Wirtschaftsprivatrecht pp 203-215 | Cite as
Gesellschaftsrecht
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Zusammenfassung
Für ein umfassendes Grundverständnis des Wirtschaftsrechts ist es unerlässlich, sich die Bedeutung des Gesellschaftsrechts vor Augen zu führen. Ohne die Möglichkeit, dass mehrere Einzelpersonen zusammen ihre wirtschaftliche Tätigkeit vornehmen und am Rechtsleben teilnehmen, ist eine arbeitsteilige Gesellschaft schlechthin undenkbar. Der Zweck des Gesellschaftsrechts ist jedoch nicht nur auf die rechtliche Gestaltung von Zusammenschlüssen mehrerer Personen gerichtet, sondern geht inzwischen weit darüber hinaus.
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