Gemeinfaßliche Belehrung über die nach dem Viehseuchengesetze vom 26. Juni 1909 der Anzeigepflicht unterliegenden Seuchen pp 7-10 | Cite as
Einleitung
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Zusammenfassung
Das Viehseuchengesetz vom 26. Juni 1909 (Reichsgesetzbl. S. 519) regelt die Bekämpfung übertragbarer Viehseuchen innerhalb des gesamten Gebiets des Deutschen Reichs. Es umfaßt die Abwehr der Einschleppung aus dem Ausland und die Bekämpfung im Inlande. Nur die Abwehr und Unterdrückung der Rinderpest ist in einem besonderen Gesetze — dem Gesetze, betreffend Maßregeln gegen die Rinderpest vom 7. April 1869 (Bundesgesetzbl. S. 105) — behandelt.
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