Einführung in den Gutachtenstil pp 201-210 | Cite as
§ 19 Klausur 13: Schon gezahlt?
Zusammenfassung
Dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien A ist der Rundfunkbeitrag in seiner gegenwärtigen Form ein Dorn im Auge. Die aktuelle Ausgestaltung als haushaltsbezogene Abgabe, wonach für jede Wohnung von deren Inhaber ein Rundfunkbeitrag zu entrichten ist, und zwar unabhängig von Anzahl oder Art der zum Empfang von Rundfunksendungen geeigneten Geräte, ist seiner Auffassung nach nicht geeignet, um die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nachhaltig zu finanzieren. Stattdessen plädiert A für eine Rückkehr zur früheren, modifizierten gerätebezogenen Gebühr, die an das Bereithalten von Rundfunkempfangs- und Fernsehgeräten sowie nunmehr auch internettauglichen Geräten anknüpft. Auch einige Ministerpräsidenten der Länder erwägen eine solche Regelung, können sich aber nicht auf die notwendige Änderung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) einigen. Als ein Bundesland den RBStV sogar zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigt, sieht A seine Chance gekommen, um im Alleingang die Reform des Rundfunkbeitragssystems voranzutreiben.