Beratungshonorare in Banken pp 16-62 | Cite as
Bisherige und alternative Preisgestaltung für die Anlageberatung
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Zusammenfassung
Bisher wurden die beiden Leistungen Beratung und Abwicklung zu einem Bündel zusammengefaßt und zu einem gemeinsamen Preis, nämlich dem in Filialbanken üblichen Preis für Wertpapiertransaktionen, angeboten. Diese Art der Preissetzung wird in der Regel als Ausgleichspreisstellung bezeichnet.1 Sie läßt sich aber auch als eine Form der Preisbündelung betrachten. Wübker definiert den Begriff Preisbündelung2 wie folgt:
„Preisbündelung liegt dann vor, wenn ein Anbieter mehrere heterogene Produkte zu einem Bündel zusammenfaßt und für dieses einen Gesamtpreis verlangt“3.
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