Abgabe und Übernahme einer Arztpraxis pp 7-19 | Cite as
Wichtig: Bedarfszulassung ab 1999 — Rechtzeitige Information und Planung unter Berücksichtigung des GSG
Zusammenfassung
Die Regelungen, die das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) für die Zeit ab 01.01.1999 ankündigt, sind sowohl für die Entscheidung des Veräußerers wie des Erwerbers von größter Wichtigkeit. Ab 01.01.1999 soll der Grundsatz der Bedarfszulassung gelten. Das heißt, daß vom Gesetzgeber festgelegt wird, wie groß der Bedarf an Vertragsarztsitzen einer bestimmten Fachrichtung in einem gesperrten Gebiet ist. Die Bedarfszahlen werden mit Sicherheit häufig unter der Zahl der am 01.01.1999 tatsächlich existierenden Praxen liegen. Die Zurückführung der Anzahl der Praxen auf die Bedarfszahlen soll dadurch erreicht werden, daß freiwerdende Vertragsarztsitze nicht mehr neu besetzt und Zulassungsanträge abgelehnt werden, die zu einer Überschreitung der Bedarfszahlen führen würden.
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