Staatsrecht und Staatspraxis von Grossbritannien pp 121-148 | Cite as
Die politischen Parteien I: Parteienentwicklung und Parteiendynamik
Zusammenfassung
In den republikanischen Stadtrepubliken des Altertums konnten die stimmberechtigten Bürger unmittelbar an der Bildung des Staatswillens teilnehmen, weil der Umfang des Staatsgebiets und der auf ihm ansässigen Bevölkerung der persönlichen Stimmabgabe in der Volksversammlung nicht im Wege standen. Aber auch hier waren in Vorbereitung und Durchführung des Abstimmungsverfahrens Gruppenbildungen nicht zu vermeiden. In der als konstitutionelle Demokratie gestalteten Massengesellschaft unserer Zeit aber sind organisierte politische Parteien als die Instrumente der Staatswillensbildung unentbehrlich. Durch ihre Parteiprogramme und die auf sie eingestellten Kandidaten für die Wahlämter mobilisieren und aktivieren die politischen Parteien den sonst unendlich zersplitterten Vokswillen und vereinfachen ihn dadurch derart, daß die Masse der Bürger sich an der Staatswillensbildung entweder unmittelbar durch die Volksabstimmung oder mittelbar durch die Wahl von Parteivertretern sinnvoll beteiligen kann. In der konstitutionellen Demokratie kann der politischen Prozeß nur durch die Mitwirkung der politischen Parteien betrieben werden.
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