Analyse phänomenologischer Daten zur organisierten Kriminalität

  • Jan Wessel
Part of the DUV Sozialwissenschaft book series (DUVSW)

Zusammenfassung

Der größere Teil dessen, was heute über organisierte Kriminalität in der BRD an empirischen Wissen zur Verfügung steht, stammt, wie bereits ausführlich thematisiert, aus polizeilichen Quellen und aus polizeilich initiierter Auftragsforschung. Dieses Kapitel soll nun eine möglichst umfassende und differenzierte Informationssammlung über den status quo der organisierten Kriminalität in der BRD, oder besser gesagt über das, was seitens der Ermittlungsbehörden der organisierten Kriminalität zugerechnet wird, ermöglichen. Die verwendeten Methoden der Analyse der phänomenologischen Daten entsprechen dabei in weiten Teilen einer, aufbauend auf den bisherigen Ergebnissen, kritischen Bewertung vorhandener Daten, Studien und Prognosen.

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Literatur

  1. Hierzu auch Wittkämper et aI, 1996, S.58 (allerdings bereits unter impliziter Einbeziehung polizeitaktischer Forderungen): „Die Gründe hierfür (die Ungeeignetheit der PKS fir die Analyse der organisierten Straftatbegehung, eigene Anmerkung) liegen in den traditionellen polizeilichen Organisationsstrukturen und Tätigkeitsabläufen, d.h. in der herkömmlichen Ausrichtung der Ermittlungen an angezeigten Straftaten, der Deliktsbezogenheit des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes (KPMD) und der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sowie der starken Fixierung auf überkommene Tat-und Täterbilder. Dieses traditionelle System der Erkenntnisgewinnung, nämlich das Sammeln und Auswerten von eher zufällig erlangten Informationen reicht nicht aus, Hintergründe, Zusammenhänge und Strukturen organisierter Kriminalität erkennen und die OK-lalle entsprechend statistisch ausweisen zu können.“Google Scholar
  2. Vgl. hierzu BKA, 1995: PKS-Zeitreihen — Entwicklung der polizeilich registrierten Kriminalität in der Bundesrepublik Deutschland bis 1994. So wurden 1955 noch 1295 Fälle von Rauschgiftdelikte (BtMG) erfaßt, 1970 waren es dann 16104 Fälle, 1980 waren es 62395 Fälle und 1994 waren es bereits 132389 Fälle (S. 51 ).Google Scholar
  3. Vgl. BKA, 1997, Lagebericht Rauschgift 1996 Bundesrepublik Deutschland, S. 1.Google Scholar
  4. 3.
    Derartiges Basismaterial stellt die PKS, die Falldatei Rauschgift (FDR), die Rauschgiftjahresberichte bzw. Rauschgiftlageberichte der Landeskriminalämter, der Kriminalpolizeiliche Sondermeldedienst (KPMD) gemäß den Richtlinien für den Nachrichtenaustausch bei Rauschgiftdelikten sowie der Internationale Rauschgiftmeldedienst der IKPO und Berichte der IKPO Lyon dar.Google Scholar
  5. 4.
    Hier sind im wesentlichen Berichte der RG/OK-Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes, Berichte der Europol Drugs Unit, Berichte einzelner Landeskriminalämter, Berichte des Zollkriminalamtes (ZKA) sowie der World Customs Organization (WCO) und konkrete Forschungsberichte beispielsweise zur aktuellen Kokainsituation in der BRD oder zum Rauschgiftschmuggel über die Balkanroute (vgl. hierzu die Vorbemerkungen der Rauschgiftjahresberichte 1994 und 1995) zu nennen.Google Scholar
  6. 5.
    KE = KonsumeinheitenGoogle Scholar
  7. 6.
    KE = KonsumeinheitenGoogle Scholar
  8. 7.
    Die Daten sind den Rauschgiftjahresberichten der Jahre 1994,1995 und 1996 des Bundeskriminalamts entnommen. Die Darstellung konzentriert sich dabei auf die am häufigsten sichergestellten und wohl auch gebräuchlichsten Drogenarten.Google Scholar
  9. BKA 1996, Rauschgiftjahresbericht 1995, S. 5.Google Scholar
  10. 9.
    Zu berücksichtigen ist bei der Bewertung von bloßen Sicherstellungsmengen jedoch immer auch, daß verändertes Kontrollverhalten der Polizei und des Zolls sowie das Auffinden größerer Einzelmengen in unterschiedlichen Zeiträumen zu auffälligen Veränderungen der Statistik fiihren kann. So könnten die stark steigenden Sicherstellungsmengen für synthetische Drogen auch auf gesteigerten Kontrolldruck der Polizei, im Zusammenhang mit der starken Medienpräsenz des Themas „Partydrogen/Technodrogen etc…, zurückzufiihren sein.Google Scholar
  11. BKA 1997, Lagebericht Rauschgift 1996, S.3ff.Google Scholar
  12. 11.
    Am Beispiel der dominanten Rolle der Niederlande als Herkunfts-oder Transitland für die illegale Einfuhr von Betäubungsmitteln in die BRD ergeben sich trotz der eingeschränkten Aussagekraft der Daten und Aussagen erste Hinweise auf die Bedeutung der rechtlichen Regulierung von Schwarzmärkten, die dafür sorgt, daß zum einen neue Gelegenheiten entstehen, zum anderen mit neuen Gelegenheiten Anreize in Form illegaler Profite verbunden sind. So zeigt der Vergleich der Sicherstellungsmengen mit den Sicherstellungsfällen im Zusammenhang mit Cannabisprodukten recht deutlich, daß es sich hier weniger um organisierten Drogenschmuggel sondern vielmehr um die Ausnutzung einer Gelegenheit in Form der liberalen Drogenpolitik der Niederlande durch sog. Drogentourismus handeln dürfte. Dies bestätigt sich auch durch einen Bericht des Bundesinnenministeriums:Google Scholar
  13. 12.
    Bei Cannabis besteht nach wie vor das Problem des sog. „Ameisenhandels“, der insbesondere in Besorgungsfahrten in die Niederlande besteht” (Bundesministerium des Innern, 1997, S.3.).Google Scholar
  14. 13.
    Darüberhinaus deutet auch der Vergleich der Sicherstellungsmengen mit den Sicherstellungsfällen im Zusammenhang mit Heroin-und Kokainprodukten nicht auf organisierte Strukturen hin. Hier dürfte es sich eher um Klein-und Zwischenhändler handeln, die von der Aussicht auf illegale Profite gelockt werden und für die die Beschaffung der Drogen in den Niederlanden risikoärmer und damit auch kostengünstiger ist als beispielsweise in der BRD.Google Scholar
  15. BKA 1996, Polizeiliche Kriminalstatistik 1995, S. 234.Google Scholar
  16. 15.
    Vgl. Beck-Texte, 1996: 5.Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz — BtMG).Google Scholar
  17. 16.
    So auch Albrecht, 1998(a), S.22: „Der Verbrechenstatbestand (illegale Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; eigene Anmerkung) zielt ja gerade auf halle, die dem organisierten Betäuhungsmittelhandel zugerechnet werden müssen.“Google Scholar
  18. 17.
    So weist auch Albrecht (1998(a), S.22) darauf hin, daß es sich bei Tatverdächtigen wegen allgemeinen Verstößen im wesentlichen um den Besitz von Betäubungsmitteln handelt.Google Scholar
  19. 18.
    Hellebrand, 1993, S.57.Google Scholar
  20. 19.
    Darüber hinaus weist Hellebrand (S.61) darauf hin, daß sich die Situation der Strafverfolgung im BtM-Bereich insgesamt dadurch kennzeichnet,daß mehr als 60% der Verfahren B!M-Verstöße zum Eigenkonsum beinhalten, und zwar fast überwiegend bezogen auf weiche Drogen,daß von den restlichen 40% der Verfahren (wegen Drogenhandels) drei Viertel abhängige Kleindealer betreffen und daß nur die restlichen etwa 10% sich gegen Beschuldigte richten, die im weitesten Sinne ma BIM Handel getrieben haben, ohne selbst abhängig zu sein. “20.BKA 1996, Rauschgiftjahresbericht 1995, Anhang Tabelle 10. Eigene Darstellung.Google Scholar
  21. BKA 1996, Rauschgiftjahresbericht 1995, Anhang Tabelle 10. Eigene DarstellungGoogle Scholar
  22. 22.
    Vgl. zum Verhältnis Tatverdächtiger/rechtskräftig Verurteilter in der BRD insbesondere Punkt B.2.4.1.1. dieser Arbeit.Google Scholar
  23. BKA 1996, Rauschgiftjahresbericht 1995, S. 45.Google Scholar
  24. Wohlgemerkt handelt es sich dabei lediglich um einen Hinweis, da explizite Aussagen zum Vorhandensein organisierter Kriminalität im Rauschgiftjahresbericht 1995 nicht getroffen werden. Die Etikettierung der Straftaten hervorgehobene Ergebnisse des Rauschgiftjahresberichtes 1995 in bezug auf die oben ausgeführten „qualifizierten“ Betäubungsmittelstraftaten, werden im folgenden kurz wiedergegeben:bien, Peru, Venezuela).Google Scholar
  25. 25.
    Illegaler Handel und Schmuggel von Betäubungsmitteln nach § 29 BtMG“ und „Illegale Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 30 Abs.1 Nr.4 BtMG” als qualifiziertere Delikte setzt aber zumindest einige der OK -Indikatoren voraus, die sich in einer Anlage der 1990 erlassenen „Gemeinsamen Richtlinien der Justizminister/-senatoren und der Innenminister/-senatoren der Länder über die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei bei der Verfolgung der Organisierten Kriminalität”finden. Von der bloßen Tatsache, daß eine Straftat präzise geplant, sorgfältig vorbereitet usw, also kurz gut organisiert und qualifiziert vorbereitet und durchgeführt worden ist, kann selbstverständlich nicht geschlossen werden, daß es sich hierbei um organisierte Kriminalität im Sinne der Strafverfolgungsbehörden („crime organization”) handelt.Google Scholar
  26. BKA 1996, Rauschgiftjahresbericht 1995, S. 47.Google Scholar
  27. Vgl. BKA 1995, Rauschgiftjahresbericht 1994, S.49–135 unter besonderer Berücksichtigung von S.70 und S. 97–98.Google Scholar
  28. 28.
    Als Herkunftsland wird entweder das Produktionsland oder das Land, in dem das Heroin beschaf wurde, oder der letzte bekannte Ausgangspunkt des Schmuggels bezeichnet.Google Scholar
  29. BKA 1995, Rauschgiftjahresbericht 1994, S. 50.Google Scholar
  30. 30.
    Für Informationen bezüglich des modus operandi etc sei auf die ausführliche Darstellung des Rauschgiftjahresberichtes 1994 unter den bereits oben angegebenen Seiten verwiesen.Google Scholar
  31. ° BKA 1995, Rauschgiftjahresbericht 1994, S. 60.Google Scholar
  32. Ebenda, S.62.Google Scholar
  33. 32.
    Ebenda, S.64: Gemeint sind Personen chinesischer Volkszugehörigkeit ‚Be,. der Mehrheit der in EuropaGoogle Scholar
  34. festgenommenen Kuriere handeh es sich um Personen chinesischer Volkszugehörigkeit, die aus Hongkong stammen und von Rauschgifthändterorgani.sationen in Hongkong angeworben wurden.“Google Scholar
  35. 33.
    Ebenda, S.63.Google Scholar
  36. 33.
    Bei knapp der Hälfte aller nichtdeutschen Tatverdächtigen im Zusammenhang mit illegalem Handel und Schmuggel von Heroin (48%) und illegaler Einfuhr von Heroin in nicht geringer Menge (49%) handelte es sich um türkische Tatverdächtige.Google Scholar
  37. 34.
    Ebenda, S.66.Google Scholar
  38. Vgl. hierzu und im folgenden: BKA 1995, Rauschgiftjahresbericht 1994, S.71–97. Darüberhinaus verweist das BKA auf Brasilien als weiteres Kokainanbauland von Bedeutung. Das dort produzierte Kokain sei jedoch von schlechterer Qualität und hauptsächlich zum Eigenverbrauch bestimmt. Die regionale Begrenzung auf die genannten drei Hauptexportländer erklärt sich durch das hohe Anspruchsniveau der Kokapflanze hinsichtlich klimatischen Bedingungen, Bodenbeschaffenheit und Lage (ideal sind zwischen 600 und 1000m hoch gelegene Gebirgslandschaften: obige Flächenschätzungen entsprechen weitgehend einfach den idealen Wachstumslandschaften der jeweiligen Länder). Optimale Lebensbedingungen sind entscheidend für den Alkaloidgehalt der Kokablätter, der wiederum das entscheidende Eignungskriterium zur Gewinnung der Wirksubstanz Kokain darstellt und somit als Exportvoraussetzung anzusehen ist. Vgl. hierzu Täschner/Richtberg, 1988, S.13–17, Täschner, 1997, S.32 sowie das von Ciro Krauthausen, Soziologe der Universidad Nacional in Bogota, herausgegebene Buch „Koka - Kokain, Reportagen, Analysen und Dokumente aus den Andenländern“. Für eine übersichtliche kartographische Darstellung: Ambos, 1993, Vorwort.Google Scholar
  39. 36.
    Die folgenden Angaben beziehen sich insbesondere auf die Seiten 97–102 des Rauschgiftjahresberichtes 1994.Google Scholar
  40. 37.
    Auf die Problematik der hier verwendeten Begriffe „Oligopolisten“ und „Kartelle” wird im weiteren Verlauf dieses Teils der Arbeit noch eingegangen.Google Scholar
  41. 38.
    Gemeint sind die Behörden der Kokainanbau und Kokainproduktionslander.Google Scholar
  42. BKA 1995, Rauschgiftjahresberich1994, S. 100–101.Google Scholar
  43. Vgl. ebenda. 5.102.Google Scholar
  44. BKA 1995, Rauschgiftjahresbericht 1994. Eigene Darstellung basierend auf den Tabellen S.92 und S.96. 42.Aufstellung geordnet nach Sicherstellungsmengen.Google Scholar
  45. 43.
    Ebenda. S.89.Google Scholar
  46. 44.
    Ebenda. S.88.Google Scholar
  47. 45.
    Laut Ambos werden diese Kuriere als sogenannte „mulas“ (Esel) bezeichnet. Der Begriff riihrt von der traditionellen Benutzung des Esels als Haupttransporttier in Kolumbien aufgrund dessen Ausdauer und Duldsamkeit her und verdeutlicht den Stellenwert, der diesen Kurieren entgegengebracht wird. (Vgl. Ambos,1993, S.24.) Ambos weist weiter darauf hin, daß die kolumbianischen Kuriere vorwiegend aus Mittel-und Unterschichten stammen: „Für die grosse Masse der Arbeitslosen aus Unter-und Mittelschicht bietet der Drogenhandel zahlreiche Arbeitsmöglichkeiten und oft die einzige 1%berlebenssicherung. Dies führt zu deren ökonomischer Abhängigkeit und dient führenden Drogenhändlern zur Schaffung einer sozialen Basis und lokaler Machtpositionen, insbesondere in vom Staat vernachlässigten Zonen”(Ambos,I993, S 57.).Google Scholar
  48. 46.
    Aufgrund der erhöhten Sensibilität der Polizei-und Zollbehörden g gegenüber Passagieren ausGoogle Scholar
  49. südamerikanischen und westafrikanischen Ländern, werden zunehmend auch Deutsche als Kuriere angeworben, denen nach ihrer Rückkehr nach Deutschland ein Teil des Schmuggelgutes als Transportlohn überlassen wird: „In einem heim Landeskriminalamt Hamburg geführten Ermittlungsverfahren wurden Kuriere direkt in Hamburg angeworben, wobei verstärkt Personen mit Kindern ausgesucht wurden, um im Rahmen einer vorgetäuschten Urlaubsreise unverdächtig zu erscheinen (BKA, Rauschgiftjahresbericht ’.994, S_96_) Einen Trend zu deutschen Kurieren beschreibt auch der Spiegel in dem Artikel „Ein Opfer für die Piranhas“ (Der Spiegel, 9/1997, S.188191.): „Seit die Direktflüge aus Kolumbien, Bolivien und Peru nach Europa scharf überwacht werden, ist Brasilien zu einem wichtigen Transitland für Kokain aus den Andenstaaten geworden.(_.) Bis vor zwei Jahren übernahmen vor allem Afrikaner den Transport.(_.) Die Direktflüge der brasilianischen Fluggesellschaft vorig nach Lagos galten als wahre „Kokainbomber”. Von Nigeria wurde der Stoff nach Europa geschleust.(._) In letzter Zeit gingen der brasilianischen Polizei Hunderte junger Europäer ins Netz, die Rauschgift für die Nigerianer schmuggelten, unter ihnen zahlreiche Deutsche.(._) In Diskotheken und vor Sozialämtern sprechen die Dunkelmänner ihre Opfer an. Fiirsorgeempfänger, Arbeitslose und verschuldete Trauen mit familiären Problemen lassen sich am ehesten zu dem gefährlichen ‘l’rip überreden“.Google Scholar
  50. 47.
    Vgl. BKA 1995, Rauschgiftjahresbericht 1994, S.92. Eigene Darstellung.Google Scholar
  51. 48.
    BKA 1995, Rauschgiftjahresbericht 1994, 8. 93.Google Scholar
  52. 49.
    Ebenda, 8.93.Google Scholar
  53. 50.
    Ebenda, 8.93.Google Scholar
  54. 51.
    Weitere Tabellen und Zeitreihen der Rauschgiftjahresberichte bezüglich der eingangs dieses Punktes geschilderten, für die Entwicklung der Drogenkriminalität in der BRD, wesentlichen Indikatoren finden sich im Anhang des Rauschgiftjahresberichts 1996.Google Scholar
  55. 52.
    Vgl. zur Präferenz einzelner Drogenarten in der BRD die diesbezüglichen Ergebnisse aus Bevölkerungssurveys 1990 bis 1996 in Kraus et al, 1998: Epidemiologie des Drogenkonsums.Google Scholar
  56. 53.
    Vgl. Keup, 1990: „Kokainmißbrauch in der Bundesrepublik Deutschland. Eine Untersuchung zur Aufhellung des Konsums sowie der Handels-und Beschaffungsmuster von Kokain“.Google Scholar
  57. 54.
    Leineweber/Erhardt, 1993, S.75.Google Scholar
  58. So wurden im Zusammenhang mit Grenzsicherstellungen (Belgien, Tschechien, Dänemark, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Schweiz, Seehäfen, Flughäfen) im Jahr 1995 insgesamt 6211 Tatverdächtige ermittelt. Davon entfielen allein 3723 Tatverdächtige auf die Niederlande bzw. die Deutsch-Niederländische Grenze. Eine Analyse der Tabelle (insbesondere der Vergleich mit den jeweiligen Mengen der jeweiligen sichergestellten Drogen) bestätigt trotz der aggregierten Daten die Vermutung, daß hier im wesentlichen das Ausnutzen von Gelegenheiten, konkret des unterschiedlichen Drogenstrafrechts in Deutschland und den Niederlanden, durch „Drogentouristen“ im Gegensatz zu organisierten Händlerstrukturen im Vordergrund steht, worauf ja bereits a.a.O. hingewiesen wurde.Google Scholar
  59. 56.
    Vgl. hierzu insbesondere Europol, 1999: „The Cross-Border Drug Trade in the European Union“.Google Scholar
  60. 57.
    m übrigen würde eine derartige Aussage ja nicht nur Ausländer diskriminieren, sondern auch Deutsche als unfähig zur Begehung qualifizierter Delikte disqualifizieren.Google Scholar
  61. 58.
    Eine Fülle derartiger Herstellungsanleitungen kursiert freilich auch im Internet.Google Scholar
  62. 59.
    Täschner, 1997, S.36–37.Google Scholar
  63. 60.
    Dies gilt neben den sog. Designerdrogen (z.B. MDMA, umgangssprachlich auch Ecstasy/XTC) für sämtliche synthetisch hergestellte Drogen, also insbesondere Amphetamine (Weckmittel, umgangssprachlich auch Speed) und Halluzinogene (z.B. LSD, umgangssprachlich auch Trips oder Acid) (Vgl. Täschner, 1997, S.49.)Google Scholar
  64. 61.
    Albrecht, 1998(a), S.22.Google Scholar
  65. 62.
    Darüber hinaus ziehen Drogenschwarzmärkte in Deutschland selbst ein Angebot an, dessen Befriedigung dann von verschiedenen ethnischen und ausländischen Gruppen organisiert wird — beispielsweise von südamerikanischen Gruppen im Falle von Kokain und von nord-und schwarzafrikanischen, kurdischen und arabischen Gruppen im Falle von Heroin und Cannabis.Google Scholar
  66. 63.
    Vgl. hierzu auch Albrecht, 1998(a),S.37_Google Scholar
  67. 64.
    Albrecht, 1998(b), 5.328.Google Scholar
  68. 65.
    In diesem Zusammenhang wird häufig auch die Bedeutung der BRD als Ruhe-und Rückzugsraum insbesondere italienischer Mafia-Angehöriger polizeilicherseits thematisiert.Google Scholar
  69. 66.
    Albrecht, 1998(a), S.37.Google Scholar
  70. 67.
    Ein Überblick bezüglich des organisatorischen Aufbaus der UNDCP einschließlich deren Verbindungen und Beziehungen zu anderen Uno Organisationen findet sich auf Seite 171 des World Drug Report.Google Scholar
  71. 68.
    United Nations International Drug Control Programme. World Drug Report, 1997.Google Scholar
  72. 69.
    United Nations International Drug Control Programme (UNDCP): World Drug Report, 1997, S.9. 70. Ebenda, S.9.Google Scholar
  73. 71.
    Ebenda, S. 17.Google Scholar
  74. 72.
    Ebenda. S.17.Google Scholar
  75. 73.
    Vgl. hierzu auch zur Situation in Afghanistan FAZ, 20.Juli 1996, 5.12: „Der Krieg und das Heroin - Die Konfliktparteien in Afghanistan stützen sich auf Opiumanbau und Rauschgifthandel“ oder zur Situation in Myanmar Der Spiegel, 49/1996, 5.162–163: „Feines Leben - Die Regierungsarmee vertreibt Zehntausende aus ihren Dörfern im Goldenen Dreieck - und mischt beim Drogenhandel mit. Ahnliche journalistische Quellen führen neben Afghanistan und Myanmar vor allem Nigeria und mit Einschränkungen Nordkorea als Länder an, die versuchen ihre Ausgaben für Waffen durch den Export von Drogen zu finanzieren.Google Scholar
  76. 74.
    UNDCP: World Drug Report, 1997, 5. 123.Google Scholar
  77. 75.
    Eine ähnliche Herangehensweise liegt den bereits dargestellten, soziologischen Analysen von Pino Arlacchi, Mafiose Ethik und der Geist des Kapitalismus: Die unternehmerische Mafia, 1989 sowie Diego Gambetta: Die Firma der Paten. Die sizilianische Mafia und ihre Geschäftspraktiken, 1994 zugrunde. In diesem Sinne verwunderte es, nebenbei bemerkt, nicht, daß Arlacchi zum Nachfolger von Giorgio Giacomelli, dem bisherigen Executive Director of the United Nations International Drug Control Programme und für diesen World Drug Report Hauptverantwortlichen, ernannt wurde. Gleichzeitig wurde Arlacchi am I.September 1997 noch zu einem der Vize-Generalsekretäre der Vereinten Nationen und Leiter der Wiener UN-Niederlassung ernannt. Siehe hierzu auch Süddeutsche Zeitung, 225/97, S.10.Google Scholar
  78. 76.
    UNDCP: World Drug Report, 1997, S.123.Google Scholar
  79. 77.
    Ebenda. S.123.Google Scholar
  80. 78.
    Dies gilt in besonderem Ausmaß für kleine und mittelgroße Anbieter, die „prefer to work through established marketing networks rather than experiment with unknown entities“ (World Drug Report, S. 123.).Google Scholar
  81. 79.
    Dabei orientieren sich die Schätzungen an Indikatoren wie der angenommenen Fläche der Drogenanbaufelder und deren geschätzten Erträgen, Sicherstellungsmengen von Drogen durch Polizei und Zoll, der Konstanz der Endverbraucherpreise und vor allem der Preiselastizität fir illegale Drogen auf der Nachfrageseite. Das Konzept der Preiselastizität kann hier nicht weiter vertieft werden, daher sei auf eine zusammenfassende Darstellung auf Seite 125 im World Drug Report verwiesen, dem folgende Quellen zugrundeliegen.Google Scholar
  82. 80.
    Chaloupka,F., Saffer,H., 1995, „The Demand for Illicit Drugs“; Farrell,G., Mansur,K., Tullis, M., 1996, „Cocaine and Heroine in Europe 1983–1993. A Cross-national Comparison of Trafficking and Prices”; Moore, M., 1990, „Supply Reduction and Drug Law Enforcement“; Reuter, P. and Kleiman, M.A.R., 1994, „Risks and Prices: An Economic Analysis of Drug Enforcement”; Wagstaff, A. and Maynard, A., 1988, „Economic Aspects of the Illicit Drug Market and Drug Enforcement Policies in the United Kingdom“.Google Scholar
  83. 81.
    Für eine kritische Auseinandersetzung mit den gewonnenen Schätzwerten u.a.: Couvrat/Pless, „Das verborgene Gesicht der Weltwirtschaft“, 1993, S.49–102 (davon insbesondere die Seiten 49 und 50) sowie insbesondere Reuter, 1996: „The mismeasurement of Illegal Drug Markets: The Implications of Its Irrelevance”.Google Scholar
  84. 82.
    Meines Erachtens läßt sich jedoch über die verschiedenen Schätzwerte unterschiedlicher Studien und die jeweilige Kritik an den konkurrierenden Studien grundsätzlich streiten. 1st es denn von solch überragender Bedeutung, ob der Welthandelsumsatz nun bei 100 Milliarden US$ oder bei 600 Milliarden US$ liegt? Die Antwort hierauf lautet, ja es ist von erheblicher Bedeutung, allerdings nur wenn man von einer weitgehenden Monopolisierung bzw. Oligopolisierung des Drogenschwarzmarktes ausgeht, was, wie im weiteren Verlauf dieser Arbeit zu zeigen sein wird, eher unrealistisch ist.Google Scholar
  85. UNDCP, Economic and Social Consequences of Drug Abuse and Illicit Trafficking, UNDCP Technical Series, 1997.Google Scholar
  86. 84.
    United Nations, 1995, International Trade Statistics Yearbook 1994.Google Scholar
  87. 85.
    UNDCP, World Drug Report, 1997, S. 124.Google Scholar
  88. 86.
    Ein klassisches Problem vieler Schätzungen ist, daß die durchschnittlichen Endverbraucherpreise in den USA oder in Westeuropa als Durchschnittsendpreis (weltweit) verwendet werden. Nun ist es ja wenig wahrscheinlich, daß beispielsweise ein thailändischer Heroinabhängiger denselben Preis wie ein amerikanischer Heroinabhängiger bezahlt u.s.w. Diese Problematik liegt wie oben bereits angesprochen an fehlenden, fundierten Kenntnissen über den Kosumentenmarkt insbesondere in Entwicklungsländern. Der World Drug Report spricht hier davon, daß,.even the most reltahle tool of policy makers, the survey, has fundamental weaknesses and is so costly to conduct that very few countries can afford to do so at national level“ (S.124). Insgesamt dienen die Schätzungen damit offenkundig drogenpolitischen Gesichtspunkten.Google Scholar
  89. UNDCP, World Drug Report, 1997, 5. 124.Google Scholar
  90. 88.
    Ebenda. Unter „Preferences“ versteht man die Natur des Konsums bzw. der Nachfrage, sie determinieren den Preis, den Individuen fur die Droge zu zahlen bereit sind. Preferences bestimmen also im wesentlichen die Preiselastizität der Nachfrage fir eine konkrete Droge. „Technology” determiniert, wie und wo die Droge produziert werden kann. „Factor endowments“ determiniert, welche handelnden wirtschaftlichen Personen sich an der Produktion und Herstellung der Droge beteiligen.Google Scholar
  91. Commission on Narcotic Drugs, 1994. Schaubilder, die die Preisentwicklung fir Heroin und Kokain anhand zweier ausgewählter Fallbeispiele aus Pakistan und Bolivien verdeutlichen, finden sich auf Seite 126 des World Drug Report.Google Scholar
  92. .Vgl. UNDCP, World Drug Report, 1997, S. 129–130.Google Scholar
  93. 91.
    Ebenda. S.130.Google Scholar
  94. 92.
    Ebenda. S.133Google Scholar
  95. 93.
    Vgl. UNDCP, World Drug Report, 1997, 5. 132.Google Scholar
  96. UNDCP, World Drug Report, 1997, 5. 133.Google Scholar
  97. 95.
    Ebenda, S.133.Google Scholar
  98. 96.
    Vgl. bezüglich eines Überblicks über den Aufbau der beiden großen Kartelle von Medellin und Cali in den Aßer Jahren: UNDCP, World Drug Report, 1997, 5. 133.Google Scholar
  99. 97.
    UNDCP, World Drug Report, 1997, S. I34.Google Scholar
  100. 98.
    Die Zusammenfassung der Trends in Schlagworte ist vom Verfasser dieser Arbeit gewählt und nicht explizit dem World Drug Report entnommen.Google Scholar
  101. 99.
    UNDCP, World Drug Report, 1997, S.134_Google Scholar
  102. Vgl. fir ein Schaubild, das sich mit der Einführung von Crack unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, nämlich als Beispiel einer Marktdiversifikation, auseinandersetzt: UNDCP, World Drug Report, 1997, S. 135.Google Scholar
  103. 101.
  104. 102.
    Ebenda. 5.134.Google Scholar
  105. 103.
    Ebenda. S.135–136.Google Scholar
  106. 104.
    UNDCP, World Drug Report, 1997, 5. 136.Google Scholar
  107. 105.
    Ebenda. S.136.Google Scholar
  108. 106.
    Insbesondere die drei internationalen Drogenkontrollverträge (UN-Konventionen) von 1961, 1971 und 1988 sind rechtlich bindend fir alle unterzeichnenden Staaten und stellen somit auch die rechtliche Grundlage fir die europäische Drogenpolitik dar. Siehe hierzu auch Albrecht/van Kalmthout, 1989: “Drug Policies in Western Europe” und hier kritisch zu der Tragweite der Konventionen den Artikel von Chatterjee, 1989, S.7–19 („The Limitations of the International Drug Conventions“).Google Scholar
  109. 107.
    Vgl hierzu insbesondere Arlacchi, 1983, S.89 ff.Google Scholar
  110. 108.
    Vgl. Arlacchi, 1983, S.91 ff. oder auch Albanese, 1989, S.5 und President’s Commission on Organized Crime, 1986, S. 29.Google Scholar
  111. 109.
    Vgl. hierzu ausführlich die kritische Bewertung der Bundeslagebilder Organisierte Kriminalität in Punkt B.3. dieser Arbeit.Google Scholar
  112. 110.
    Für eine kritische Auseinandersetzung mit derartigen Schätzungen unter Einbeziehung konkreter empirischer Studien siehe Punkt B.3.Vgl. auch für eine generelle Kritik an gängigen Umsatz-und Erlösschätzungen im Bereich des illegalen Drogenhandels:Singer, 1971: „The Vitality of Mythical Numbers“; Reuter, 1984: „The (continued) Vitality of Mythical Numbers”, Reuter, 1988, insbesondere S.248 ff.: „Quantity illusions and paradoxes of drug interdiction: federal intervention into vice policy“; Reuter, 1996, S.63–80: „The mismeasurement of Illegal Drug Markets: The Implications of Its Irrelevance.Google Scholar
  113. Zu nennen sind die folgende Veröffentlichungen: Arbeitstagung des Bundeskriminalamtes Wiesbaden: Aktuelle Phänomene der Gewalt, 1994; Dörmann/Koch//RischNahlenkamp: Organisierte Kriminalität - wie groß ist die Gefahr? - Expertenbefragung zur Entwicklung der Organisierten Kriminalität in der Bundesrepublik Deutschland vor dem Hintergrund des zusammenwachsenden Europa -, 1990; Kerner: Professionelles und organisiertes Verbrechen - Versuch einer Bestandsaufnahme und Bericht über neuere Entwicklungstendenzen in der Bundesrepublik Deutschland und in den Niederlanden, 1973; Arbeitstagung des Bundeskriminalamtes Wiesbaden: Macht sich Kriminalität bezahlt? - Aufspüren und Abschöpfen von Verbrechensgewinnen -, 1987; Arbeitstagung des Bundeskriminalamtes Wiesbaden: Organisierte Kriminalität in einem Europa durchlässiger Grenzen, 1991; Arbeitstagung des Bundeskriminalamtes Wiesbaden: Organisierte Kriminalität, 1974; RebscherNahlenkamp: Organisierte Kriminalität in der Bundesrepublik Deutschland - Bestandsaufnahme, Entwicklungstendenzen und Bekämpfung aus der Sicht der Polizeipraxis -, 1988; SieberBögel: Logistik der Organisierten Kriminalität - Wirtschaftswissenschaftlicher Forschungsansatz und Pilotstudie zur internationalen Kfz-Verschiebung, zur Ausbeutung von Prostitution, zum Menschenhandel und zum illegalen Glücksspiel -, 1993; Vahlenkamp/Hauer: Organisierte Kriminalität: Täterlogistik und Präventionsansätze - Praxisorientierte Zusammenfassung und Bewertung einer kriminalistisch-kriminologischen Untersuchung -, 1994; Arbeitstagung des Bundeskriminalamtes Wiesbaden: Verbrechensbekämpfung in europäischer Dimension, 1992; Vahlenkamp/Knauß: Korruption - hinnehmen oder handeln?, 1995; Erhardt/Leineweber: Drogen und Kriminalität, 1993; Wittkämper/Krevert/Kohl: Europa und die innere Sicherheit, 1996.Google Scholar
  114. 112.
    Zu nennen ist in diesem Zusammenhang auch die Studie von Weschke/Heine-Heiß: Organisierte Kriminalität als Netzstrukturkriminalität, 1990, die nicht im Auftrag des BKA oder vom BKA selbst-, sondern an der Fachhochschule fir Verwaltung und Rechtspflege in Berlin durchgefihrt wurde.Google Scholar
  115. 113.
    Vgl. Kollmar, 1974, S.1 ffGoogle Scholar
  116. Gemmer, 1974, S. 530. So wurde u.a. der Handel mit gestohlenen Fahrzeugen, ein internationaler illegaler Kunstmarkt, Schutzgelderpressungen, Zuhälterorganisationen und Heroinhandel mit mehrstufiger Lenkung festgestellt.Google Scholar
  117. 115.
    Kleines Kriminologisches Wörterbuch, 1993, 5.381.Google Scholar
  118. 116.
    Schwind, 1987, S. I7.Google Scholar
  119. 117.
    Schwind, 1987, S.17.Google Scholar
  120. 118.
    Vgl. hierzu auch Sieber/Bögel, 1993, S.17–25.Google Scholar
  121. 119.
    Vgl. Werner, 1982, 5.131 ff.Google Scholar
  122. 120.
    Für eine ausfiihrliche, insbesondere die Methodik der beiden Studien betreffende, kritische Auseinandersetzung aus sozialwissenschaftlicher Sicht sei auch auf Heinold, 1995, S.61–71 verwiesen, der abschließend feststellt: „Was hei beiden Studien jedoch verblüff!, ist die Bestätigung der willigen Praxisferne des Begriffes,.Organisierte Kriminalität“ durch die Ermittler. Er ist für sie so wenig präzise und so wenig hilfreich wie der Begriff „Unterwell”, der in Deutschland schon seit den 20er.Jahren geläufig ist“. (S. 71 )Google Scholar
  123. 121.
    Rebscher/Vahlenkamp, 1988, S.181.Google Scholar
  124. Ebenda. S.38.Google Scholar
  125. 123.
    Ebenda. S.181.Google Scholar
  126. 124.
    Ebenda. S.181.Google Scholar
  127. 125.
    Ebenda. S.183.Google Scholar
  128. 126.
    Ebenda. S.185.Google Scholar
  129. 470.
    RebscherNahlenkamp, 1988, S. 181.Google Scholar
  130. 127.
    Zu diesem, aus Sicht dieser Arbeit bedeutsamen Aspekt, werden in der Studie keine detaillierten Angaben getroffen.Google Scholar
  131. 128.
    Weschke/Heine-Heiß, 1990, S.42.Google Scholar
  132. 129.
    Rebscher/Vahlenkamp, 1988, S.30.Google Scholar
  133. 130.
    Ebenda. S.31.Google Scholar
  134. 131.
    Ebenda. S.32.Google Scholar
  135. 132.
    Ebenda. S.36.Google Scholar
  136. 133.
    Ebenda. S.37.Google Scholar
  137. 134.
    Spricht man von Beobachtung, teilnehmender Beobachtung und Angaben aus dem inneren Kern einer kriminellen Gruppierung, muß gleichzeitig von V-Männern, verdeckten Ermittlern und Kronzeugenregelung gesprochen werden.Google Scholar
  138. Sieber/Bögel, Logistik der Organisierten Kriminalität - wirtschaftswissenschaftlicher Forschungsansatz und Pilotstudie zur internationalen Kfz-Verschiebung, zur Ausbeutung von Prostitution, zum Menschenhandel und zum illegalen Glücksspiel-, 1993.Google Scholar
  139. 136.
    Sieber/Bögel, 1993, S.4.Google Scholar
  140. 137.
    Sieber/Bögel, 1993, S.4.Google Scholar
  141. 138.
    Als Experten gelten hier Personen, deren Arbeit sich schwerpunktmäßig mit organisierter Kriminalität befaßt, so z.B. Staatsanwälte aus OK-Schwerpunktstaatsanwaltschaften oder Antikoruptionsreferenten aus dem Bereich der Verwaltung.Google Scholar
  142. 139.
    Vgl. Sieber/Bögel, 1993, S.70–73.Google Scholar
  143. 140.
    Sieber/Bögel, 1993, S.73.Google Scholar
  144. 141.
    Vgl. Sieber/Bögel S.6 ff.Google Scholar
  145. 142.
    Dieses Ergebnis ist von besonderem Interesse, berücksichtigt man die Kritik an der Effizienz der bisherigen Kriminal-und Strafrechtspolitik im Bereich der organisierten Kriminalität, die insbesondere von Seiten der Medien nach dem Motto „die Kleinen hängt man, die Großen läßt man laufen“ zusammengefaßt werden kann. Insbesondere im Zusammenhang mit organisierter Drogenkriminalität geht die öffentliche Diskussion zunehmend in die Richtung der Entkriminalisierung vor allem der Konsumenten und abhängigen Kleinhändler, um die polizeilichen Kräfte fir die Verfolgung der „großen Fische” bündeln zu können. Eine derartige Vorgehensweise wird zunächst durch die Ergebnisse der Studie auch legitimiert: “Werden einzelne Ï ater insbesondere der unteren oder minteren Personalebene oder externe Spezialisten der Gruppe festgenommen, so beeinträchtigt dies die komplexe Personal-und Logistikorganiwhon der durch Abschottungsstrategien geschützten Organisation kaum; die festgenommenen läter können leicht ersetzt werden” (S_7)_ Allerdings berechtigt diese Feststellung keineswegs zu dem Umkehrschluß, daß das neue Allheilmittel bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität eine nahezu alleinige Konzentration auf die potentiellen Führungspersonen ist. Das dies sogar eher kontraproduktiv sein könnte, zeigen weitere Ergebnisse der Studie: “Da die Logistikstrukturen (insb. Beschaffungsmärkte, Produktionsstätten, Ahsatzkanäle sowie Nachfragebedürfnisse nach illegalen Waren und Diensten) auch hei der Festnahme von Führungspersonen intakt bleiben, werden selbst bei Zerschlagung einer ganzen Tätergruppe deren Marktanteile und häufig auch Logistikstrukturen von einer anderen Tätergruppe des oligopolistischen Marktes übernommen. Da sich dadurch langfristig die besser abgeschotteten und organisierten Tätergruppen durchsetzen, begünstigt dieser strafrechtliche „ Selektionsprozeß” im Sinne der Darwin ‘schen Evolutionstheorie sogar langfristig einen Ausleseprozeß zugunsten der gefährlichsten Tätergruppen. (…) Die gebotene Aburteilung organisierter Straftäter macht langfristig nur Sinn, wenn daneben auch die von den Tätern genutzten Strukturen und Märkte zerstört werden“ (S.8).Google Scholar
  146. 143.
    Dieses Ergebnis kann exemplarisch anhand eines konkreten Beispiels, dem Kampf um die Vormachtstellung zwischen den kolumbianischen Kokain „Kartellen` von Medellin und Cali, nachvollzogen werden. Ambos (1993, S.38–39) charakterisiert die Unterschiede zwischen diesen beiden Organisationen folgendermaßen:“Dabei bestehen Unterschiede in Handlungsweise und Struktur, insbesondere zwischen den wichtigsten Organisationen (Medellin und Cali). Die Führer des Medellin-Kartells - Pablo Escobar Gaviria, die Ochoas, Rodriguez Gacha -kommen überwiegend aus der kleinkriminellen Armen-bzw. Unterschicht, während die des Cali-Kartells - Rodriguez Orejuela, Santacruz Londono - als „umbescholtene” Bürger mit hervorragenden Beziehungen zur traditionellen Bourgeoisie gelten. Dementsprechend verfolgten die Kartelle verschiedene Strategien politischer und sozialer Legitimation: Cali versuchte, sich in der traditionellen Bougeoisie zu integrieren, während Medellin politische Teilhabe in form des „neuen Liberalismus“ und territoriale Integration durch verstärkten Landerwerb zu erreichen suchte. Die soziale Herkunft der ftihrenden Mitglieder erklärt das „offene Modell” (Camacho) im Falle Medellins mit leichteren Eintrittsmöglichkeiten und mehr Konkurrenz im Gegensatz zu einem,.geschlossenen Modell“ im Falle Calis mit stärkerer Monopolisierung und vertikaler Kontrolle und Integration. Daraus ergeben sich unterschiedliche Strategien zur Interessendurchsetzung gegenüber Staat und Gesellschaft: Medellin ging - his zur Übergabe Pablo Escobars - mit hemmungsloser Gewalt zur Verwirklichung seiner Geschafte vor und bediente sich dabei paramilitärischer Truppen, dessen aktivste die Extraditables (Auslieferbaren,) waren, während Cali diskretere Mittel - die Infiltration der staatlichen Behörden und Investitionen in die legale Wirtschaft - einsetzte. Die soziale Außenseiterposition Medellins machte es zur Hauptzielscheibe der staatlichen Repression, während (’ali.s gute Beziehungen ernsthafte staatliche Verfolgung verhinderten, obwohl es im Kampf um Marktanteile - nicht nur im Krieg gegen Medellin - nicht weniger hemmungslos Gewalt einsetzte.”Google Scholar
  147. 144.
    Ergebnis der staatlichen Repression in Form der sogenannten Drogenkriege, die sich ja hauptsächlich gegen die Führungspersonen des Medellin Kartells und insbesondere gegen deren Anführer Pablo Escobar richteten, war eine Eskalation der Gewalt, Entführungen und Terrroranschläge in Kolumbien, eine Situation, die Gabriel Garcia Marquez (1996) in seinem Roman „Nachricht von einer Entführung“ als „bestialisches Drama (..), das leider nur ein Moment der alttestamentarischen Feuersbrunst ist, in der.sich Kolumbien seit über zwanzig Jahren verzehrt” beschreibt. Am Ende dieser Phase stand die Festnahme nahezu der gesamten Führungspersonen des Medellin Kartells sowie die Festnahme und schließlich der Tod Pablo Escobars, jedoch muß dieser vermeintliche Erfolg der kolumbianischen Sicherheitsbehörden eindeutig als Pyrrhus Sieg gewertet werden. Nach Schätzungen kolumbianischer Experten gelang es zwar das Medellin Kartell deutlich zu schwächen (wobei man von einer vorübergehenden Schwächung reden muß, da es nicht gelang auch die Strukturen zu zerstören) und dessen Marktanteil von ehemals 65% auf etwa 35% zurückzuschrauben, auf der anderen Seite gelang es jedoch dem Cali Kartell seinen Marktanteil von 35% auf 65% hochzuschrauben. Es fand also lediglich eine Verschiebung und zwar eine Verschiebung zu einem eingangs geschilderten wesentlich besser organisierten Kartell statt. Nicht nur böse Zungen behaupten daher in diesem Zusammenhang, daß die kolumbianischen Sicherheitsbehörden nur die Schmutzarbeit fir das Cali Kartell erledigt haben (Vgl. hierzu Ambos, 1993, S.41, Fußnote 68).Google Scholar
  148. 145.
    SieberBögel, 1993, S.161.Google Scholar
  149. Sieber/Bögel, 1993, S161 ff 147.SieberBögel, 1993, S. 168.Google Scholar
  150. 148.
    So gibt es vor geplanten größeren Drogenlieferungen sog. „Sammlungen“ im Milieu, d.h. derjenige, der das Geschäft vermitteln kann, aber selbst nicht über die nötigen Geldmittel verfügt, fragt bei anderen Zuhältern und Bordellbetreibern an, ob sie einen Anteil an dem Deal erwerben wollen, wofür sie einen gewissen Geldbetrag aufbringen müssen. Auf diese Weise arbeitet häufig ein bestimmter, stets begrenzter Personenkreis, der aus Selbstschutzgründen nur aus absolut vertrauenswürdigen Milieuangehörigen besteht, flexibel auf der Abnehmerseite zusammen. (Vgl. Sieber/Bögel, 1993, S.163 sowie 167/168.)Google Scholar
  151. 149.
    Sieber/Bögel, 1993, 5.167/168.Google Scholar
  152. 150.
    Heinold, 1995, S.71.Google Scholar
  153. Heinold, 1995, S.71. Gemeint ist hier vor allem der Trend hin zu einer zunehmenden Spezialisierung und Zentralisierung bei der Bekämpfung von organisierter Kriminalität mittels polizeilicher OK-Spezialdiensstellen und Schwerpunktstaatsanwaltschaften OK.Google Scholar
  154. 152.
    Albrecht, 1998(6), 5.316–317.Google Scholar
  155. 153.
    Zur Genese des Lagebildes Organisierte Kriminalität in der Bundesrepublik Deutschland: Wittkämper et al, 1996, S 58 ff.Google Scholar
  156. 154.
    Für eine kritische Auseinandersetzung mit der Polizeilichen Kriminalstatistik sowie der Strafverfolgungsstatistik des Statistischen Bundesamtes auf deren Aussagefähigkeit hinsichtlich organisierter Kriminalität siehe auch Heinold, 1995, S.58–60.Google Scholar
  157. Vgl. z.B. Bundeskriminalamt 1997: Lagebild Organisierte Kriminalität Bundesrepublik Deutschland 1996 ( Kurzfassung ), S. IGoogle Scholar
  158. 156.
    Für eine Beschreibung des Erhebungsrasters und —verfahrens siehe ausführlich Gehm/Link, 1992, S.492.Google Scholar
  159. 157.
    Vgl. z.B. Bundeskriminalamt 1997: Lagebild Organisierte Kriminalität Bundesrepublik Deutschland 1996 (Kurzfassung), S. 1–3.Google Scholar
  160. 158.
    Vgl. Ebenda. S.I-3.Google Scholar
  161. 159.
    Bundeskriminalamt 1997: Lagebild Organisierte Kriminalität Bundesrepublik Deutschland 1996 (Kurzfassung), S. 1–3.Google Scholar
  162. 160.
    Bundeskriminalamt 1997_ Lagebild Organisierte Kriminalität Bundesrepublik Deutschland 1996 (Kurzfassung), Ergebnisse (1) und (2).Google Scholar
  163. Vgl. Bundeskriminalamt, 1997: Lagebild Organisierte Kriminalität Bundesrepublik Deutschland 1996 (Kurzfassung), S 15.Google Scholar
  164. 162.
    Kriminalistik 1/97, S.15ffGoogle Scholar
  165. 163.
    Stellvertretend für die Kritik an der Formulierung „von erheblicher Bedeutung“ sei an dieser Stelle aus dem 21. Tätigkeitsbericht (Punkt 5.1.2.) des Hessischen Datenschutzbeauftragten Prof. Dr. Winfried Hassemer zitiert: ”Hinzu kommt, daß die Zulässigkeit (…) nicht an einen klar definierten Straftatenkatalog gebunden ist, sondern an den konturenlosen Rechtsbegriff der „Straftat von erheblicher Bedeutung“, über dessen Vorliegen im Eilfall dann ein Polizeibeamter zu entscheiden hat.” (Die Kritik von Hassemer bezieht sich in diesem Zusammenhang auf den Einsatz verdeckter Ermittler in Verbindung mit dem 1992 in Kraft getretenen OrgKG.)Google Scholar
  166. 164.
    Weber, 1980, S.572.Google Scholar
  167. 165.
    Weber, 1980, S.855.Google Scholar
  168. 166.
    Vgl. hierzu beispielsweise die in der BKA-Vortragsreihe Band 36: „Organisierte Kriminalität in einem Europa durchlässiger Grenzen“ auf den Seiten 217–253 abgedruckte Plenumsdiskussion „Die Bekämpfung des Organisierten Verbrechens im Fahrwasser des politischen Umbruchs in Europa: Sensibilisierung der Offentlichkeit und der Politiker” anlässlich der Arbeitstagung des Bundeskriminalamtes Wiesbaden vom 6. -9. November 1990Google Scholar
  169. 167.
    Das Vorliegen mehrerer spezieller Merkmale der Definition für organisierte Kriminalität in einem Ermittlungsverfahren fiihrt zu Mehrfachnennungen. Die bloße Aufsummierung der jeweiligen prozentualen Anteile eines Jahres übersteigt daher die 1008/. Grenze.Google Scholar
  170. 168.
    Der Begriff des „Schadens“ ist laut PKS-Konvention folgendermaßen definiert:,.Schaden ist grundsätzhch der Geldwert (Verkehrswert) des rechtswidrig erlangten Gutes. Bei Vermögensdelikten ist unter Schaden die Wertminderung des Vermögens zu verstehen (…)” (BKA 1996: Polizeiliche Kriminalstatistik 1995, S.11). Die in den OK-Lagebildem veröffentlichten statistischen Schadenswerte haben aufgrund der eingangs geschilderten Verzerrungen durch einzelne Verfahren sowie der Tatsache, daß gerade bei einer in sich äußerst heterogenen Kriminalitätsform wie der organisierten Kriminalität lediglich ein aufsummierter, nicht nach unterschiedlichen Verfahrensschwerpunkten bzw. Delikten differenzierender Gesamtschadenswert angegeben wird, keine Aussagekraft. Dies gilt umso mehr, da in zahlreichen unter der Überschrift OK subsumierten Kriminalitätsbereichen ein materieller Schaden im Sinne der obigen Definition gar nicht gemessen werden kann und diese Bereiche in der Statistik nicht repräsentiert werden. Für diese Bereiche, in denen ein materieller Schaden nicht unmittelbar eintritt bzw. gemessen werden kann werden die Gewinne geschätzt. Die Schätzung beruht nicht auf der Grundlage einer Konvention oder gar Definition und ist kaum nachvollziehbar. Das Bundeskriminalamt geht selbst intern oft von divergierenden Begriffen aus, und jedes Landeskriminalamt hat noch seine eigenen Schätz-und Aufklärungsbesonderheiten.Google Scholar
  171. 169.
    Die Daten wurden den jeweiligen Lagebildern Organisierte Kriminalität Bundesrepublik Deutschland (Kurzfassung) der Jahre 1992–1999 entnommen.Google Scholar
  172. 170.
    Quelle: Bundeskriminalamt, 1999: Lagebild Organisierte Kriminalität Bundesrepublik Deutschland 1998 (Kurzfassung), S 3_Google Scholar
  173. 171.
    m weiteren Verlauf dieser Arbeit soll u.a. der Frage nachgegangen werden, inwiefern eine völlige Vernachlässigung sozialstruktureller Veränderungen (z. B. deutsche Wiedervereinigung) und Bedingungen zugunsten einer rein technischen Erklärung als realistisch einzustufen ist.Google Scholar
  174. Schaden i.S.d. PKS-Konvention ist grundsätzlich der Geldwert (Verkehrswert) des rechtswidrig erlangten Gutes. Soweit nach PKS-Konvention kein Schaden anzugeben ist, erfolgt eine nicht näher definierte Gewinnschätzung (Vgl. z.B. Polizeiliche Kriminalstatistik 1994, S. 11 ).Google Scholar
  175. 173.
    Zum Verhältnis Tatverdächtiger/rechtskräftig Verurteilter im folgenden.Google Scholar
  176. 174.
    Vgl. Wittkämper et al, 1996, S.62–63.Google Scholar
  177. 175.
    BKA, 1995: Lagebild Organisierte Kriminalität Bundesrepublik Deutschland 1994 (Kurzfassung), S. 4.Google Scholar
  178. 176.
    Verantwortlich für die 2,5 Milliarden DM Schaden aus einem durch das Lagebild nicht näher beschriebenen Verfahren der organisierten Wirtschaftskriminalität ist vermutlich (unbestätigte Auskunft) das in den Medien als „Balsam Pleite“ bekanntgewordene Betrugsverfahren.Google Scholar
  179. 177.
    Friedrichs, 1990, S.392.Google Scholar
  180. 178.
    BKA: Lagebild Organisierte Kriminalität Bundesrepublik Deutschland 1996 (Kurzfassung), S.4.Google Scholar
  181. 179.
    Ebenda, S.9.Google Scholar
  182. 180.
    Eine konkrete Aussage zur absoluten Anzahl der den Verfahren zugrundeliegenden Einzeldelikte (geschweige denn eine Angabe der jeweiligen Einzeldelikte pro jeweiliges Verfahrens) findet sich in der öffentlich zugänglichen Fassung des Lagebild Organisierte Kriminalität Bundesrepublik Deutschland 1996 (Kurzfassung) nicht. Hier wird lediglich, wie bereits dargelegt, darauf verwiesen, daß die Gesamtheit von 3665 zollspezifischen Einzeldelikten „insbesondere” (S.4) dem Bereich der Eingangsabgaben-und Steuerhinterziehung zuzuordnen ist.Google Scholar
  183. 181.
    Vgl.: Beck’sche Textausgaben: Steuergesetze I, Gesetz über die Finanzverwaltung, 1997, S. 1.Google Scholar
  184. 182.
    Ebenda, Abgabenordnung, 1993, S.93.Google Scholar
  185. 183.
    Ebenda, Gesetz über die Finanzverwaltung, 1994, S.7a.Google Scholar
  186. 184.
    Vgl. Tipke/Kruse, 1996, S.30.Google Scholar
  187. 185.
    Ebenda. S.30.Google Scholar
  188. An dieser Stelle sei nur kurz darauf hingewiesen, daß eben dieser § 40 AO bereits häufig zu öffentlichen Kontroversen geführt hat aufgrund seiner vermeintlichen Amoralität. Beispiele hierfiir nennt Reiß, 1997, S.27: „So sind z.B. die Ausiihung der Prostitution (BFH, 85181. 11 1987, 653) oder die unerlaubte Arheitnehmerüherlassung (BFH, BStB1 11 /988, 688, 694) als steuerbar behandelt worden“_ Im genauen Wortlaut besagt § 40 AO Gesetz-oder sittenwidriges Handeln folgendes:,.Für die Besteuerung ist es unerheblich, ob ein Verhallen, das den Tatbestand eines Steuergesetzes ganz oder zum lei1 erfullt, gegen ein gesetzliches Gebot oder Verbot oder gegen die grien Sitten verstoß.” Siehe: Beck ‘sche Textausgaben, Steuergesetze I.Google Scholar
  189. 187.
    Tipke/Kruse, 1996, S.80–81.Google Scholar
  190. 188.
    Reiß, 1997, S.27.Google Scholar
  191. Beck’sche Textausgaben: Steuergesetze I, Abgabenordnung, 1994, 5. 146.Google Scholar
  192. Beck’sche Textausgaben: Steuergesetze I, Abgabenordnung, 1994, 5. 146–147.Google Scholar
  193. 191.
    Differenzierte Zahlenangaben sind der Kurzfassung des 96er Lagebilds bekanntermaßen nicht zu entnehmen, daher bezieht sich die Formulierung „überwiegende Mehrheit“ auf die Aussage des Lagebildes, daß die Einzeldelikte „insbesondere” dem Bereich der Eingangsabgaben-und Steuerhinterziehung zuzuordnen seien.Google Scholar
  194. 192.
    Im wesentlichen handelt es sich hierbei um den illegalen Schmuggel legaler Güter und hier vor allem um Alkohol und Zigaretten.Google Scholar
  195. 193.
    Vgl. zur Situation illegaler Finanzdienstleistungsunternehmen in den USA anschaulich: Rolling Stone, 1997, S.85–91.Google Scholar
  196. 194.
    In diese Richtung ist auch eine diesbezügliche Angabe in der Kurzfassung des 96er Lagebild zu interpretieren: “Die Zunahme der Verfahren, in denen Geldwascheaktivitäten im Sinne des § 261 StGB ermittelt wurden, zeigt darüber hinaus, daß den verfahrensintegrierten Finanzermittlungen (eigene Hervorhebung) eine größere Bedeutung beigemessen wird”. (S.14) Setzt man zudem die angegebenen 3665 zollspezifischen Delikte mit den insgesamt (also zusätzlich vom BKA, BGS sowie den Landeskriminalämtem) ermittelten Geldwäschedelikten 1996 (337) in Relation, bestätigt dies ebenfalls obige Annahme.Google Scholar
  197. 195.
    Eine Differenzierung der Verfahren nach den beiden Bereichen ist aufgrund der veröffentlichten Angaben wiederum nicht möglichGoogle Scholar
  198. BKA, 1996: Lagebild Organisierte Kriminalität Bundesrepublik Deutschland 1995 (Kurzfassung), S.8. 53x Ebenda, S. 8.Google Scholar
  199. 197.
    BKA, 1997: Lagebild Organisierte Kriminalität Bundesrepublik Deutschland 1996 (Kurzfassung), S.5. 54° Ebenda, S. 5.Google Scholar
  200. Bundeskriminalamt, 1995: Lagebild Organisierte Kriminalität Bundesrepublik Deutschland 1994 (Kurzfassung), S. 8.Google Scholar
  201. 199.
    Vgl. Kanther, 1997, S.6.Google Scholar
  202. 200.
    Bundeskriminalamt, 1995: Lagebild Organisierte Kriminalität Organisierte Kriminalität Bundesrepublik Deutschland 1994 (Kurzfassung), S. 8.Google Scholar
  203. 201.
    Kritisch hierzu Albrecht, 1998(6), S.317. „Liegt das Risikopotential Organisierter Kriminalität aber tatsächlich in der „demokratiezersetzenden Wirkung“ und ist das Kernstück organisierter Kriminalität die Korruption, dann ist freilich ein theoretisch begrilndetes Konzept wohl nur recht schwierig aufzuarbeiten und ein empirischer Beleg wohl nachgerade ausgeschlossen (jedenfalls sind die bisherigen Lagebilder hierfür nicht geeignet). Denn mit solchen Vermutungen und Prognosen wird weit tiher einfache Folgen von Kriminalität hinausgegriffen und im Kern gesellschaftskritisch argumentiert. Es geht dann nämlich um die gewalttätige oder anders organisierte Herausforderung der Zentralgewalt und damit um die Rolle und Funktion des Staates in modernen Gesellschaften.”Google Scholar
  204. 202.
    Vgl. auch im Zusammenhang mit dem Bau eines neuen Terminals am Frankfurter Flughafen: Der Spiegel, 27/96, S.75–77: „Ein mafioses System“.Google Scholar
  205. 203.
    Vgl. hierzu umfassend Vahlenkamp/Knauß, 1995 „Korruption - hinnehmen oder handeln?“.Google Scholar
  206. Bundeskriminalamt 1995: Lagebild Organisierte Kriminalität Bundesrepublik Deutschland 1994 (Kurzfassung), S. 12.Google Scholar
  207. Bundeskriminalamt 1997: Lagebild Organisierte Kriminalität Bundesrepublik Deutschland 1996 (Kurzfassung), S. 25.Google Scholar
  208. 206.
    Vgl. hierzu Punkt B.3. („Kriminelle Organisation vs. kriminelles organisieren“) dieser Arbeit.Google Scholar
  209. 207.
    So muß hier durchaus kritisch formuliert werden, daß, wer de facto die Definitionsmacht darüber besitzt, was unter organisierter Kriminalität zu verstehen sei, naturgemäß auch bestimmt wann und in welchen Fällen Korruption als OK-relevante Korruption gewertet wird und wann nicht. In diesem Sinn auch Knauß (1995,5.251252) „Korruption ist kein hochmodernes Phänomen der letzten.Jahre: Amtsmißbrauch hat es ebenso wie Kritik an einer unbefriedigenden Strafverfolgungssituation zu allen Zeiten gegeben. So beklagte schon Erasmus von Rotterdam zu Anfang des 16. Jahrhunderts: „Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch soviel zusammenstiehlt, der wird unter die vornehmsten Leute gerechnet “.”Google Scholar
  210. 208.
    Noch deutlicher in diesem Zusammenhang die bereits zitierte Aussage von Mischkowitz (1997, S.27), die Politik habe darüber zu entscheiden, wieviel und und damit ja implizit welche organisierte Kriminalität gewollt sei. Aus dieser Perspektive liegt der Schluß freilich nahe, daß organisierte Korruption oder organisierte Vorteilsnahme, die ausschließlich zwischen kooperativen Akteuren der Oberwelt abläuft, also beispielsweise zwischen politischen Parteien, Verflechtungen von Politikercliquen und Wirtschaft etc. (vgl. hierzu insbesondere Scheuch/Scheuch, 1991 oder auch Pohrt, 1997) eben nicht als organisierte Kriminalität bewertet wird. So wird organisierte Vorteilsnahme bzw. organisierte Korruption als von außen und hier im speziellen von der klassischen Unterwelt in das (politische/gesellschaftliche) System eindringende Gefahr definiert, genau wie organisierte Kriminalität generell in weiten Teilen als aus dem Ausland importiertes Problem dargestellt wird. In jedem Fall geht die Gefahr vorwiegend von einer out-group aus, wenn nicht aus dem Ausland dann zumindest von diversen Subkulturen der Unterwelt. Vgl. allgemein auch Lamnek, 1994, S.107:„Auch der innere Feind einer gemeinsamen Gesellschaft…wird als Mitglied einer Oui-group erlebt “Google Scholar
  211. 208.
    Das Kriterium „Internationale Tatbegehung“ ist dadurch gekennzeichnet, daß in einem Verfahren neben einer Tatbegehung im Inland weitere (mindestens eine) Straftaten im Ausland verübt wurden.Google Scholar
  212. 209.
    Aronson, 1994, S. 316. Interessant wäre meines Erachtens eine diesbezügliche, wissenschaftliche Analyse der Fernsehsendung „Aktenzeichen XY-ungelöst“ des ZDF. Eine oberflächliche, nicht kontinuierliche Betrachtung erweckte in mir zumindest den Eindruck, daß hier zahlenmäßig weit überproportional nach ausländischen Tatverdächtigen, vor allem im Zusammenhang mit Gewaltverbrechen und Verbrechen von sog.erheblicher Bedeutung, gefahndet wird, wohingegen nach deutschen bzw. deutschsprachigen Tatverdächtigen zahlenmäßig unterproportional und eher im Zusammenhang mit Wirtschaftsdelikten gefahndet wird. Auf den Umstand, daß es sich hierbei lediglich um einen ersten Eindruck ohne jeglichen wissenschaftlichen Hintergrund handelt sei nochmals hingewiesen.Google Scholar
  213. 210.
    Ergebnis solcher sachlich unbegründeten Einschätzungen und Wertungen sind dann Bücher wie das von Claire Sterling, 1994: „Verbrecher kennen keine Grenzen: Die internationale Mafia übernimmt die Macht“.Google Scholar
  214. 211.
    Bundeskriminalamt 1997: Lagebild Organisierte Kriminalität Bundesrepublik Deutschland 1996 (Kurzfassung), S. 11.Google Scholar
  215. 212.
    Quelle: Bundeskriminalamt 1999: Lagebild Organisierte Kriminalität Bundesrepublik Deutschland 1998 (Kurzfassung), S.8.Google Scholar
  216. 213.
    Dabei können die ausländischen Tatverdächtigen hinsichtlich ihrer Nationalität wiederum homogen oder heterogen seinGoogle Scholar
  217. 214.
    Quelle: Bundeskriminalamt: Lagebilder Organisierte Kriminalität Bundesrepublik Deutschland der Jahre 19941999 (Kurzfassung/Ergebnisübersicht); eigene Darstellung.Google Scholar
  218. 215.
    Quelle: Bundeskriminalamt 1999: Lagebild Organisierte Kriminalität Bundesrepublik Deutschland 1998Google Scholar
  219. Kurzfassung), S.7.Google Scholar
  220. 216.
    So finden sich im Bundeslagebild 1998 (vgl. BKA, 1999, S.6) erstmals weitergehende Angaben bezüglich heterogener Gruppierungen. Demzufolge wurden Täterzusammenschlüsse festgestellt, die sich aus bis zu 15 unterschiedlichen Nationalitäten zusammensetzten. In der überwiegenden Anzahl der Verfahren setzten sich die Tätergruppierungen dabei aus zwei oder drei Nationalitäten zusammen.Google Scholar
  221. 217.
    Hierzu Albrecht, 1998(c), S. 13. „Es gibt heure keinen Zweifel mehr, daß die Merkmale „Staatsangehörigkeit“ und „Rasse” frir die Erklärung von Kriminalität bedeutungslos sind. Niemand behauptet ernsthaft, daß die Staatsangehörigkeit kriminelles Verhalten erklären könne. Wenn gleichwohl die Kriminalitätsund Justizstatistiken Deutschlands und anderer europäischer L.ander Tatverdächtige, Verurteilte und Strafgefangene nach der Staatsangehörigkeit unterscheiden, dann ist nach den Grilnden dafür zu fragen.“Google Scholar
  222. 218.
    Albrecht, 1998(c), S.13.Google Scholar
  223. 219.
    Albrecht, 1998(c), S.I4.Google Scholar
  224. 220.
    Albrecht, 1998(c): „Die neue Angst vorm schwarzen Mann — Was steckt hinter dem Gerede von der Auslanderkriminalitat?”.Google Scholar
  225. 221.
    Albrecht, 1998(c), S.14.Google Scholar
  226. 222.
    Vgl. Albrecht, 1998(c), S.14.Google Scholar
  227. 223.
    Albrecht, 1998(c), S.14.Google Scholar
  228. 224.
    Albrecht, 1998(c), S.14.Google Scholar
  229. 225.
    Albrecht, 1998(c),. S.15.Google Scholar
  230. 226.
    Albrecht, 1998(c), S.15.Google Scholar
  231. 227.
    Albrecht, 1998(c), S.15.Google Scholar
  232. Bundeskriminalamt 1995: Polizeiliche Kriminalstatistik Bundesrepublik Deutschland 1994, S. 11.Google Scholar
  233. Bundeskriminalamt 1995: Polizeiliche Kriminalstatistik Bundesrepublik Deutschland 1994, S. 11.Google Scholar
  234. 230.
    Grundsätzlich hierzu Albrecht, 1998(c), S.13.„Dabei ist bereits der Begriff „Ausländer“, ebenso wie „ethnische Minderheit”, sehr vage und deshalb für eine angemessene Analyse ungeeignet. Es handelt sich um kaum mehr als „Einkaufskorb-Begriffe“: Sie beschreiben keine einheitliche Gruppe,.sondern eine ganze Reihe von Einwarderergruppen und Minderheiten, die sich im Hinblick auf ihre Religion, Hautfarbe, Sprache und Nationalität sowie durch ihren kulturellen Hintergrund, ihre Gründe fr’ir die Einwanderung, ihre (ausländer-) rechtliche Stellung im Einwanderungsland und die Geschichte der Beziehungen zwischen Herkunftsland und Einwanderungsland unterscheiden.”Google Scholar
  235. 231.
    Konkretere Angaben hinsichtlich der Präferenzen waren freilich eine Grundvoraussetzung für die Analyse des unter A.2. herausgearbeiteten Zusammenhangs zwischen ethischen Minoritäten und organisiert kriminellen Handelns, demzufolge die Teilnahme an Schwarzmärkten fir Einwanderer durchaus einen ökonomisch rationalen Weg darstellen kann, wenn andere legitime Gelegenheiten zur Erreichung des Ziels finanzieller Erfolg/Wohlstand versperrt sind und die Zugangschancen zu illegitimen Mitteln qua Gruppenzugehörigkeit fir Neuankömmlinge erleichtert sind. Vgl. hierzu auch B.2.4.1.2.4. sowie die abschließende Diskussion unter Punkt B.3. dieser Arbeit.Google Scholar
  236. 232.
    Auch hierbei handelt es sich offensichtlich um einen Textbaustein. So ist diese Aussage in identischer Form in den Lagebildern von 1994 (S.3), 1995 (S.6) sowie 1996 (S.7) zu finden.Google Scholar
  237. Deutsches Polizeiblatt, 5/93, S.23234.Laut BKA beruht der Rückgang der von OK-Dienststellen geführten Ermittlungsverfahren im wesentlichen darauf, daß im 1996 erstmalig hinzugezogenen Zollfahndungsdienst keine speziellen OK-Sachgebiete bestehen (vgl Ergebnisübersicht (2) des Lagebilds OK 1996 ). Es besteht daher für diesen Wert keine unmittelbare Vergleichbarkeit. Trotzdem kann gezeigt werden, daß der Trend der Zunahme von Verfahren mit Sachbearbeitung bei OK-Spezialdienststellen auch 1996 anhielt: So waren von den insgesamten 472 Verfahrenserstmeldungen des Jahres 1995 56,9% durch Sachbearbeitung bei OK-Spezialdienststellen gekennzeichnet, was einer absoluten Anzahl von ca. 269 Verfahren entsprach (jedes 1,75te Verfahren). Bereinigt man nun theoretisch die insgesamten 489 Verfahrenserstmeldungen des Jahres 1996 um die 74 Verfahren des Zollfahndungsdienstes, so bleiben insgesamt 415 Verfahrenserstmeldungen, von denen 48,8% durch Sachbearbeitung bei OK-Spezialdiensstellen gekennzeichnet waren, was einer absoluten Anzahl von ca. 203 Verfahren entspricht (ca. jedes zweite (2,04te) Verfahren). Überträgt man nun, freilich wiederum rein theoretisch, diese Quote auf die 74 Verfahrenserstmeldungen des Zollfahndungsdienstes, entspräche dies einer absoluten Anzahl von ca. 37 Verfahren, die durch Sachbearbeitung bei OK-Spezialdienststellen gekennzeichnet wären, was wiederum einem Anteil von ca. 7,5% aller Verfahrenserstmeldungen entspräche. Addiert man diesen theoretischen Anteil von ca. 7,5% schließlich zu dem in obiger Statistik aufgeführten, offiziellen Anteil von 48,8%, würde der Anteil der Verfahrenserstmeldungen des Jahres 1996 bei ca. 56,3% liegen und würde somit den aufgezeigten Trend klar bestätigen. Dies bestätigen auch die neuesten Ergebnisse für das Erfassungsjahr 1998. Demnach wurden 56, 7% aller Verfahren von polizeilichen OK-Spezialdienststellen und ca. 55% aller Verfahren von Schwerpunktstaatsanwaltschaften OK bearbeitet.Google Scholar
  238. Konkret werden im Lagebild 1996 (vgl. S.II/12) folgende Staaten unter dem Oberbegriff „Osteuropa“ zusammengefaßt: Albanien, Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Moldau, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Rußland, Tschechische Republik, Ungarn, Ukraine und Weißrußland.Google Scholar
  239. 236.
    Laut BKA (Lagebild 1996, S.11) stieg der Anteil der Tatverdächtigen aus Osteuropa „von 10,6% im Jahr 1993 stetig auf 14,4% im Jahr 1996“ an. Ob und inwieweit dies eine direkte Folge des oben angesprochenen polizeilichen Selektionsprozesses darstellt ist aufgrund fehlender, offizieller Angaben nicht gesichert zu beurteilen.Google Scholar
  240. 236.
    Raith, 1995, S.49.Google Scholar
  241. 237.
    Merton, 1995, 5.399. 238.Merton, 1995, S.399.Google Scholar
  242. 239.
    Vgl hierzu Merton, 1995, S399–413.Google Scholar
  243. Merton, 1995, 5.401. 241.Merton, 1995, S.412. 242.Aronson, 1994, 5. 310.Google Scholar
  244. 243.
    An dieser Stelle sei bereits auf die abschließende Diskussion in Teil B.3. (kriminelle Organisationen vs. kriminelles organisieren) dieser Arbeit verwiesen.Google Scholar
  245. 244.
    Ähnliche Tendenzen sind auch auf europäischer Ebene zu beobachten. In diesem Zusammenhang verweist Niemeier (1997, S.105) auf den Aktionsplan der Europäischen Union zur Inneren Sicherheit in Europa und zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der insbesondere die Notwendigkeit wissenschaftlicher Informationssammlung und Datenanalyse betont.Google Scholar
  246. 245.
    BKA, 1999: Lagebild Organisierte Kriminalität Bundesrepublik Deutschland 1998 (Kurzfassung), S. 1.Google Scholar
  247. 246.
    So Hans-Joerg Albrecht, Direktor des Max-Planck-Instituts, in seiner Antwort vom 10. November 1999 auf eine diesbezügliche Anfrage.Google Scholar
  248. 247.
    Vgl. u.a. DÖrmann et al, 1990, S.8.Google Scholar
  249. BKA, 1996: Lagebild Organisierte Kriminalität Bundesrepublik Deutschland 1995 ( Kurzfassung ), S. 17.Google Scholar
  250. 249.
    Brusten, 1988, S.170–171.Google Scholar
  251. 250.
    Brusten, 1988, S.171.Google Scholar
  252. 251.
    Laut BKA ist organisierte Kriminalität als sogenannte Kontrollkriminalität zu verstehen, d.h. das Erkennen dieser Kriminalität korreliert mit dem Ausmaß und der Intensität der Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden. Desweiteren handelt es sich bei OK-Delikten hauptsächlich um sogenannte opferlose Delikte verschiedener Ausprägungen: Delikte, die im Einverständnis der Beteiligten begangen werden (z.B. Drogenhandel, Waffenhandel, Schleuserkriminalität, illegales Glücksspiel, Korruption), Delikte ohne unmittelbares individuelles Opfer (z.B. Umweltdelikte, Fälschungsdelikte) sowie Delikte mit besonderen Gewaltverhältnissen (z.B. Prostitution, illegaler Menschenhandel, Schutzgelderpressung).Google Scholar
  253. 252.
    Für das Erfassungsjahr 1997 liegt der Anteil bei 27%, fir 1998 bei 28%.Google Scholar
  254. Vgl. Bundeskriminalamt: Lagebilder Organisierte Kriminalität Bundesrepublik Deutschland der Jahre 1995, 1996 und 1997 ( Kurzfassung ). Eigene Darstellung.Google Scholar
  255. Der Verdacht liegt auch hier nahe, daß der Trend möglicherweise ein Produkt der Datenaggregation ist. Dafür spricht z.B. die hohe Anzahl von Einzeldelikten 1994 (97877) im Vergleich zu 1996 (47916) und insbesondere der weit überproportionale Anteil von Vermögensdelikten (77,5%) 1994 im Vergleich zu dem Anteil der Vermögensdelikte 1996 (13,2%). Insofern könnte der Trend darauf zurückzufihren sein, daß Vermögensdelikte die kriminologische Eigenheit der OK, nämlich die häufige Opferlosigkeit, in weitaus geringerem Maß aufweisen und somit wesentlich öfter zur Anzeige kommen. Allgemein fihrt die Analyse der Lagebilder zu der Einschätzung, daß die Art der jeweiligen OK-Verfahren eines Jahres mit dem Anzeigenverhalten korreliert. Je mehr Verfahren mit der kriminologischen OK-Eigenheit der Opferlosigkeit, desto weniger Anzeigen und vice versa. Abschließend ist dies freilich aus bekannten Gründen nicht beweisbar.Google Scholar
  256. 255.
    Trotz oder vielleicht auch zum Teil gerade deswegen. Auf die mögliche Kontraproduktivität der polizeilichen Spezialisierung weist Heinold hin. Dies gilt insbesondere wenn die polizeiliche Spezialisierung einhergeht mit räumlicher Zentralisierung: „Nach Angaben der Ermittlungsbeamten bei Rebseher/Vahlenkamp darf man bei der Zentralisierung der Ermittlungen zumindest in Teilbereichen, wie z.B. bei den genannten OK-Dienststellen in den Flächenstaaten, die ihr Ermittlungsgebiet nicht immer direkt vor Ort haben, von der Gefahr ausgehen, daß dadurch nicht nur (_.) Wissen über Deliktbegehungsstrukturen gewonnen wird, sondern daß auf der anderen Seite auch Wissen in Nicht-Wissen transformiert wird. Dieser Wissensverlust äußert sich dadurch, daß in der zentralisierten OK-Dienststelle nicht mehr die wichtigen Personen einer Straftäterverflechtung eines Gebietes namentlich bekannt sind und erst durch aufwendige Maßnahmen ermittelt werden müssen, bzw. deren Ermittlung aus der Distanz sogar unmöglich ist“ (Heinold, 1995, S.75).Die Ausführungen Heinolds stellen, wie er selbst hinweist, jedoch nur eine mögliche Erklärung für den beschriebenen Teilbereich dar. Zudem scheint die Polizei diese Problematik selbst erkannt zu haben, da in allen polizeilichen Zentralstellen mittlerweile spezielle OK-bezogene Auswertungseinheiten geschaffen wurden, die Länderpolizeien ihre gezielt auf OK gerichteten Dienststellen erheblich ausgebaut haben und in allen Ländern ein flächendeckendes System von OK-Verbindungsbeamten, die für die Informationsflüsse zwischen der normalen Polizei und den speziellen OK-Polizeidienststellen verantwortlich sind, geschaffen wurde.Insgesamt wurde die obige Problematik wohl auch vom BKA gesehen, dies legt zumindest folgende, im aktuellsten Bundeslagebild, formulierte Bewertung nahe:Google Scholar
  257. Chancen für eine möglichst exakte Lagedarstellung stellen hier die genaue Anwendung der OK-Definition und ein funktionierender Rückkopplungsprozeß zwischen den Lage-und Ermittlungsdienststellen dar. Der Riickkopplungsprozeß zwischen den Zentral-und Basisdienststellen ist daher bezüglich der Entscheidung über die Aufnahme von OK-Verfahren ins Lagebild zu optimieren. Eine direkte Kontaktierung der Dienststellen, die erstmalig OK-Verfahren melden, ist anzustreben“ (BKA, 1999: Lagebild Organisierte Kriminalität Bundesrepublik Deutschland 1998 (Kurzfassung), S.27).Google Scholar
  258. BKA, 1996: Lagebild Organisierte Kriminalität Bundesrepublik Deutschland 1995 (Kurzfassung), S. 16.Google Scholar
  259. Als Professionalisierung der OK-Bekämpfung wertet das BKA unter anderem, daß Fälle bereits in einer frühen Ermittlungsphase aufgrund der Indikatorenliste als OK eingestuft werden und an OK-Spezialdiensstellen delegiert werden. Die Prognose OK führt dann zu Ermittlungen, die im Gegensatz zu normalen polizeilichen Ermittlungen, nicht mehr vorrangig rein deliktspezifisch sind, sondern hauptsächlich den vermuteten OK-Strukturen im Hintergrund gelten.derartige polizeiliche Erkenntnisse anfielen (1996), die zu neuen Verfahren führten. Die Vermutung eines in ausgeprägtem Ausmaß vorhandenen Dunkelfeldes ist somit trotz eines, im Vergleich zu anderen Kriminalitätsformen, enormen Aufwandes bei der Erforschung des Dunkelfeldes, nicht ausreichend begründbar. Insgesamt gesehen, ist die Ableitung eines besonderen Bedrohungspotentials organisierter Kriminalität durch den Verweis auf ein besonders hohes Dunkelfeld, durch die konkreten Daten nicht zu belegen.Google Scholar
  260. 257.
    Vgl. BKA, 1999- Lagebild Organisierte Kriminalität Bundesrepublik Deutschland 1998 (Kurzfassung). Die komplette Strukturanalyse findet sich auf den Seiten 12–24.Google Scholar
  261. 258.
    Diese Schwerpunktsetzung scheint aufgrund der Tatsache, daß Verfahren mit sog. Schwerpunkt RG (Rauschgift) anteilsmäßig den Großteil aller erfaßten OK-Ermittlungsverfahren darstellen (1994: 33,2%; 1995: 34,8%; 1996: 35,8%; 1997: 35,3%; 1998: 40,1%), gerechtfertigt.Google Scholar
  262. 259.
    Vgl. Dessecker, 1992: „Gewinnabschöpfung im Strafrecht und in der Strafrechtspraxis“, Kapitel 111.2 a): „Strukturen des Drogenhandels und organisierte Kriminalität”.Google Scholar
  263. 259.
    Dessecker, 1992, S.I01–111.Google Scholar
  264. 260.
    Einschränkend ist hier freilich anzumerken, daß sich die bisherige empirische Forschung, wie gezeigt, bezüglich Drogenschwarzmärkten ganz vorwiegend dem Heroinmarkt und, in geringerem Umfang, dem Marihuanamarkt gewidmet hat und andere Drogenmärkte nur am Rande in Untersuchungen eingebunden waren. Für Kokainmärkte sowie insbesondere zu Amphetamin/Ecstasymärkten liegt also kaum Forschung bezüglich der Organisation des Angebots vor. Nichtsdestotrotz deutet gerade im Bereich der synthetischen Drogen, wie bereits gezeigt, vieles darauf hin, daß Handel und Vertrieb hier weitaus weniger strukturiert und organisiert sind als beispielsweise der Heroinhandel. Die Konzentration auf den Heroinmarkt ist seitens der Forschung mit der besseren „Verfügbarkeit“ der Heroinkonsumenten (aufgrund deren im Vergleich zu Konsumenten anderer Drogen weitaus höheren sozialen Auffälligkeit) für Befragungs-und Beobachtungszwecke und damit besser gesicherter Datengrundlagen zu erklären.Google Scholar
  265. 261.
    Insofern stellen die Ergebnisse auch eine klare Zurückweisung wesentlicher Ergebnisse des World Drug Reports sowie der Studie von Sieber/Bögel dar.Google Scholar
  266. 262.
    So auch Wagstaff/Maynard, 1988, S.6.Google Scholar
  267. 263.
    Vgl. Albrecht, 1998(a), S.21. Dies gilt laut Albrecht insbesondere für den Heroinmarkt, in dem starke polizeiliche Kontrollen dazu führen, daß sich stabile Gruppenstrukturen nicht entwickeln können.Google Scholar
  268. 264.
    Albrecht, 1998(a), S.21.Google Scholar
  269. 265.
    Vgl. Albrecht, I998(a), S.21.Google Scholar
  270. 266.
    Dariüberhinaus ist ja zu berücksichtigen, daß viele der vorhandenen Versuche, die Umsätze und den Profit des illegalen Drogengeschäftes zu bestimmen, eher in dem Bereich der Spekulation als der Schätzung angesiedelt sind. So wird regelmäßig für den Wert der illegalen Drogen und zwar unabhängig davon auf welcher Ebene des Verteilungssystems sie sichergestellt werden, der extrem hohe und tatsächlich nur fiir Kleinstmengen beim Verkauf an Endverbraucher (jeweils in Europa oder den USA) zu erzielende Einzelhandelspreis angesetzt.Freilich soll dies nicht als Verharmlosung des Drogenhandels mißverstanden werden. Aus Sicht einer Versachlichung der Debatte um organisierte Kriminalität und illegalen Drogenhandel ist es jedoch von zentraler Bedeutung zwischen verschiedenen Verteilungsstufen und unterschiedlichen Ebenen der Gewinnentstehung zu unterscheiden.Google Scholar
  271. 267….
    Nationale und internationale empirische Untersuchungen liegen zu den Kriminalitätsbereichen Eigentums-und Vermögenskriminalität (insbesondere Kfz-Diebstähle), Anlage-bzw. Subventionsbetrug, Schutzgelderpressung bzw. systematische Erpressung, Geldwäsche, Menschenhandel (Handel mit Frauen als Prostituierte, Handel mit Arbeitskräften, Handel mit Kindern zur Adoption) und Schleusung illegaler Immigranten vor (vgl. für eine Ubersicht der Studien und deren wesentliche Ergebnisse: Albrecht, 1998 (a), S.19–31.).Google Scholar
  272. 268.
    Albrecht, 1998(6), S.325.Google Scholar
  273. 269.
    So wird beispielsweise im Bundeslagebild für das Erfassungsjahr 1998 lediglich ein aggregierter Anteilswert von 14,7 Monate fir das Kriterium „Durchschnittliche Dauer der Ermittlungsverfahren“ angegeben. Darüber hinaus wird darauf verwiesen, daß die Streubreite der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer aller 832 Ermittlungsverfahren des Jahres 1998 von 2 Monaten bis 86 Monaten reichte. Auf Anfrage teilte das BKA weiterhin mit, „daß vom Bundeskriminalamt keine offiziellen Statistiken zum Umfang und Dauer von Ermittlungsverfahren erhoben werden” (Antwort auf schriftliche Anfrage an das BKA vom 04.08.1999.)Google Scholar
  274. Sellin ( 1968, S. 41–59) allerdings relativiert diese Einschätzung grundsätzlich in seinem Artikel „Die Bedeutung von Kriminalitätsstatistiken“, der sich mit methodologischen Problemen der Erfassung von Kriminalität auseinandersetzt: „Es wird bis heute von vielen Kriminalstatistiker, besonders in Europa, angenommen, daß allein Statistiken, die von den Verurteilten ausgehen, die Grundlage für die Ermittlung der Kriminalität abgeben können. Während der letzten zwei Jahrzehnte aber ist eine zunehmende Zahl von Wissenschaftlern und Praktikern auf diesem Gebiet zu dem Schluß gelangt, daß eine zufriedenstellendere Basis in den Statistiken der „bekannten” Vergehen gesehen werden kann. Sie erkennen zwar an, daß es der Benennung eines Deliktes durch die Polizei an juristischer Feinheit mangeln kann, aber sie glauben, daß die Untersuchungsbehörden (_.), insofern es sich um Typen der Kriminalität handelt, die, (…) als mit Hilfe der Kriminalstatistik meßbar angesehen werden können, wahrscheinlich nicht sehr viele irrige Feststellungen treffen“ (S. 51 )Google Scholar
  275. 271.
    Vgl. hierzu die geringen absoluten Zahlen konkreter Aburteilungen hinsichtlich (vermeintlich) besonders OK-relevanter Straftaten (Bildung krimineller Vereinigungen/Schwerer Bandendiebstahl im Vergleich zu Diebstahl/Geldwäsche bzw. Tarnung unrechtmäßiger Vermögenswerte/Unerlaubtes Handeltreiben mit, Anbauen, Herstellen, Ein-oder Ausführen von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge als Mitglied einer Bande) mithilfe der diesbezüglichen Ausschnitte der Arbeitsunterlage „Strafverfolgung“ der Erfassungsjahre 1993–1997 des Statistischen Bundesamtes.Google Scholar
  276. 272.
    Die könnte auch zur Klärung der Frage, ob und wenn ja zu welchem Teil der Anstieg der Ermittlungsverfahren seit dem Jahr 1992, nicht nur technische Grunde habe, sondern möglicherweise auch als Produkt bzw. Folge der deutschen Wiedervereinigung aufgefasst werden könnte.Google Scholar
  277. 272.
    Albrecht, 1999, schriftliche Antwort vom 04 08.1999 auf eine diesbezügliche Anfrage.Google Scholar
  278. 273.
    Ein erster Arbeitsbericht der Untersuchung „Justitielle Bewältigung von Erscheinungsformen organisierter Kriminalität“ liegt bereits vor (Kinzig, 1999, S.1–2). Die Untersuchung kann sich erstmals auf weitergehende polizeiliche Informationen bezüglich organisierter Kriminalität beziehen, da dem Max-Planck-Institut von dem Landeskriminalamt Baden-Württembergs das Erhebungsraster für die Auswertung von OK-Verfahren zur Erstellung eines Lagebildes OK zur Verfügung gestellt wurde. Dieses Raster enthält im Gegensatz zu den öffentlich zugänglichen OK-Lagebildern Einzelfallschilderungen konkreter Ermittlungsverfahren. Dieses Raster wird dann mit dem Raster für die Auswertung von OK-Verfahren der Zentralen Stelle Organisierte Kriminalität (ZOK), die für Baden-Württemberg bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart angesiedelt ist, verzahnt. Darüberhinaus ist geplant, weitere Bundesländer in die Untersuchung einzubeziehen.Google Scholar
  279. 274.
    Albrecht, 1999, schriftliche Antwort vom 04.08.1999 auf eine diesbezügliche Anfrage.Google Scholar
  280. 275.
    Vgl hierzu auch die bereits erwähnte Sozialstrukturanalyse des Lagebilds Organisierte Kriminalität Bundesrepublik Deutschland 1998 (Kurzfassung).Google Scholar
  281. 276.
    Vgl. Albrecht, 1998(a), S.40.Google Scholar
  282. 277.
    Vgl. hierzu Merton, 1995, S.117.Google Scholar
  283. 278.
    Merton, 1995, S.136.Google Scholar
  284. 279.
    Merton, 1995, S.137.Google Scholar
  285. 280.
    Merton, 1995, 5.137.Google Scholar
  286. 281.
    Merton, 1995, S.137_Google Scholar
  287. 282.
    Insofern ist hier freilich auch der institutionalisierte Bereich des erlaubten Verhaltens nicht exakt definiert 283.Albrecht, 1998(a), S.19–20.Google Scholar
  288. 284.
    Vgl. hierzu die Übersichten „Zuordnung der OK-Verfahren zu den Kriminalitätsbereichen“ der jeweiligen Lagebilder Organisierte Kriminalität Bundesrepublik Deutschland.Google Scholar
  289. Auf die Problematik, daß die offiziellen Kriminalitätsstatistiken kein zuverlässiges oder gar vollständiges Bild der tatsächlichen Verteilung von Straftaten und Straftätern zeichnen und eher das Ergebnis eines kriminalpolitischen Selektionsprozesses darstellen, muß an dieser Stelle nicht mehr vertiefend hingewiesen werden. Vgl. hierzu aber auch Merton, 1995, 5.137–140. So berichtet Merton u.a. von einer Untersuchung mit rund 1.700 überwiegend der Mittelschicht angehörenden Personen, die ergab, “daß „Verbrechen unter der Hand” bei diesen völlig ehrenwerten Mitgliedern der Gesellschaft gang und gäbe waren. Neunundneunzig Prozent der Befragten bekannten, einen oder mehrere von 49 Verstößen gegen das Strafgesetzbuch des Staates New York begangen zu haben, jeder davon gravierend genug, um eine Höchststrafe nicht unter einem.lahr nach sich zu ziehen. Die durchschnittliche Zahl solcher Verstöße im Erwachsenenalter was alle vor dem sechzehnten Lebensjahr begangenen Straftaten ausschließt betrug hei den Männern 18 und bei den Frauen l I. Volle 64% der Manner und 29% der Frauen bekannten sich eines oder mehrerer schwerer Verbrechen schuldig, welche nach New Yorker Gesetz Grund genug zur Aberkennung sämtlicher bürgerlicher Ehrenrechte wären. Der Grundtenor dieser Ergebnisse kommt in der Formulierung eines Geistlichen zum Ausdruck, der zu seinen Falschaussagen in bezug auf die von ihm verkauften Vermögenswerte meinte: „Zuerst hab ich mit der Wahrheit versucht, aber damit hat man nicht immer Erfolg. “ Aufgrund dieser Ergebnisse kommen die Autoren zu dem vorsichtigen,.Schluß, daß „die Zahl der Handlungen, die nach dem Gesetz kriminell. sind, weit über der Zahl liegt, die in den offiziellen Statistiken auftaucht. Gesetzwidriges Verhalten, weit davon entfernt, ein abnormes soziales oder psychologisches Phänomen darzustellen, ist in Wahrheit sehr weit verbreitet” “ (S.139–140.).Google Scholar
  290. 285.
    Merton, 1995, 5.140.Google Scholar
  291. 286.
    Merton, 1995, 5.140.Google Scholar
  292. 287.
    Anschaulich Merton, 1995, 5.140: „Der Status des ungelernten Arbeiters und das damit verbundene niedrige Einkommen können im Sinne der geltenden Wertmaßstäbe nicht ohne weiteres mit der Macht und den hohen Einkommen konkurrieren, die das organisierte Geschäft mit der Prostitution, dem Glücksspiel und dem Verbrechen verspricht“Google Scholar
  293. Vgl. Merton, 1996, 5. 141.Google Scholar
  294. Merton, 1995, S.141–142.Wenngleich die „vom Tellerwäscher zum Millionär Philosophie“ in Nordamerika Merton zufolge besonders stark ausgeprägt ist, gilt das Prinzip vertikaler Mobilität, also daß prinzipiell jeder sozialen Aufstieg schaffen kann, daß jeder „seines Glückes Schmied ist”, mit gewissen Einschränkungen als Leitmotiv (Merton, 1995, S.141: „Ideologie des offenen Klassensystems“) aller westlichen Industriegesellschaften und ist somit meines Erachtens auch zur Analyse derselben geeignet.Mithilfe Merton’s analytischem Schema sind auch gängige Stereotypen zum Zusammenhang von Kriminalität und Armut, in dem Sinne, daß Armut kriminelles Verhalten begünstige, zu entkräften und interkulturell wechselnde Korrelationen von Kriminalität und Armut zu erklären. Dabei weist Merton zunächst auf scheinbar widersprüchliche Ergebnisse Sorokin’s zum Verhältnis von Armut und ökonomischen Status dergestalt hin, daß viele ärmere Länder weniger Kriminalität gehabt haben als reichere Länder und die Verbesserung der wirtschaftlichen Lage in der zweiten Hälfte des neunzehnten und zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts von keiner Abnahme der Kriminalität gefolgt war, um dann zu zeigen, daß ein „niedriger ökonomischer Status in unterschiedlichen sozialen und kulturellen Strukturen dynamisch auch eine jeweils andere Rolle spielt” (Merton, 1995, S.142, Fußnote 22.):„“Armut” ist keine isolierte Variable, die sich, wo immer sie vorkommt, genau gleich verhält; sie ist nur eine Variable in einem ganzen Komplex von identifizierbaren, interdependenten sozialen und kulturellen Variablen. Armut als solche und die mit ihr gegebene Beschneidung der Chancen allein machen noch keine auffällig hohe Kriminalitätsrate. Nicht einmal die herühmt-heriichtigte „Armut in der Uberfußgesellschaft“führt notwendig zu diesem Ergebnis. Sind jedoch die Armut und die mit ihr einhergehenden Benachteiligungen im Wettbewerb und die für alle Mitglieder der Gesellschaft geltenden kulturellen Werte mit einer kulturellen Betonung des finanziellen brfolgs als beherrschendem Ziel verknüpft,.sind hohe Kriminalitätsraten ein normales Ergebnis. So lassen grobe (und nicht unbedingt zuverlässige) Kriminalstatistiken darauf schließen, daß die Armut in Südosteuropa weniger hoch mit Kriminalität korreliert als in den Vereinigten Staaten. Nun dürften die ökonomischen Lebenschancen der Armen in diesen europäischen Ländern eher weniger aussichtsreich sein als in Amerika, so daß weder die Armut, noch die Verbindung von Armut und begrenzten Chancen ausreicht, um die unterschiedlichen Korrelationen zu erklären. Betrachten wir jedoch die vollständige Konfiguration -Armut, beschränkte Chancen und die allgemeine Zuschreibung kultureller Ziele -, so gibt dies durchaus eine Basis ab, von der aus sich die - im Vergleich zu Gesellschaften mit starrer Klassenstruktur und klassenspezifischen Erfolgssymbolen - höhere Korrelation von Armut und Kriminalität in der amerikanischen Gesellschaft erklären läßt.” (Merton, 1995, S.142.)Google Scholar
  295. 290.
    Merton, 1995, S.144.Google Scholar
  296. 291.
    Bell, 1953, S.131–154.Google Scholar
  297. 292.
    Merton, 1995, S.183.Google Scholar
  298. 293.
    Merton, 1995, S.184.Google Scholar
  299. 294.
    Bell, 1953, 5.146 zitiert nach Merton, 1995, S.184.Google Scholar
  300. 295.
    Bell, 1953, 5.152–153 zitiert nach Merton, 1995, S.185_Google Scholar
  301. 296.
    Merton, 1995, S.185.Google Scholar
  302. 297.
    So verweist Albrecht beispielsweise darauf, daß organisierte Eigentums-und Vermögenskriminalität seit dem Umbruch vor allem im Bereich der Kfz-Kriminalität beobachtet worden sei:„Die Entwicklung der Kfz-Diebstähle seit Ende der achtziger Jahre zeigt recht deutlich die Auswirkungen der plötzlichen Entstehung einer ganz erheblichen Nachfrage und der Entstehung einer kaum kontrolliertem Schattetnvirtschaft in den ehemals sozialistischen Staaten. Freilich zeigen die drastischen Rückgänge in den Kfz-Diebstählen, die seit 1994 festzustellen sind, auch, wie schnell ein solcher Trend durchbrochen werden kann. Denn der Rückgang kifft sich wohl einerseits zum Teil mit technischer Prävention erklären. Verantwortlich hierfür dürfte aber insbesondere Sättigung einerseits und die Zurückdrängmtg der Schattenwirtschaften in den mitteleuropäischen Ländern sein. Damit entfallen natürlich Anreize und damit die Grundlagen für die kur fristige Dynamik.“ (Albrecht, 1998(a), S.19.Google Scholar
  303. Vgl. u.a. Roth, 1997: Die Russen-Mafia — Das gefährlichste Verbrechersyndikat der Welt.Google Scholar
  304. 299.
    Der Artikel „The Sexy Russian Mafia“ ist auch im Internet abrufbar unter der Adresse http://members.tripod.com/—orgcrime/russexy.htm (Stand: 19.11.1999).Google Scholar
  305. 300.
    Rosner, 1999, S.2.Google Scholar
  306. Rosner, 1999, S.2. 64s Rosner, 1999, S. 2.Google Scholar
  307. 302.
  308. 303.
  309. 304.
  310. 305.
    Vgl. auch zur ausgeprägten Rolle der Schattenwirtschaft in der ehemaligen Sowjetunion auch Sinuraja, 1995, S.41 f.Google Scholar
  311. 306.
    Rosner, 1999, S.4.Google Scholar
  312. 307.
    Vgl. unter besonderer Berücksichtigung des Transformationsprozesses in Ungarn (S.573–597) die Analyse der Transformation der kommunistischen Herrschaft in Ostmitteleuropa und der Sowjetunion von Kreutz (1995, 5.563–600), demzufolge der gesamte Transformationsprozess der kommunistischen Herrschaft in den ehemaligen sozialistischen Staaten eine sehr wesentliche kriminelle Komponente hatte:,.Das, was vielen zunächst als Reform und Innovation erschien, war de facto für viele nichts anderes als die Gelegenheit zur Bereicherung, also einfache, aber straflose Kriminalität. Die von Robert K. Merton (1957) aufgezeigte Ambivalenz von Devianz also einerseits die Chance zu Innovation und andererseits die Gelegenheit zu Kriminalität zeigt sich somit auch im vorliegenden Kontext.” (S.593) Am Beispiel Ungarns verdeutlicht Kreutz, daß der anomische Prozess in Ungarn, den er mithilfe unterschiedlicher empirischer Quellen, Statistiken und sozialwissenschaftlicher Untersuchungen deutlich herausarbeitet, zu einer „sekundären Ausbeutung zum Zweck der Konversion von politischer in wirtschaftliche Macht durch die flexiblen „Spekulanten“ (Pareto) unter den Mitgliedern der alten Nomenklatura” (S.590) führte und so eine neue Unternehmerschicht entstehen konnte. Diese neue Unternehmerschicht weist deutliche Parallelen mit der von Rosner als „Connivers“ charakterisierten Gruppe aufGoogle Scholar
  313. 6“.
    Vgl. Bundeskriminalamt, 1999: Lagebild Organisierte Kriminalität Bundesrepublik Deutschland 1998 (Kurzfassung), S.17–18.Google Scholar
  314. 308.
    Rosner, 1999, S.3.Google Scholar
  315. 309.
    Rosner, 1999, S.5–6.Vgl. hier ausführlich für eine differenzierte Auseinandersetzung mit den verschiedenen Funktionen des gängigen Bildes der Russen-Mafia sowohl in der ehemaligen Sowjetunion, unter Berücksichtigung der Durkheimschen Normalitätsthese des Verbrechens und der positiven Funktionen der Abweichung von Normen (Aufrechterhaltung der sozialen Solidarität/Grenzziehungsfunktion), als auch in Nordamerika (soziale Funktionen) die diesbezüglichen Ausfiihrungen Rosner’s („Why is the Russian Mafia sexy?“).Google Scholar

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© Springer Fachmedien Wiesbaden 2001

Authors and Affiliations

  • Jan Wessel

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