Rechtsgrundlagen der Europäischen Einigung

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Zusammenfassung

Wesentliche Grundgedanken für das Werte- und Rechtssystem der europäischen Integration wurden von europäischen Denkern lange vor der Gründung der ersten supranationalen Gemeinschaft - der EGKS im Jahre 1952 - entwickelt. Sie haben mit ihrem Wirken die Basis für eine europäische Werte- und Rechtsordnung gelegt, die bis auf den heutigen Tag Bestand hat und in Artikel 2 des Vertrages über die Europäische Union und in der Grundrechtecharta der Europäischen Union ihren Niederschlag gefunden hat. Von den Ideen der Aufklärung bis zur Aufnahme eines an diesen Ideen orientierten, rechtsverbindlichen Werte- und Rechtekatalogs für alle Mitgliedstaaten in einen völkerrechtlichen Vertrag war es ein langer, beschwerlicher und von vielen Rückschlägen begleiteter Weg. Zündende und zukunftsweisende Idee für eine friedliche und freiwillige Zusammenarbeit europäischer Staaten war und ist das bis heute aktuelle Konzept einer begrenzten Übertragung nationaler Souveränitätsrechte auf eine supranationale Organisation. Erklärtes politisches Ziel dieser Gemeinschaft und der danach - ausgehend vom gleichen Grundgedanken - gegründeten Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Europäischer Atomgemeinschaft (EAG) war es, „die Grundlagen für einen immer engeren Zusammenschluss der europäischen Völker zu schaffen“ (Präambel EWG-Vertrag 1957). In diesem Beitrag werden die rechtlichen Grundlagen (hierzu gehört das europäische wie auch das nationale Rehct der jeweiligen Mitgliedstaaten) der EU als eine Gemeinschaft von Staaten, die im Zusammenwirken mit den dazu berufenen Organen der EU gemeinsames europäisches Recht anwenden und neues Gemeinschaftsrecht setzen, behandelt.

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Copyright information

© Springer Fachmedien Wiesbaden 2015

Authors and Affiliations

  1. 1.FB8, Jean Monnet Centrum für Europastudien (CEuS)BerlinDeutschland

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