Finanzpolitik pp 48-124 | Cite as
Die finanzpolitische Willensbildung
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Zusammenfassung
Der Haushaltsplan, auch als Budget oder Etat bezeichnet, ist recht eigentlich das Zentrum der öffentlichen Finanzwirtschaft, deren Ziele und Pläne, Größenordnungen und Grenzen darin ihren zahlenmäßigen Ausdruck und Niederschlag finden; als „Hauptbuch des Staates“ veranschlagt er alljährlich das „zu Zahlen geronnene Schicksal der Nation, das es zu gestalten gilt“1.
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Literatur
- 1.HErmo, Dr. h. c. Kurt: Das Budget, Bd. I—Iii. Tübingen 1949/51. Ders.: Haushaltfibel, Schriftenreihe des Bundes der Steuerzahler, H. 1, S. 12. Bad Worishofen 1953.Google Scholar
- 1.HErmG, Kurt: a. a. O., Bd. I, S. 12.Google Scholar
- 2.HEnuG versteht unter Budget nicht nur den Voranschlag oder Plan, sondern „die in einem Zahlenkörper für ein Jahr zusammengefaßten Staatsfinanzen, und zu diesen gehören die einzelnen Stadien der Vorbereitung ebenso wie die der Abrechnung; sie alle sind das Budget in seinen einzelnen Phasen“…. Was ein „Budget” im funktionellen Sinne ist, wird völlig klar, wenn man es nicht nur als gegenübergestellte Ausgaben und Einnahmen, sondern plastisch auffaßt; als zwei Zahlenstauwerke, die eine Zeitperiode — in der Regel ein Jahr — beginnen und abschließen“ (a. a. O., Bd. I, S. 14f.).Google Scholar
- 3.AMoNN, Alfred: Grundsätze der Finanzwissenschaft, 1. Teil, S. 83. Bern 1947.Google Scholar
- 4.Jf zE, Gaston: Allgemeine Theorie des Budgets, Deutsche Ausgabe von Fritz Neumark, S. 35. Tübingen 1927.Google Scholar
- 5.Neumark, Fritz: Theorie und Praxis der Budgetgestaltung. In: Handbuch der Finanzwissenschaft, 2. Aufl., Bd. I, S. 554. Tübingen 1952.Google Scholar
- 1.Heirna: a. a. O., Bd. II, S. 34.Google Scholar
- 2.
- 3.Heixm, K.: Das Budget, a. a. O., Bd. I, S. 15.Google Scholar
- 1.„Sachlich in keiner Weise zu rechtfertigen war es z. B., wenn die Entwürfe der Haushaltspläne 1924/26 die zu erwartenden Reingewinne aus der Münzprägung nur partial bzw. überhaupt nicht in Einnahme stellten.“ — Neumars, FRrrz: Der Reichshaushaltsplan, S. 155. Jena 1929.Google Scholar
- 2.
- 1.Jhzr, G.: Allgemeine Theorie des Budgets, a. a. 0., S. 223.Google Scholar
- 2.„Die Ausnahmen sind in der Praxis sehr umfangreich und bedeuten in ihrer Gesamtheit eine Beeinträchtigung der vollen Übersichtlichkeit der öffentlichen Finanzführung.“ Vialon, F.: a. a. O., S. 139f.Google Scholar
- 3.Vgl. auch S. 129f.Google Scholar
- 1.Der Gemeindevorstand einer dänischen Mittelstadt brachte den formalen Ausgleich des Haushaltsplanes durch die Aufnahme eines Postens „Guthaben der Stadt bei den Steuerzahlern“ zuwege, der in der Höhe des Fehlbetrages angesetzt wurde!Google Scholar
- 2.Vgl. auch § 39.Google Scholar
- 3.„Die Abschaffung der Zerspaltung des Haushaltes in ein ordentliches und außerordentliches Budget würde in Deutschland einen großen Fortschritt im Sinne der Übersichtlichkeit und Klarheit bedeuten“, schrieb W. Lotz in einer rückblickenden Betrachtung „Die deutsche Staatsfinanzwirtschaft im Kriege”, S. 7f. Stuttgart 1917.Google Scholar
- 2.Neumark, F.: Der Reichshaushaltsplan, a. a. O., S. 200.Google Scholar
- 3.JkzE, G.: a. a. O., S. 257.Google Scholar
- 4.Neumark, F.: Theorie und Praxis der Budgetgestaltung, a. a. O., S. 580.Google Scholar
- 5.In der Budgetgeschichte wird dieses Prinzip auf die sog. Appropriationsklausel von 1665 zurückgeführt, vgl. S. 51.Google Scholar
- 1.
- 2.Entnommen aus Heinio, K.: Haushaltsfibel, a. a. 0., S. 35.Google Scholar
- 2.„Theoretisch hat man das Vorrecht immer dem Minister der Finanzen zugebilligt, praktisch ist aber der Budgetminister der wichtigere, denn er hat budgetäre Kontrollrechte gegenüber der Verwaltung. In der französischen Finanzkrise vom 9. 6. 1924 bis 23.Google Scholar
- 7.wurden 12 Finanzminister verbraucht.“ (HEirno, K.: Das Budget, a. a. O., Bd. II, S. 250.)Google Scholar
- 3.Vgl. hierzu: Der Finanzminister, H. 32, Institut Finanzen und Steuern. Bonn 1954.Google Scholar
- 1.Klee, Friedrich: Das Haushaltsrecht des Bundes und der Länder, S. 5. München u. Berlin 1951.Google Scholar
- 1.Schmidt, Lothar: Organisation und Aufgaben des Budgetbureaus in den Vereinigten Staaten, Manuskript zur Festschrift für Prof. Dr. EduardGoogle Scholar
- 1.Entnommen aus HEirnu, Kurt: Haushaltfibel, a. a. O., S. 21.Google Scholar
- 1.
- V.
- 2.
- 3.Grundsatz der Spezialität, vgl. S. 57ff.Google Scholar
- 1.Reichshaushaltsordnung (Rho), Wirtschaftsbestimmungen für die Reichsbehörden (Rwb), Reichskassenordnung (Rko).Google Scholar
- 2.
- 3.Vgl. hierzu Held, Georg: Theorie der Kameralrechnung, Wiesbaden 1951, und Winkelmann, Hans: Kameralistische und kaufmännische Rechnungslegung in öffentlichen Verwaltungen und Betrieben. Berlin 1950.Google Scholar
- 1.Reinig, Kurt: Haushaltskontrolle. In: Handbuch der Finanzwissenschaft, 2. Aufl., Bd. 1, S. 672. Tübingen 1952.Google Scholar
- 2.Hznvia, Kurt: Haushaltskontrolle, a. a. O., S. 691. 2 Errichtet durch Gesetz vom 27. 11. 1950.Google Scholar
- 1.Rho § 96, Abs. 1, Ziffer 4.Google Scholar
- 2.Rho § 107, Abs. 1.Google Scholar
- 3.„Die Bemerkungen sind die Feststellungen zu den Details der Prüfung. Die Denkschrift enthält die hauptsächlichsten Prüfungsergebnisse, der Bericht deren Auswertung für die Verwaltung und Gesetzgebung.“Google Scholar
- 4.
- 1.
- 2.Im Anschluß an die Zwangspensionierung des Präsidenten des Obersten Rechnungshofes in München ist in der Öffentlichkeit lebhafte Beunruhigung über die Bestrebungen einzelner Länder entstanden, die Rechnungsprüfungsbehörden, ohne formal ihre Unabhängigkeit anzutasten, einer Dienstaufsicht der Landesregierung zu unterstellen.Google Scholar
- 3.Weber, Max: Parlament und Regierung im neugeordneten Deutschland. Aus: Gesammelte politische Schriften, S. 129. München 1921.Google Scholar
- 1.
- 2.
- 3.
- 4.
- 5.
- 6.
- 7.HeddyNeumeister berichtet über die „Quälereien der behördlichen Bauvorschriften“: „Wie viele von ihnen verdanken ihr Entstehen einfach der Tatsache, daß ein Amt, vielmehr eine unternehmende und die behördlichen und parteilichen Schalthebel geschickt bedienende,Amtsperson` (oder eine, die es werden will) ihre Befugnisse ausdehnt oder überhaupt erst erfindet ?” (Wie eine Bürokratie entsteht, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 18. B. 1954.)Google Scholar
- 1.Ein besonders krasses Anschauungsbeispiel für das Überwuchern der Verwaltungsmaschinerie ist der Lastenausgleich und seine administrative Durchführung. § 302 des Lastenausgleichsgesetzes sieht die Bereitstellung von Mitteln für bestimmte Geschädigte vor. Hierzu erließ das Bundesausgleichsamt eine Weisung über die Ausbildungshilfe vom 24. 2. 1953 mit Anlage zur Weisung über die Ausbildungshilfe vom 26. 3. 1953, eine Sonderanleitung zur Weisung über die Ausbildungshilfe vom 5.5.1953, einen Runderlaß vom 5.5.1953 und eine ergänzende Weisung über die Ausbildungshilfe für Lehr-und Anlernlinge vom 5. 5. 1953. Diese 7 Vorschriften des Bundesausgleichsamtes werden in jedem einzelnen Bundeslande ergänzt durch laufende Ministerialentschließungen der einzelnen Landesausgleichsämter, deren Zahl von der EntschluBfreudigkeit der einzelnen Landeshauptstädte abhängt.Google Scholar
- 2.
- 1.Dungern, v.: Die Finanzkontrolle im Staat und in den Gemeinden, S. 24. 1933.Google Scholar
- 2.Ein Beispiel hierfür war die „Milliardennacht“ von 1952, in der die Besatzungsbehörden den nächtlich zusammengerufenen Vertretern der Bauwirtschaft überstürzte Bauaufträge im Betrage von Hunderten von Millionen erteilten, um noch vor dem Ablauf der Verausgabungsperiode über die fälligen Besatzungskosten zu disponieren; die Aufträge wurden anschließend allerdings wieder zum großen Teil annulliert.Google Scholar
- 3.Teriialle, Fritz: Die Finanzwirtschaft des Staates und der Gemeinden, a. a. O., S. 47. Grundlagen und Möglichkeiten einer organischen Finanz-und Steuerreform, Institut Finanzen und Steuern, S. 17f. Bonn 1954.Google Scholar
- 2.Vgl. Grundlagen und Möglichkeiten einer organischen Finanz-und Steuerreform, a. a. O., S. 17.Google Scholar
- 3.Geschäftsordnung der Bundesregierung vom 11. 5. 1951, § 26.Google Scholar
- 4.Vgl. Der Finanzminister, H. 32, Tnstitut Finanzen und Steuern, a. a. O.Google Scholar
- 5.Greaves, H. R. G.: Die britische Verfassung, S. 123. Frankfurt 1951.Google Scholar
- 1.Heinno, K.: Das Budget, Bd. I, S. 244.Google Scholar
- 2.This is a Bureaucrat, by Katharine HAnzlrm In: Fortune, November 1953.Google Scholar
- 3.In der Haushaltsdebatte des Bundestags 1954 sprach der Vorsitzende des Haushaltsausschusses, der Abgeordnete SchÖTtle, von der Entmachtung des Parlaments, das gerade beim Etat im Grunde nur noch „Ja“ zu der Regierungsvorlage sagen könne. Der ehemalige Bundesjustizminister Dehler warnte vor der sich aus dieser Machtvollkommenheit ergebenden Gefahr einer Überheblichkeit der Regierung: „Man braucht sich nur der Tatsache bewußt zu werden, daß die „Pressure Groups’ nicht mehr in die,Lobbies` des Parlaments gehen, sondern daß sie die Klinken der Referententüren in den Ministerien putzen, um zu wissen, welche Verschiebung der Machtfülle sich ergeben hat.” Vgl. auch den Beitrag „Weiß das Parlament das Budgetrecht zu nutzen Y“ in: Die Zeit, 1. 4. 1954, der konkrete Vorschläge enthält.Google Scholar
- 2.Schiller, Fniznnzcu V.: Gedichte, Iii. Periode. In: Sämtliche Werke, Bd. I, S. 346. Stuttgart 1873.Google Scholar
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- 2.Jung, C. G.: Psychologische Typen, 8. Aufl. Zürich 1950.Google Scholar
- 3.LE Box, G.: Psychologie der Massen, a. a. O.Google Scholar
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- 3.
- M.Acdoiigall, William: The Group-Mind, a sketch of the principles of collective psychology, with some attempt to apply them to the interpretation of national life and character, S. 55. Cambridge 1920.Google Scholar
- 1.Reiwald, Paul: Vom Geist der Massen. In: Handbuch der Massenpsychologie, 3. Aufl., S. 178. Zürich 1948.Google Scholar
- 2.Über das Verhalten des Menschen zum Gelde vgl.Google Scholar
- 3.
- 1.Näheres hierzu S. 121.Google Scholar
- 2.
- 8.Gehlen, Arnold: Der Mensch, seine Natur und seine Stellung in der Welt, S. 328. Bonn 1950.Google Scholar
- 1.
- 1.Im englischen Unterhaus sorgt ein besonderer Parteifunktionär, der sog. „Einpeitscher“, für die pünktliche Teilnahme der Fraktionsmitglieder an allen wichtigen Abstimmungen und für ihre „richtige” Stimmabgabe.Google Scholar
- 2.„Wenn ein neuer Abgeordneter ins Unterhaus einzieht, unterschreibt er dem,Einpeitscher` seiner Partei ein Formular ohne Datum:,Ich erkläre, daß ich mein Mandat niederlege’. Dieses Formular liegt dann im Tresor und kann jederzeit mit einem Datum versehen werden, wenn die Fraktion oder die Partei mit ihm unzufrieden ist.“ (BergstrÄSser, Ludwig: Die Problematik des deutschen Parlamentarismus, Schriftenreihe der Hochschule für politische Wissenschaften, H. 7, S. 9. München 1951.)Google Scholar
- 3.Darauf bezieht sich der berühmte Ausspruch des nachmaligen preußischen Finanzministers v Hansemann in der Sitzung des Vereinigten Landtags vom B. 6. 1847 bei der Erörterung eines „Antrages auf Ausführung der preußischen Ostbahn mittels Staatsschatzes“: „In Geldsachen hört die Gemütlichkeit auf.” (Nach W. DÄBritz, David Hansemann U. Adolph V. Hansemann, S. 17. Krefeld 1954.)Google Scholar
- 1.Den Endpunkt dieser Entwicklung bildet das Zweiparteiensystem, das die vielerlei politischen Meinungsverschiedenheiten der Wähler gewissermaßen auf eine einzige Alternative zusammenstreicht. Vgl. Maciver, R. M.: Regierung im Kräftefeld der Gesellschaft, S. 205. Frankfurt 1947.Google Scholar
- 2.SchmÖLders, G.: Ist die Aktie steuerlich diskriminiert ? Ein Beitrag zum Konflikt zwischen formaler und wirtschaftlicher Betrachtungsweise im Steuerrecht, Steuer und Wirtschaft, 31. Jg., Nr. 3, März 1954.Google Scholar
- 1.Maciver, R. M.: Regierung im Kräftefeld der Gesellschaft, a. a. O., S. 200.Google Scholar
- 2.Bryce, James: The American Commonwealth, Amerika als Staat und Gesellschaft. Deutsch von J. Singer. Leipzig 1924.Google Scholar
- 3.Weber, Max: Politik als Beruf. Wiederabgedruckt in: Civitas Gentium, Schriften zur theoretischen Soziologie und Soziologie der Politik und Verfassung, S. 158. Frankfurt 1947.Google Scholar
- 4.
- 5.Greaves, M. R. G.: Die britische Verfassung, a. a. O.Google Scholar
- 6.Kaufmann, Erich: Grundtatsachen und Grundbegriffe der Demokratie. Schriftenreihe der Hochschule für Politische Wissenschaften, München, H. 1 (1950) S. 17.Google Scholar
- 1.
- 2.Verein zur Wahrung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen in Rheinland und Westfalen, gegr. 1871.Google Scholar
- 3.Wirtschaftspartei, Landbund, Aufwertungspartei, Bayerischer Bauern-Bund u. a.; viel Aufsehen erregten Bestrebungen zur Gründung einer Partei der Inhaber von rotgestempelten Tausendmarkscheinen, denen man, da sie im besetzten Gebiet ausgegeben worden waren, auf völkerrechtlichem Wege zu einer Aufwertung verhelfen wollte.Google Scholar
- ’.Ein Beispiel aus der Gegenwart ist der. Bhe, der sogar den Rang einer eigenen Partei besitzt.Google Scholar
- 2.Root, E.: The invisible government. Annals, Bd. 64 (1916).Google Scholar
- 1.MurxRO, B. W. B.: The invisible government. New York 1928.Google Scholar
- 2.
- 3.Crawford, K. G.: The Pressure Boys, The Inside Story of Lobbying in America. New York 1939.Google Scholar
- 3.Näheres und reichhaltige Literatur bei HEnvia, K.: Das Budget, Bd. I, S. 273 ff.Google Scholar
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- 2.SchmÖLders, G.: Die politische Korruption in den Vereinigten Staaten, Archiv f. angewandte Soziologie, Bd. IV (1932), H. 4.Google Scholar
- 3.Krise des Parlamentarismus. Der Monat, Juni 1953, S. 287.Google Scholar
- 4.Öffentliche Meinungsbildung in Westdeutschland. Offene Welt H. 29 (1954) S. 29.Google Scholar
- 5.Grundlagen und Möglichkeiten einer organischen Finanz-und Steuerreform, a. a. O., S. 19.Google Scholar
- 2.Krise des Parlamentarismus, a. a. O., S. 291 ff.Google Scholar
- 3.Gast-Lademann-Meinhold: Gesetz über die Investitionshilfe, H. 16, Schriftenreihe des Deutschen Industrie-und Handelstages, April 1952.Google Scholar
- 4.Nach Breitling, R.: „Pressure Groups“ in Bonn ? (Wort und Wahrheit, Januarh. 1954) wurden allein in Bonn, Beuel und Bad Godesberg Mitte 1952 Büros von mindestens 270 Organisationen gezahlt: „seitdem Bonn Bundeshauptstadt wurde, schießen ihre Verbindungsbüro dort wie Pilze aus dem Boden”.Google Scholar
- 2.Für das Jahr 1953 wurden 375 verschiedene Einzelpersonen und Organisationen mit Ausgaben in Höhe von über 4,5 Mill. Dollar gemeldet, darunter das „Institute of Diaper Service“ mit 5 553$ und die „National Association of Electric Companies” mit 547 789 8; die „American Federation of Labor“ gab 123 608 8, die „American Medical Association” 106624 $ und die „American Legion“, die Organisation der Kriegsteilnehmer, 85 830 $ an.Google Scholar
- 2.„In all ages and countries, with amazingly few exceptions, the power of the well-to-do has strongly influenced the course of public affairs. It must inevitably be so and I am not sure that its being so is a matter for either regret or critizism... Democracy is the most expensive form of government known to man; its cost increases as the square of the degree of direct popular participation in it… The money power is no myth in American political life; it is an active, relentless, and for the most part an invisible factor there. But a good deal of the popular antipathy to it rests upon a myth — on the illusion that its activities are invariably detrimental to the best interests of the people as a whole.“ (Muxno, W. B.: The invisible Government, a. a. O., S. 113 ff.)Google Scholar
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- 2.HorsTArrER, Peter R.: Die Psychologie der öffentlichen Meinung, a. a. O., S. 26.Google Scholar
- 1.Freeman, G. L.: Introduction to physiological psychology. 1934.Google Scholar
- 2.
- 3.
- 4.
- 1.„Die modernen Parlamente sind in erster Linie Vertretungen der durch die Mittel der Bureaukratie Beherrschten. Ein gewisses Minimum von innerer Zustimmung mindestens der sozial gewichtigen Schichten der Beherrschten ist ja Vorbedingung der Dauer einer jeden, auch der bestorganisierten Herrschaft. Die Parlamente sind heute das Mittel, dies Minimum von Zustimmung äußerlich zu manifestieren. Für gewisse Akte der öffentlichen Gewalten ist die Form der Vereinbarung durch Gesetz nach vorheriger Beratung mit dem Parlament obligatorisch, und zu diesem gehört vor allem der Haushaltplan. Heute wie seit der Zeit der Entstehung der Ständerechte ist die Verfügung über die Art der Geldbeschaffung des Staates, das Budgetrecht, das entscheidende parlamentarische Machtmittel. Solange freilich ein Parlament nur durch Verweigerung von Geldmitteln und Ablehnung der Zustimmung zu Gesetzesvorschlägen oder durch unmaßgebliche Anträge den Beschwerden der Bevölkerung gegenüber der Verwaltung Nachdruck verleihen kann, ist es von positiver Anteilnahme an der politischen Leitung ausgeschlossen. Es kann und wird nur,negative` Politik treiben.“ (Weber, Max Parlament und Regierung im neugeordneten Deutschland, a. a. O., S. 229.)Google Scholar
- 1.Grabows$Y, A.: Die Politik…, a. a. O., S.293.Google Scholar
- 2.Grabowsry, A.: Die Politik…, a. a. O., S. 225f.Google Scholar
- 3.
- 1.Holtgeewe, K. G.: Der Steuerwiderstand, a. a. O.Google Scholar
- 1.SchÖLten, H.: Die Steuermentalität der Völker im Spiegel ihrer Sprache. Finanzwissenschaftliche Forschungsarbeiten. Köln 1952.Google Scholar
- 2.In einer von führenden Persönlichkeiten des evangelischen und katholischen öffentlichen Lebens anläßlich der „Kleinen Steuerreform“ 1953 unterzeichneten Denkschrift über „Steuerethos und Staatsgesinnung” heißt es unter anderem: „Beschämende politische Geschehnisse der Vergangenheit, der wiederholte Währungsverfall, aber auch die oft unerträgliche Höhe der Steuern und Abgaben haben in vielen Bürgern die Meinung erweckt, als wäre der Staat nicht mehr der Hüter des Rechts und Schützer des redlich erworbenen Eigentums. Daraus folgte bei vielen ein Widerwille gegen alle Lasten, die der Staat seinen Bürgern auferlegte, wiewohl von niemand bestritten wird, daß der größte Teil dieser Lasten in einem politischen Erbe der Vergangenheit begründet ist, das wir heute wohl oder übel zu tragen haben. Dieser Widerwille vieler unserer Mitbürger gegen die staatlichen Forderungen wird aber nicht beseitigt, sondern nur erhöht, wenn ihm lediglich staatlicher Zwang entgegengesetzt wird. Insbesondere vermochte der staatliche Versuch, den Steuergesetzen zwangsweise Geltung zu verschaffen, nicht immer den Unredlichen an seinen Gesetzwidrigkeiten zu hindern; häufig wurden dadurch aber gerade diejenigen in schwere Bedrängnis gebracht, die die Sorgen des Gemeinwohls zu ihren eigenen zu machen bereit sind Würde diese Entwicklung weitergehen, so müßte das sittliche Ansehen des Staates auf die Dauer schweren Schaden leiden; denn dieses Ansehen ist begründet auf der göttlichen Bestimmung des Staates, den Guten zu lohnen und den Bösen zu strafen.“Google Scholar
- 1.Sichtermann, S.: Geschichte des Bankgeheimnisses, 1. Teil. Frankfurt 1953.Google Scholar
- 2.Schubert, Werner: Das Bankgeheimnis. In: Blattei-Handbuch Rechts-und Wirtschaftspraxis (Forkel-Kartei) Stuttgart, Lieferung 226 vom 1. 6. 1954.Google Scholar
- 2.Stangeby: Legislative Measures against tax fraud in Norwey. Bulletin for International Fiscal Documentation, S. 260. Amsterdam 1954.Google Scholar
- 8.
- 1.SchmÖLders, G.: Steuerzahlerbewegung und Verwaltungsreform in den Vereinigten Staaten. Reichsverwaltungsblatt (1929) H. 47. — Ders.: Steuerzahlerbewegung und Budgetreform in den Vereinigten Staaten. Wirtschaftsdienst (1929) H. 42. — Ders.: Mitarbeit der Steuerzahler an Kommunalaufgaben in Usa. Z. f. Kommunalwirtschaft (1929) H. 22.Google Scholar
- 2.SchmÖLders, G.: Die Steuerzahlerbewegung in Schweden. Finanzwissenschaftliche Forschungsarbeiten. Köln 1950.Google Scholar
- 3.Titel der Zeitschrift der schwedischen Steuerzahlerbewegung (Aufl. über 50000).Google Scholar
- 4.Vgl. hierzu S. 112.Google Scholar
- 1.Näheres bei Jones, Jesse, 66 Billion Dollars, A Biography of the Reconstruction Finance Co., New York 1950; vgl. ferner „The Plausible Mr. White“, in „Barrons” vom 30. 11. 1953, und H. v. Bonca, Der Spion und die Geschichte, Frankfurter Allgemeine Zeitung, November 1953.Google Scholar
- 2.Heinig, K.: Das Budget, a. a. O., Bd. I, S. 388.Google Scholar
- 3.„Ende November 1789 benachrichtigte der redliche, strenge und aufrichtig fromme Jansenist Camus die Nationalversammlung, daß ein geheimes Verzeichnis der höfischen Verschleuderungen der Staatsgelder existiere, das den Titel „das rote Buch“ führe. Auf seine Anregung beschloß die Nationalversammlung, essolle die Liste sämtlicher Pensionäre des Hofes veröffentlicht und zu diesem Zweck das rote Buch gedruckt werden. Dieser Beschluß jagte dem Finanzminister Necker, der die Geheimnisse des roten Buches gar wohl kannte, einen gewaltigen Schrecken ein, und er wußte seine Bedenken, so viel Schmähliches bekannt werden zu lassen, auch dem Finanzausschuß der Nationalversammlung einzuflößen. Aber der unerbittliche Camus gab keine Ruhe, und zudem waren die Ausflüchte, die Bekanntgabe des geheimen Ausgabebuches zu unterlassen, gar zu dünn. Entblödete man sich doch sogar nicht, mit der kläglichen Lüge vor die Nationalversammlung zu treten, die Veröffentlichung des roten Buches sei fast eine Unmöglichkeit, da die Druckkosten kaum weniger als 280000 Livres (!) betragen würden. Die Versammlung beantwortet diese ungeheuerliche Dummheit damit, daß sie das Anerbieten des Pariser Buchdruckers Baudoin, das Buch umsonst zu drucken, annahm.Google Scholar
- 2.Lange zog Necker die Sache hin, endlich fügte er sich aber einem bündigen Votum der Nationalversammlung und händigte das rote Buch dem Pensionsausschuß aus, dessen Obmann Camus war. Die schlimmsten und häßlichsten Mysterien, die der Einband von rotem Maroquin umschloß, sollten aber von der Veröffentlichung ausgenommen bleiben; Ludwig Xvi. hatte nämlich bei Auslieferung des Bandes die Bedingung gestellt, daß der Inhalt derjenigen Blätter, auf denen die geheimen Ausgaben seines Großvaters verzeichnet waren, nicht bekannt werden sollten. Der Finanzausschuß ehrte diese einem Pompadour-und Dubarry-Louis gegenüber übel angebrachte Enkelpietät und ließ daher die betreffenden Blätter mit einem Papierbande verkleben; aber die Lotterwirtschaft, wie sie unter dem 16. Louis mit den Staatsgeldern getrieben wurde, reichte allein schon aus, den revolutionären Stab über ein solches Königtum zu brechen. Die öffentliche Entrüstung wurde wachgerufen durch die Entdeckung, wie, wofür und an welche Leute die Staatsgelder so schamlos vergeudet wurden, auch unter und von dem,sparsamen` und,gewissenhaften` Sechzehnten.Google Scholar
- 3.Da waren zuerst die beiden Brüder des Königs, der Graf von Provence und der Graf von Artois. Diesen beiden Herren bezahlte der Staat jährlich für ihre Prinzenschaft 8,24 Mill. Livres, eine für damals gewiß sehr anständige Apanage. Allein sie genügte bei weitem nicht. Der liederliche Verschwender Artois hatte nur während Calonnes Finanzministerschaft neben seinem regelmäßigen Einkommen nicht weniger als 14,5 Mill. Livres außerordentlich aus der Staatskasse bezogen, um die Schulden seines Lotter-und Lasterlebens zu bezahlen, was Calonne dem König als notwendig vorgestellt hatte, um die Gemütsruhe des Prinzen zu sichern`; die Gemütsruhe einer so hohen Person schien mit 14 Mill, die dem zerlumpten und hungernden Volke abgepreßt worden waren, nicht zu teuer erkauft. Der,philosophische` und,nur seinen Studien lebende’ Provence hatte sich begnügt, innerhalb derselben Frist nicht mehr als 13,8 Mill. außerordentlich aus dem Staatsschatz zu beziehen. Sehr teuer kam das französische Volk auch das Kind-betten der Prinzessinnen zu stehen; für ihre Mühewaltung, den Duc de Berry zur Welt gebracht zu haben, bezog die Gräfin d’Artois 24078 Livres und 7 Jahre später abermals,pour son accouchement` wiederum 24000; dazwischen hinein auch 24078 Livres,comme simple cadeau`.“ (Scrimm%, Johannes: Menschliche Tragikomödie, gesammelte Studien, Skizzen und Bilder, Leipzig 1937.)Google Scholar
- 1.Bnoons, Robert C.: Corruption in American Politics and Life, S. 46ff. New York 1910.Google Scholar
- 2.Heinig, K.: Die Finanzskandale des Kaiserreichs. Berlin 1925.Google Scholar
- 1.LEwn soma (Mons), Richard: Das Geld in der Politik. Berlin 1930.Google Scholar
- 2.SchmÖLders, G.: Die politische Korruption in den Vereinigten Staaten und ihre Bekämpfung in der Nachkriegszeit. Arch. f. angewandte Soziologie, Berlin Bd. 4 (1932) H. 4, S. 258.Google Scholar
- 8.
- 4.Vgl. aber die Schilderung der Zustände in der Stadt Atlantic City (New Jersey) im Septemberheft:von Readers Digest. 1954.Google Scholar
- 1.Huber, H.: Die schweizerische Referendums-Demokratie. Neue Zürcher Zeitung vom B. 12. 1953.Google Scholar
- 2.Huber, H.: a. a. O.Google Scholar
- 3.Huber, H.: a. a. O.Google Scholar
- 1.Nawiasky, H.: Staatsgesellschaftslehre (Allgemeine Staatslehre, II. Teil). Einsiedeln 1954.Google Scholar
- 2.Nawiasky, H.: a. a. O.Google Scholar
- 3.Eine 1953 erschienene Zusammenstellung, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, verzeichnet über 250 Stellen, Vereinigungen und Gesellschaften, die sich gegenwärtig in der Bundesrepublik mit staatsbürgerlicher und politischer Erwachsenenbildung befassen. (JAnN, H. E.: Vertrauen, Verantwortung, Mitarbeit. Oberlahnstein 1953.)Google Scholar
- 4.„Überdies wurde und wird seit dem ersten Weltkrieg (1914–1918) und nach dem zweiten Weltkrieg die Budgetlüge von manchen Großstaaten wieder so eifrig gepflegt, daß man von einer neuen Blütezeit sprechen kann; manche kleineren Staaten haben mitunter traditionell sich mit der korrigierten Budgetwahrheit abgefunden.“ (HEnna, K.: Das Budget, a. a. O., Band II, S. 36.)Google Scholar
- 1.Neumars:, F.: Theorie und Praxis der Budgetgestaltung, a. a. O., S. 593.Google Scholar
- 2.Neumark, F.: Der Reichshaushaltsplan, a. a. O., S. 347f.Google Scholar
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- 2.Jahn, H. E.. Vertrauen-Verantwortung-Mitarbeit, a. a. O., S. 66.Google Scholar
- 3.Erste Ansätze zu einer Gewinnung des öffentlichen Interesses für die Fragen der Finanzpolitik finden sich in den Schaubildern über die Verwendung des Steueraufkommens, die mit dem Umsatzsteuerbescheid, in manchen Ländern und Gemeinden auch mit dem Grund-und Gewerbesteuerbescheid den Steuerpflichtigen zugehen. Ein Beispiel prompter Publizität war die Veröffentlichung einer detaillierten Übersicht über das industrielle Vermögen des Bundes im Bulletin des Presse-und Informationsamtes vom 18. 6. 1953, Nr. 112 (Oefteringf, H.: Der Bund als Unternehmer), nachdem in der Presse dieses Thema aufgegriffen worden war; die Länder sind diesem Beispiel allerdings nicht gefolgt.Google Scholar
- 1.Perl, G. U.: Die Beziehungen zwischen Finanzwissenschaft und Wirtschaftswissenschaft. In: Handbuch der Finanzwissenschaft, 2. Aufl., S. 177. Tübingen 1952.Google Scholar
- 1.Andreae, W.: Leitfaden der Finanzwissenschaft, S. 105. Jena 1938.Google Scholar
- 2.Papi hebt hervor, „daß ein allen Redistributionsprozessen gemeinsames Passivum in der Verringerung der wirtschaftlichen Effizienz derjenigen liegt, die infolge der redistributiven Besteuerung zu einer Neuordnung ihres eigenen Haushaltsplanes gezwungen sind. Eine noch bedeutsamere Wirkung der Staatstätigkeit besteht aber darin, daß der Ertrag ordentlicher und außerordentlicher Abgaben nach nicht streng wirtschaftlichen Kriterien verwendet und dadurch ein großer Teil von Gegenwartsgütern, wie etwa Arbeits-, Energie-und Rohstoffe, vernichtet wird, ohne daß eine Sicherheit dafür bestände, daß diese Güter in näherer oder entfernterer Zukunft in annähernd demselben Umfange reproduziert werden.“ (A. a. O., S. 174.)Google Scholar
- 2.Vgl. Meyer, K. H., Der unsichtbare Finanzausgleich. Finanzwissenschaftliches Forschungsinstitut Köln, Oktober 1954. Als Manuskript vervielfältigt.Google Scholar
- 3.„Mit Freimütigkeit und Lebhaftigkeit habe ich mich gegen Mehrere darüber ausgesprochen, welche Nachteile es bringt und bringen muß, daß bei unseren administrativen Behörden lauter bloße Juristen angestellt werden. Zu meiner Verwunderung fand ich nicht bloß Zustimmung, sondern man erblickte hierin auch die Ursache mancher Gebrechen, die sehr unverhohlen besprochen und getadelt wurden. Für mich floß hieraus die große Beruhigung, daß meine Ansicht, der Du mit einer bedeutenden Aufopferung von Zeit so willig gefolgt bist, Dir nicht zum Nachteil gereichen wird. Alles zeigt an, daß das bisherige System, bloße Juristen anzustellen, nicht haltbar ist. Ein Gespräch mit Baron… gab mir schon früher diese Aussicht. Beharre deshalb nur mutig auf dem betretenen Wege. Schlimm ist es freilich für Dich, sowie für jeden, der die gewohnte Bahn verläßt, daß Du Dir die Kenntnisse der Staats-und Kameralwissenschaft erwerben und doch zugleich in der Kenntnis der Jurisprudenz den Andern nicht nachstehen darfst. Aber in dieser Schwierigkeit liegt auch wohl der Grund, warum ein inkonsequentes System so lange Dauer hat gewinnen können. Späterhin wird man beide Fächer trennen und dann wird das Studium der Staatswissenschaften sehr erleichtert und deshalb allgemeiner werden.” So schrieb Johann Heinrich von THÜNen am 12. B. 1831 an seinen Sohn Heinrich über seinen Aufenthalt im Bade Sülz; heute, nach vier Generationen, ist das „inkonsequente System“ im wesentlichen noch immer in Geltung!Google Scholar
- 3.THÜNen, J. H. v.: Ein Forscherleben, 2. Aufl., S. 127f. Rostock 1883.)Google Scholar
- 4.Vgl. ScmuöLders: Organische Steuerreform. Berlin 1953.Google Scholar
- 5.
- 1.Die 1933 auf Anregung von B. Mom. in Leipzig gegründete „Deutsche Gesellschaft für Währungsschutz e.V.“ mußte im autoritären Staat, der Zweifel oder Kritik an seiner Finanzpolitik nicht duldet, bereits in ihrer ersten Mitgliederversammlung wieder ihre Auflösung beschließen.Google Scholar
- 3.„Die Praxis ist hier vielgestaltig — die Grenzen sind unscharf; zumeist wird so getan, als ob es um eine ernstlich zu beachtende Theorie gehe; in der Wirklichkeit geht es darum, was die wirtschaftlichen Verhältnisse hergeben und die politischen Kombinationen zulassen“ schreibt der erfahrene Parlamentarier K. Hanna; die Zweiteilung wird „auch als politisches Beruhigungsmittel angewendet, mitunter so eindeutig, daß an das ewige Elternproblem gedacht werden kann:,Wie sage ich’s meinem Kinde ?’ (Das Budget, a. a. O., Bd. II, S. 255 u. 440.)Google Scholar
- 2.Nzunsanu, F.: Theorie und Praxis der Budgetgestaltung, a. a. O., S. 580.Google Scholar
- 1.Markull, F.: Das Grundgesetz (zu Art. 115). In: Das Deutsche Bundesrecht. Siegburg 1949.Google Scholar
- 2.Moll, B.: Lehrbuch der Finanzwissenschaft, a. a. O., S. 108ff.Google Scholar
- 3.Dobretsberoer, J.: Das Geld im Wandel der Wirtschaft, S. 148ff. Bern 1946.Google Scholar
- 1.Die öffentlichen Einlagen im Bankensystem am 31. 10. 1953.Google Scholar
- 2.Beilage zum Monatsbericht der BdL für Februar 1954.Google Scholar
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