Anlagengenehmigungsrecht

  • Rainer Geesmann
Chapter

Zusammenfassung

Der Betrieb von Entsorgungsanlagen kann vielfältige Umweltauswirkungen in unterschiedlicher Intensität hervorrufen. Diese sind abhängig von den Abfallarten und ‑mengen, die in der jeweiligen Entsorgungsanlage angenommen, (zwischen‑)gelagert und im weit verstandenen Sinne behandelt werden, von der dabei zum Einsatz kommenden Anlagentechnik und schließlich von dem Anlagenstandort und seiner näheren Umgebung. Entsprechend vielschichtig, komplex und teilweise unübersichtlich sind die rechtlichen Vorgaben, welche die Umweltauswirkungen des Betriebs von Entsorgungsanlagen regeln.

Vor diesem Hintergrund setzt sich das Kapitel ″Anlagengenehmigungsrecht″ mit ausgewählten rechtlichen Fragestellungen auseinander, die Errichtung und Betrieb vor allem solcher Entsorgungsanlagen in der Praxis aufwerfen, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftig sind. Zu diesem Zweck werden einzelne, für Entsorgungsanlagen relevante Genehmigungstatbestände der 4. BImSchV einschließlich des Anlagentyps der IED-Anlage und die sich daraus ergebenden (verfahrens)rechtlichen Konsequenzen näher beleuchtet. Ein weiterer Schwerpunkt des Kapitels ″Anlagengenehmigungsrecht″ liegt auf ausgewählten praxisrelevanten Vorgaben der TA Luft, der TA Lärm, der GIRL und des Bauplanungsrechts. Dabei wird auch auf die sich abzeichnenden Inhalte der TA Luft-Novelle und der BVT-Schlussfolgerungen ″Abfallbehandlung″ eingegangen.

Literatur

  1. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (2016) Entwurf zur ersten Anpassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, Stand September 2016. http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Luft/taluft_entwurf_bf.pdf. Abgerufen am 30.12.2016Google Scholar
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  3. Jarass H (2015) Bundes-Immissionsschutzgesetz: BImSchG – Kommentar. Gelbe Reihe. 11. Aufl., C. H. Beck Verlag, MünchenGoogle Scholar

Copyright information

© Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH 2018

Authors and Affiliations

  • Rainer Geesmann
    • 1
  1. 1.Köhler & Klett RechtsanwälteKölnDeutschland

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