Zusammenfassung
Das Jahresabschlussmodul, auch General Accepted Accounting Priciples-Modul (GAAP-Modul) genannt, bildet den nummerischen Teil der Taxonomie. Es beschreibt die einzelnen notwendig und freiwillig zu übermittelnden Berichtsbestandteile, die an die Finanzverwaltung elektronisch zu versenden sind. Die Anzahl der einzelnen zu übermittelnden Berichtsbestandteile variiert in Abhängigkeit von der Rechtsform des bilanzierenden Unternehmens, von der ausgewählten Bilanzart, vom Bilanzierungsstandard usw.
Soweit die E-Bilanz als Bestandteil der Steuererklärung übermittelt wird, müssen grundsätzlich eine Steuerbilanz mit Steuer-GuV oder eine (Handels)Bilanz mit GuV und einer steuerlichen Überleitungsrechnung gem. § 60 Abs. 2 EStDV als Mindestumfang der zu übermittelnden Daten elektronisch an die Finanzverwaltung versendet werden. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass immer eine Steuerbilanz mit einer Steuer-GuV an die Finanzverwaltung zu übermitteln sind, auch wenn § 5b Abs. 1 Satz 3 EStG nur von einer Steuerbilanz spricht. Des Weiteren wird es seitens der Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn die Handelsbilanz den notwendigen Mindestumfang der zu übermittelnden Daten nicht erfüllt und dieser erst mithilfe der Überleistungsrechnung in der Steuerbilanz erstellt wird. Gegebenenfalls sind noch zusätzliche Pflichtberichtsbestandteile zu versenden.