Beschluß, betreffend die Erhöhung des Kostgeldes und Festsetzung der Quartiervergütung

  • Magistrat

Zusammenfassung

Die Erhöhung des Kostgeldes auf 10 Sgr. (s. Anm.) sowie die beantragte Erhögung für Quartierentschädigung in Ausmietequartieren und den Alarmhäusern wird dom 1. Januar 1874 an genehmigt.

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© Springer-Verlag Berlin Heidelberg 1915

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  • Magistrat

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