Handelsrecht mit Wechsel- und Scheckrecht pp 62-93 | Cite as
Aktiengesellschaft
Zusammenfassung
Mit der Aktiengesellschaft tritt die reine Kapitalgesellschaft in die Reihe der handelsrechtlichen Vereinigungen. Sie baut sich auf einem bei der Gründung aufzubringenden, fest bezifferten Kapital, dem Grundkapital auf, das in eine bestimmte Zahl ebenfalls in Geldbeträgen bezifferter Anteilsrechte (Aktien) zerlegt ist. Gesellschafter der Aktiengesellschaft (Aktionär) ist, wem eines oder mehrere solcher Anteilsrechte zusteht. Die Verpflichtung der Aktionäre beschränkt sich auf die einmalige Leistung des von vornherein festgesetzten Einlagebetrages; für die Schulden der Gesellschaft haften sie nicht, § 178. Trägerin der Verbindlichkeiten und ebenso der zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Rechte ist nur die Gesellschaft selbst. Die Aktiengesellschaft als solche ist die Unternehmerin, von der Person der Gesellschafter rechtlich verschieden („société anonyme“), eine selbständig organisierte juristische Person, § 210 I. Sie steht als Körperschaft dem rechtsfähigen Verein nahe1), unterscheidet sich aber von ihm in charakteristischer Weise. Denn während das Mitgliedschaftsrecht bei Vereinen höchstpersönlicher Natur, weder vererblich noch veräußerlich ist, gibt die Aktie ein geldwertes, der Verfügung des jeweiligen Berechtigten unterliegendes Vermögensrecht2). Das Mitgliedschaftsrecht des Aktionärs ist notwendigerweise mit einem „Anteilsrecht“ (s. § 212) verbunden. Es ist auch veräußerlich, und seine Verkehrsfähigkeit wird dadurch in besonderer Weise gesteigert, daß das Mitgliedschaftsrecht in einem Wertpapier (Aktie) verbrieft wird, das auf den Inhaber gestellt werden kann, § 1793).
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Literatur
- Die Literatur zum Aktienrecht steht hinter dem Reichtum der sonstigen handelsrechtlichen Gebiete etwas zurück, insbesondere im Hinblick auf die zahlreichen Probleme der neuesten Entwicklung. Das grundlegende Werk von Karl Lehmann, Recht der Aktiengesellschaft, stammt aus 1898 (aus älterer Zeit: Renaud; V. Ring u. a.). Im übrigen s. R. Fischer in Ehrenbergs Handb. III 1; Lehmann-Ring II 2; Staub-Pinner II; (im Kommentarwerk von Düringer-Hachenburg fehlt das Aktienrecht noch); F. Goldschmit, Die Aktiengesellschaft; sowie Einzelschriften (s. u.). — Franz Klein, Die neueren Entwicklungen in Verfassung und Recht der Aktiengesellschaften (s. auch unten § 49 Lit.). Wirtschaftliche Darstellung: Passow, Die Aktiengesellschaft. — Bauers Zeitschrift für Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung. — Handbuch der deutschen Aktiengesellschaften (jährlich).Google Scholar
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