871, S. 224.Google Scholar
  144. 144.
    Vgl. § 253 Abs. 1, 2 u. 3 und § 249 Abs. 1 HGB.Google Scholar
  145. 145.
    Vgl. Bangert (19871, S. 224.Google Scholar
  146. 146.
    Vgl. ebenda.Google Scholar
  147. 147.
    Vgl. als Vertreter für die Bewertungsprivilegien z.B. Berger (1987b), S. 226–231, Köllhofer (19861, S. 552–559 und Schneider (1984b), als Vertreter gegen die Bewertungsprivilegien Süchting (19921, S. 161–175, derselbe (1988b), S. 81–85.Google Scholar
  148. 148.
    In der Versicherungswirtschaft sind dem die sogenannten Schwankungsrückstellungen vergleichbar, die jedoch offen ausgewiesen werden und infolgedessen nicht “geräuschlos” zu verändern sind.Google Scholar
  149. 149.
    Vgl. Hölscher (1987), S. 246.Google Scholar
  150. 150.
    So werden Reaktionen auf einen offen ausgewiesenen Ertragseinbruch gerade im Bereich der institutionellen Gläubiger erwartet. Solche Reaktionen können dann eine gewisse Selbsterfüllungstendenz auslösen. Private Einleger sind hierfür insbesondere wegen der bestehenden Sicherungseinrichtungen weniger sensitiv. Vgl. Berger (1987b), S. 230, und Süchting (1992), S. 1649–175.Google Scholar
  151. 151.
    Vgl. Süchting (1992), S. 3581.Google Scholar
  152. 152.
    Die im § 340f HGB vorgesehene Begrenzung engt den bisherigen Entscheidungsspielraum de facto kaum ein. Darüber hinaus können Vorsorgereserven im Rahmen des § 340g HGB in einem “Fonds für allgemeine Bankrisiken” offen ausgewiesen werden. Sie sind wie die offenen Rücklagen dem ausgewiesenen Eigenkapital zuzurechnen - was auch in der Anrechnung zum Kernkapital durch das BAK zum Ausdruck kommt - und daher dem tertiären Risiko-deckungspotential zuzurechnen. Zu den rechtlichen Aussagen vgl. Nonnenmacher 11992), S. 31ff.Google Scholar
  153. 153.
    Vgl. Nonnenmacher 119921, S. 31ff.Google Scholar
  154. 154.
    Vgl. Süchting (1992), S. 360f. Dort wird auch auf eine mögliche vorbeugende Institutssicherung durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken hingewiesen, der primär zur Entschädigung der Einleger vorgesehen ist.Google Scholar
  155. 155.
    So wird neben der Haftungsfunktion insbesondere die Teilnahme an laufenden Verlusten, die Dauerhaftigkeit und die vollständige Einzahlung gefordert. Vgl. z.B. Buschgen (19911, S. 693.Google Scholar
  156. 156.
    Insofern sind die weiter oben vorgeschlagenen Kennziffern nicht als Ersatz anderer einzelrisikobezogener Kriterien zu sehen, sie können diese aber in sinnvoller Weise ergänzen, um zumindest ansatzweise auch die nicht quantifizierbaren Risiken zu berücksichtigen.Google Scholar
  157. 157.
    So wurde das Risk Management zunächst in den fünfziger und sechziger Jahren in den Vereinigten Staaten im Rahmen des Versicherungsmanagements entwickelt. Vgl. Mensch (19911, S. B. Die deutsche Betriebswirtschaftslehre griff diese Problematik mit etwa zehnjähriger Verzögerung auf. Vgl. Hoffmann (1985), S. 9.Google Scholar
  158. 158.
    Vgl. Heilmann (19891, S. 145 f., Hoffmann (19851, S. 9.Google Scholar
  159. 159.
    Z.B. Krümmel (1989a), S. 160.Google Scholar
  160. 160.
    Vgl. Schierenbeck (19911, S. 514f.Google Scholar
  161. 161.
    Vgl. ebenda. S. 515f.Google Scholar
  162. 162.
    Vgl. Violano (1991), S. 24–26, Rothacker (1991), S. 191–197.Google Scholar
  163. Vgl. Büschgen (1991), S. 660, und Schierenbeck (1991), S. 280 u. insb. 755ff.Google Scholar
  164. 164.
    Vgl. z.B. den Überblick bei Fürer 119901, S. 64, oder die verwendeten Schemata bei Heilmann (1989), S. 145ff., Hoffmann (19851, S- 22ff., Leichsenring/Schwartzkopff (1989), S. 593, und Krümme) (1989a), S. 160–166.Google Scholar
  165. 165.
    So auch Krümmel (1989b), S. 53.Google Scholar
  166. 166.
    Vgl. Krümmel (1989a), S. 161.Google Scholar
  167. 167.
    So werden beispielsweise beim Bankhaus Trinkaus Burkardt lediglich die Marktrisiken (Wechselkurs-, Zinsänderungsrisiken etc.) unmittelbar aggregiert, eine mathematische Zusammenfassung mit den Ausfallrisiken wird dort jedoch bewußt vermieden. Vgl. hierzu auch o.V. (1992), S. 47f.Google Scholar
  168. 168.
    Vgl. Bamberg/Coenenberg (1991), S. 70–76, und Schneider (1990a), S. 364ff.Google Scholar
  169. 169.
    Können keinerlei Wahrscheinlichkeiten zugeordnet werden, so stehen eine Reihe von klassischen Entscheidungsregeln unter Ungewißheit (z.B. Minimax-, Pessimismus-Optimismusoder Savage-Niehans-Regel) zur Verfügung. Vgl. Bamberg!Coenenberg (1991), S. 104–115, Hettich (1977), S. 129–132, und Mag (1990a), S. 87–96.Google Scholar
  170. 170.
    Risikonutzenfunktionen können grundsätzlich drei voneinander abgrenzbare Risikoeinstellungen zum Ausdruck bringen. Bei Risikoneutralität besteht ein linearer, bei Risikofreude ein progressiver und bei Risikoscheu ein degressiver Verlauf der Risikonutzenfunktion, wobei auch Kombinationen denkbar sind. Unternehmerischen Entscheidungen liegt zumeist ein risikoscheues Verhalten zugrunde. Dieses kann durch konstante, steigende oder fallende Risikoaversion gekennzeichnet sein. Vgl. hierzu Bamberg/Coenenberg 119911, S. 79–84, Heilmann (1989), S. 149–154, Laux (1990), S. 35ff., und Mag (1990a), S. 78–87 u. 116–120.Google Scholar
  171. Vgl. hierzu Bamberg/Coenenberg (1991), 95–98, und Schneider (1984a), S. 2522, sowie derselbe (19851, S. 2160f. Dort findet sich auch eine detaillierte Aufzählung der in der Praxis kaum vorhandenen Anwendungsvoraussetzungen.Google Scholar
  172. 172.
    Die Praxis versucht die Unsicherheit intuitiv zu erfassen oder neben absoluten Zielgrößen Kennzahlen in Form von Verhältniszahlen heranzuziehen.”, Schneider (1984a), S. 2522.Google Scholar
  173. 173.
    Vgl. Schierenbeck (19911, S. 520f.Google Scholar
  174. 174.
    Vgl. Krumnow (19901, S. 98–100.Google Scholar
  175. 175.
    Vgl. hierzu auch Schneider-Lenné (1992), S. 41.Google Scholar
  176. 176.
    Vgl. Fürer 11990), S. 68 u. 69. Heilmann (1989), S. 145–148, Hoffmann (1985), S. 24–26, Leichsenring/Schwartzkopff (1989), S. 593 und Schierenbeck (1991), S. 525–527.Google Scholar
  177. 177.
    Wegen der Vielfalt der oben angesprochenen Risiken kann hier keine detaillierte Behandlung der jeweiligen Steuerungsmöglichkeiten erfolgen. Es sei aber auf die im Kapitel 2.1 zitierte Literatur verwiesen. Bezüglich der Betriebskostenrisiken vgl. insbesondere das 5. Kapitel, wo Ansatzpunkte zur Risikosteuerung herausgearbeitet werden.Google Scholar
  178. 178.
    Zu den Dimensionen und der Messung des Erfolges von Hedging-Maßnahmen vgl. beispielsweise Berger (1990), S. 444–479.Google Scholar
  179. 179.
    Vgl. z.B. Krümmel (1989a), S. 160ff., Röller (19891, S. 19–24Google Scholar
  180. 180.
    Vgl. Koerner (19891, S. 495 u. 497.Google Scholar
  181. 181.
    Zu verschiedenen Vorstandsvorgaben im Risk Management vgl. Krümmel (1989b), S. 4147. Darüber hinaus versteht auch er Risk Management als permanente Vorstandsaufgabe, vgl. ebenda, S. 36.Google Scholar
  182. 182.
    So auch Koerner 11989), S. 497.Google Scholar
  183. 183.
    Vgl. ebenda.Google Scholar
  184. 184.
    Vgl. Krumnow (1990), S. 100.Google Scholar
  185. 185.
    Vgl. Abb. 17 sowie Schneider-Lenné (1992), S. 41, und Weiershäuser (1989b), S. 164f.Google Scholar
  186. 186.
    Zur Steuerung von Risikokosten durch ein Budgetsystem vgl. insbes. Hölscher (1988), S. 317–323.Google Scholar
  187. 187.
    Von kleineren Dispositionsmöglichkeiten einzelner Filialen im Bereich festverzinslicher Wertpapiere einmal abgesehen, wird das Zinsänderungsrisiko im wesentlichen in zwei zentralen Bereichen gesteuert. Dies ist zum einen der Eigenhandel, zum anderen die Aktiv-/Passivsteuerung.Google Scholar
  188. Vgl. Klein (1989), S. 87f., und Violano (1991), S. 24ff.Google Scholar
  189. 189.
    Vgl. Krumnow (1991), S. 45.Google Scholar
  190. 190.
    Vgl. Krumnow 119901, S. 100ff.Google Scholar

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© Springer Fachmedien Wiesbaden 1994

Authors and Affiliations

  • Michael Schulte

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