Verfahrenstechnik zur Sicherung von Baugruben pp 247-275 | Cite as
Abstützung von Baugrubenwänden
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Zusammenfassung
Senkrechte Baugrubenwände ohne Abstützung können je nach anstehendem Boden und Verbauart nur bis zu Tiefen von ca. 3 bis 4 m ausgeführt werden. Die Gründe hierfür sind erstens die mit der Baugrubentiefe überproportional zunehmende Beanspruchung der Wand und zweitens die Kopfverschiebungen, die zu unerwünschten Setzungen der Geländeoberfläche und damit zu einer Gefährdung von Bebauung, Verkehrswegen und Leitungen führen können (Bild 8.1).
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© B. G. Teubner Stuttgart 1990