Kapitalmarktrechtliche Pflichten
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Zusammenfassung
Die Regelungen der §§ 21–30 WpHG setzen die auf Art. 54 EGV beruhende EG-Richtlinie vom 12.12.1988 über die beim Erwerb und der Veräußerung einer bedeutenden Beteiligung an einer börsennotierten Geselschaft zu veröffentlichenden Informationen (Transparenz-Richtlinie)236 in das deutsche Recht um.237 Obwohl Art. 17 Abs. 1 der Richtlinie eine Umsetzung bis zum 1.1.1991 vorsah, traten die §§ 21 ff. WpHG als Teil des Zweiten Finanzmarktförderungsgesetzes erst am 1. Januar 1995 in Kraft.238
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