Gemeinwohl und öffentliches Amt pp 44-52 | Cite as
Ausweichstrategie und Ersatzangebot
Zusammenfassung
Die gewaltenteilige Demokratie legitimiert staatliches Handeln aus dem Willen des Volkes, der sich in Wahlen und Abstimmungen äußert, durch das parlamentarische, gewaltenteilige Repräsentationssystem kanalisiert, der zuständigen Instanz zufließt: Legitimation gemäß Kompetenz. Das ist die demokratische Umsetzung des hobbesianischen Konzepts, daß im positivistischen Rechtssystem der Geltungsanspruch der Norm sich an der authoritas des Normgebers oder des amtlichen Norminterpreten ergibt und nicht aus der inhaltlichen veritas der Norm selbst. Damit erhebt sich die Rechtssicherheit über die Rechtsidee. Die Lösung macht praktischen Sinn. Da die Sache des Gemeinwohls diffus und umstritten ist, herrscht wenigstens (relative) Klarheit über die Zuständigkeit dessen, der die Sache regelt. Der hobbesianische Ansatz der Legitimation durch Kompetenz wird von Niklas Luhmann aufgenommen und fortgesetzt in der Theorie einer Legitimation durch Verfahren.
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