Zusammenfassung
Die Stadtentwicklungsplanung (STEP) oder kommunale Entwicklungsplanung hat es nie gegeben. Besonderes Merkmal dieses Planungsinstruments ist vielmehr seine Offenheit. Für STEP gibt es keine eindeutige und allgemein verbindliche Definition, keine verbindliche administrative Zuordnung, kein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren. Stadtentwicklungsplanung ist eine freiwillige Angelegenheit der Kommunen.
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