Sicherheitskonzept — Anforderungen an Betonbauwerke
Zusammenfassung
- 1.Die Grundlagen des Sicherheitskonzepts sind zentral in Kapitel 4 bis 8 von [DIN 1055-100 – 01] — „Grundlagen der Tragwerksplanung“— geregelt, und zwar
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unabhängig von den verschiedenen Bauwerken
— Hochbauten, Brücken, Gründungen, Behälter usw. —
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unabhängig von den verschiedenen Bauwerken
— Stahlbetonbau, Stahlbau, Verbundbau, Holzbau, Mauerwerksbau usw. —.
In Kapitel 5 von DIN 1045-1 wird insgesamt darauf Bezug genommen.
Um eine ausreichende Zuverlässigkeit sicherzustellen, sind allerdings die für den Massivbau spezifischen konstruktiven Regeln zu beachten.
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- 2.
Die Einwirkungskombinationen für die verschiedenen Grenzzustände und Bemessungssituationen werden unabhängig von den verschiedenen Bauarten in Kapitel 9 und 10 von [DIN 1055-100 – 01] geregelt.
Im Anhang A — Bemessungsregeln für Hochbauten — werden die unabhängigen Einwirkungen, die zugehörigen Teilsicherheits- und Kombinationsbeiwerte sowie die vereinfachten Kombinationsregeln für Hochbauten behandelt.
In Kapitel 5 von DIN 1045-1 werden nur die Grenzzustände mit den Bemessungswerten und Teilsicherheitsbeiwerten der Tragwiderstände von Stahlbeton- und Spannbetonbauteilen geregelt.
Im übrigen wird auf [DIN 1055-100 – 01] Bezug genommen.
- 3.
Die probabilistischen Grundlagen für die Bemessung mit Teilsicherheitsbeiwerten sind im Anhang B von [DIN 1055-100 – 01] zusammengestellt.
Auf diese Grundlagen kann bei der Tragwerksplanung in solchen Fällen zurückgegriffen werden, wenn nicht geregelte Bauarten oder Baustoffe verwendet werden sollen oder nicht in DIN 1055 geregelte Einwirkungen zu berücksichtigen sind.
- 4.
Zwei kleine Anwendungsbeispiele sollen zur Veranschaulichung der Bemessungsregeln dienen. Hierbei wird demonstriert, dass sich der Aufwand bei der Berechnung der Einwirkungskombinationen in zumutbaren Grenzen hält.
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