Rationale Legitimierung Eines Staatsstreiches als Soziologisches Problem

Erläutert am Beispiel des türkischen Umsturzes vom 27. Mai 1960
  • Ernst E. Hirsch

Zusammenfassung

Jede Macht- und Güterverteilung innerhalb einer menschlichen Gruppe bedarf zu ihrer Erhaltung einer als unverbrüchlich postulierten Ordnung und solcher Einrichtungen, mit deren Hilfe möglichen Verletzungen dieser Ordnung vorgebeugt und Folgen geschehener Verletzungen geahndet und wiedergutgemacht werden können. Ist diese Ordnung eine „Rechtsordnung“, so besitzen rein faktische Herrschaftsverhältnisse zwischen und über Menschen und Güter die Qualität von Rechtsverhältnissen, d. h. von rechtlich anerkannten und in ihrem Bestand und ihrer Wirkungsweise rechtlich geschützten sozialen Verhältnissen. Die Qualifizierung als „rechtlich“ bedeutet, daß Bruch oder Verletzung dieser Ordnung prinzipiell nach rechtlichen Kriterien zu beurteilen ist, was eine Wertung mit anderen Maßstäben, z. B. religiösen, moralischen, weltanschaulichen, politischen u. a. m., keineswegs ausschließt.

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© Westdeutscher Verlag Köln und Opladen 1965

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  • Ernst E. Hirsch

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