Zusammenfassung
Beim Erwerb und Verlust des Besitzes treten seine beiden Elemente Macht und Wille stärker in Erscheinung. Besitz kann nicht ohne Willensakt und Herstellung des entsprechenden Nahverhältnisses erlangt werden und geht durch entgegengesetzten äußeren Willensakt und durch endgültigen Verlust des Nahverhältnisses verloren.
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