Zusammenfassung
Neben den Polizeiverordnungen gibt es als Sonderart genereller polizeilicher Maßnahmen noch sogenannte „Polizeiliche Anordnungen“, die zur Ausfüllung oder zur Ergänzung eines vom Gesetz bereits mit Strafe bedrohten Tatbestandes ergehen, ohne daß die Vorschriften über Form und Verkündigungsart für Polizeiverordnungen gelten (vgl. Lindemann, Polizeiverordnungen in Preußen, 2. Aufl., S. 17).
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