Begriff und notwendige Wesensmerkmale der Rückstellung nach herrschender Ansicht der Betriebswirtschaftslehre

  • Gerd Werninger
Part of the Beiträge zur betriebswirtschaftlichen Steuerlehre book series (WIPO)

Zusammenfassung

Die Auffassung darüber, was eine Rückstellung ist, wann sie zu bilden ist, welchem Zweck sie dient, ist im wesentlichen davon abhängig, von welcher Bilanz auffassung man an dieFrage herangeht. Es gibt bekanntlich drei Bilanzauffassungen, die jede für sich eine teils größere, teils geringere Bedeutung gewonnen haben, die statische, die organische und die dynamische Bilanzauffassung. Von diesen Bilanzauffassungen ist die organische von Fritz Schmidt, obwohl die ihr zugrunde liegende Idee der Ausschaltung von Scheinerfolgen gerade in Zeiten starker Preisschwankungen viel für sich hat, nicht über den Bereich des Theoretischen hinausgekommen, weil ihre Anwendung in der Praxis auf große Schwierigkeiten stieß 1). Die beiden anderen Bilanzauffassungen, dynamische und sta tische, haben beide ihre Bedeutung, jedoch in der Weise, daß die statische als die historisch ältere heute als überholt gilt 2) — wenigstens soweit es sich um die Aufstellung der jährlichen Erfolgsbilanzen handelt — und der dynamischen Bilanzauffassung Platz gemacht hat. Seitdem Schmal enbach die Erfolgsermittlung als den Hauptzweck der Jahresbilanz herausgestellt hat, hinter dem die Aufgabe der Darstellung des richtigen Vermögens- und Schuldenstandes zurücktreten muß, hat diese Idee eine ständig wachsende Anhängerschaft gefunden. Viele spätere Bilanztheoretiker 3) haben an Schmalenbachs Gedanken angeknüpft und zu der heutigen Verbreitung der dynamischen Bilanzauffassung wesentlich beigetragen 4).

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Referenzen

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    Für steuerliche Zwecke ist die organische Tageswertbilanz schon frühzeitig ohne nähere Begründung als ungeeignet für die steuerliche Gewinnermittlung abgelehnt worden; s. dazu RFH-Urteil v. 22. 10. 31 I A 254/30, StW 1932, 167.Google Scholar
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    Daneben haben noch die sogenannten „nachzuverrechnenden Einnahmen“ Rückstellungscharakter; Einzelheiten folgen auf S. 71 ff.Google Scholar
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    Vgl. S. 30.Google Scholar
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    „Entstehung einer Verbindlichkeit“ ist nur eine Zwischenstufe; von Ausnahmefällen (z. B. Gegenlieferung) abgesehen, führt auch d e Verbindlichkeit später zur Ausgabe.Google Scholar
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    Im Original nicht gesperrt.Google Scholar
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  34. 8).
    Rieger, Schmalenbachs dynamische Bilanz, 2. Aufl., S. 119.Google Scholar
  35. 9).
    Vgl. S. 30 ff.Google Scholar
  36. 10).
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  37. 11).
    Das Imparitätsprinzip wird seit Jahrhunderten in den Bilanzen der Kaufleute geübt und ist daher ein Bestandteil der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und bei der Bilanzaufstellung zu beachten. Gleicher Ansicht auch Greiffenhagen, Disproportionen in der Steuerpolitik, S. 92.Google Scholar
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    Aufermann, Stille Reserven in Ertragsteuerbilanzen, in: Die Aktuelle 47, 325.Google Scholar
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    Ruth/Schmaltz, Die neue Bilanz der Aktiengesellschaft in rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Beleuchtung, S. 40.Google Scholar
  41. 15).
    Zur Entscheidung darüber, wann ein Aufwand entstanden ist, will Enno Becker, natürlich für den Bereich des Steuerrechts, die Verkehrsauffassung heranziehen (Becker, Die Grundlagen der Einkommensteuer, S. 268); ein theoretisch einwandfreies Kriterium ergibt sich natürlich dabei nicht; vgl. auch S. 22 f.Google Scholar
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    Kosiol, Betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte zum Bilanzsteuerrecht, in: ZfB 52, 347.Google Scholar
  43. 17).
    Das Wort ,anzusehender’ deutet auf die Übereinstimmung der Ansicht Kosiols mit der unsrigen hin: Kosiol „sieht etwas als einen Aufwand an“, und wir „unterstellen“ die Entstehung eines Aufwands. Gemeint ist in beiden Fällen, daß der Aufwand nur aus Gründen der Vorsicht verrechnet wird; objektiv ist seine Entstehung nicht nachweisbar.Google Scholar
  44. 18).
    Dieser Terminologie bedient sich auch Aufermann, Gewinn- und Verlustrealisation bei Berechnung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb durch Bilanzvergleich, in: ZfB 51, 235.Google Scholar
  45. 1).
    Beachte die Erweiterung in Anm. 4 auf S. 49.Google Scholar
  46. 2).
    An Stelle von ,Aufwand’ kann im Einzelfalle auch ,Mindereinnahme. oder ,Schuldentstehung’ stehen.Google Scholar
  47. 3).
    Diese Ausführungen lehnen sich an Kajet, Aufwandsrückstellungen, in: Prabewi 41, 69, an.Google Scholar
  48. 1).
    Vgl. z. B. Gebhardt, Rücklagen und Rückstellungen nach den neuesten Erkenntnissen des Bilanzsteuerrechts, in: Prabewi 40, 49; Senf, Grundsätzliches zur Frage der Zulässigkeit und Unzulässigkeit der Rückstellungen und steuerfreien Rücklagen, in: DStBl 42, 14; Gercke, Unterschiedsmerkmale zwischen Rückstellungen, Wertberichtigungen und Rechnungsabgrenzungsposten, in: DStZ 53, 374.Google Scholar
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  51. 4).
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  54. 7).
    Sperrung vom Verfasser.Google Scholar
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    Berg, Wie bilanziert die Aktiengesellschaft? 6. Aufl., S. 52.Google Scholar
  57. 10).
    Van der Velde, Der gegenwärtige Stand der Behandlung der Rückstellungen in der Handels- und in der Steuerbilanz, in: WPg 52, 328.Google Scholar
  58. 11).
    Im Ergebnis gleicher Ansicht: Aufermann, Transitorische Posten und Antizipationen, in: Die Aktuelle 47, 377; Auler, Rückstellungen, S. 8; Kosiol, Betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte zum Bilanzsteuerrecht, in: ZfB 52, 347; Seifried, Zur Frage der steuerrechtlichen Anerkennung zweckgebundener Rücklagen für unterlassene Reparaturen, in: StW 47, 491; Streit, Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung für Rückstellungen, 1. Aufl., S. 11; u. a.Google Scholar

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  • Gerd Werninger

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