Zusammenfassung
Bahnübergänge sind höhengleiche Kreuzungen von Eisenbahnen mit Straßen, Wegen und Plätzen. Übergänge, die nur dem innerdienstlichen Verkehr der Bahnen dienen und Übergänge für Reisende gelten nicht als Bahnübergänge (§ 11 EBO). Auf Strecken mit einer Geschwindigkeit v > 160 km/h und bei Magnetschwebebahnen sind Bahnübergänge nicht zugelassen.
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© B. G. Teubner Stuttgart/Leipzig/Wiesbaden 2002