Gesetze – Erlasse – Anwendungsschreiben

Chapter

Zusammenfassung

Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben. Dies regeln Gesetze auf Bundes- und Länderebene und der steuererhebenden Religionsgemeinschaften. Sie werden ergänzt durch Erlasse.

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© Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH 2017

Authors and Affiliations

  1. 1.WedemarkDeutschland

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