Voraussetzung der Verwendung eines festen Stoffes als Werkstoff ist, daß er die erforderlichen technischen Eigenschaften aufweist und daß er in die für ein Konstruktionselement gewünschte Form gebracht werden kann (Kap. 0.1). Dabei genügt es meist, wenn eines der möglichen Formgebungs-Verfahren angewandt werden kann. Diese Verfahren lassen sich danach einteilen, ob die Formänderung im dünnflüssigen (Formguß) (Bild 10.1), kristallplastischen oder zähviskosen Zustand
Zweiteilige Sandform, durch Anbringen der Steiger wird die Bildung von Poren und Lunkern im Werkstück verhindert. Bei den Abmessungen des Modells muß das Schwindma? des Gu?werkstoffes berücksichtigt werden.
(plastische Formgebung) oder ohne jegliche Veränderung des Werkstoffes im Werkstück (spanabhebende Formgebung) erfolgt. Daneben gibt es noch Verfahren, wie Herstellung von Betonformteilen, Herstellung von Formteilen durch Sintern, Spritzen und Aufdampfen, die alle dem Gießen mehr oder weniger verwandt sind. In diesem Abschnitt soll die Herstellung von Formteilen aus dem flüssigen Zustand (Viskosität, flüssiges Metall und Wasser, η ≈ 10−2 poise) behandelt werden.
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