Kapitel 3: Die primärrechtlichen Direktiven
Zusammenfassung
Die Untersuchung der Rechtsprechung der europäischen Gerichte liefert bereits wertvolle Erkenntnisse in Bezug auf die Rechtsfiguren der Heilung und Unbeachtlichkeit von Verfahrens- und Formfehlern im europäischen Eigenverwaltungsrecht. Jedoch äußern sich die Richter und die Generalanwaltschaft kaum grundlegend und umfassend zu den beiden Rechtsfiguren. Ihre Problemlösungen beschränken sich vielmehr auf den in Frage stehenden Einzelfall. Daher griffe es zu kurz, wollte man versuchen, allein aus der Rechtsprechung einen „allgemeinen Teil“ der Heilung und Unbeachtlichkeit im europäischen Eigenverwaltungsrecht zu entwickeln. Hierfür ist das Bild, das die Justiz zeichnet, zu fragmentarisch und durch einen zu starken Einzelfallbezug ausgezeichnet, als das es ausreichend wäre, um ein stimmiges Bild zu ergeben. Ein umfassendes System lässt sich darin noch nicht erkennen.