Festschrift für Franz-Josef Dahm pp 119-137 | Cite as
Die Bedeutung der Patientenaufklärung in der forensischen Praxis
Zusammenfassung
Durch das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) vom 26.2.2013 wurde der Behandlungsvertrag normiert, um die Rechte und Pflichten von Patienten und Behandelnden festzulegen und hierdurch Rechtssicherheit zu schaffen. Von großer Bedeutung für die Behandlerseite ist die in § 630e BGB näher beschriebene Aufklärungspflicht, weil für diese im Arzthaftungsprozess besondere Darlegungs‐ und Beweislastregeln gelten. Während der Patient den Beweis für das Vorliegen eines Behandlungsfehlers zu erbringen hat, sieht § 630h Abs. 2 BGB vor, dass der Arzt die umfassende Aufklärung des Patienten über die vorgenommene Maßnahme zu beweisen hat, um sich nicht der Gefahr einer Haftung auf Schadensersatz auszusetzen. Der Patient muss allerdings den Beweis dafür erbringen, dass die von ihm geltend gemachte Gesundheitsverletzung durch den eigenmächtigen Eingriff des Arztes verursacht wurde. Gemäß § 630e Abs. 1 BGB ist der Behandelnde „verpflichtet, den Patienten über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären. Dazu gehören insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahmen sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie. Bei der Aufklärung ist auch auf Alternativen zur Maßnahme hinzuweisen, wenn mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Methoden zu wesentlich unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen führen können“. Die Wertstellung dieser Vorschrift spiegelt sich in den aktuellen gerichtlichen Entscheidungen zur Patientenaufklärung wider.