Zusammenfassung
In den meisten Wohnhäusern pflegt ein Raum vorhanden zu sein, welcher den Miethern abwechselnd zur Verfügung gestellt wird, um darin die Wäsche zu reinigen. Nicht selten ist diese Waschküche in einem vom Wohnhause isolirten Gebäude untergebracht, wodurch dann kaum eine Störung durch den Wäschereibetrieb im Wohnhause selbst erfolgen kann. Leigt die Waschküche dagegen im Haupthause selbst, so giebt sie oft umgekehrt Anlaß zu mancherlei Klagen der Einwohner. Dies ist vornehmlich der Fall, wenn die Küche im Keller liegt und keine besondere Entlüftung besitzt. Einem Jeden warden die ganz specifischen Gerüche einer Waschküche bekannt sein und es ist höchst unangenehm, wenn jedesmal beim Gebrauch der Waschküche sich diese Gerüche im ganzen Hause verbreiten, so daß man schon beim Deffnen der Hausthür merkt, daß gewaschen wird. Man lasse sich also die Waschküche zeigen und forsche ebenso wie in der Kochküche nach der an der Decke angebrachten Ventilationsöffnung, die allerdings auch hier nicht unter allen Umständen Gewähr leistet, daß nunmehr alle Dämpfe durch sie unbemerkt abgeleitet warden, aber in jedem Falle doch das Uebel wesentlich zu verringern vermag.