Zielvereinbarung und variable Vergütung pp 105-113 | Cite as
Die Betriebsvereinbarung — Rechtliche und administrative Aspekte
Zusammenfassung
In den ersten sechs Kapiteln wurde die Zielvereinbarung vom Zielsystem bis hin zum individuellen Leistungsentgelt beschrieben. Die betriebliche Regelung der genannten Aspekte zur Zielvereinbarung im Zusammenhang mit der variablen Vergütung ist kein einseitiger Akt, den das Unternehmen per Dienstanweisung oder einseitigem Eingriff in die Arbeitsverträge durchführen kann. Mit Blick auf leitende Mitarbeiter gemäß § 5 Abs. 3 BetrVG bedarf es eines entsprechenden individuellen Vertrages zwischen dem Arbeitgeber und dem einzelnen Mitarbeiter. In allen anderen Fällen liegt die Mitbestimmung des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Ziff. 10 BetrVG vor. Unter die Mitbestimmung des Betriebsrates fallen damit neben gewerblichen Arbeitnehmern und tariflichen Angestellten auch die außertariflichen Angestellten (AT-Angestellte). In der betrieblichen Praxis zeigt sich eine unterschiedlich hohe Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte durch den Betriebsrat bei den genannten Mitarbeitergruppen. Das ändert jedoch nichts an der Zuständigkeit bzw. den Rechten des Betriebsrates.
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