Lohn und Gehalt im Baugewerbe pp 23-44 | Cite as
Lohnsteuer und Sozialversicherung
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Zusammenfassung
Die Erhebung der Lohnsteuer des Beschäftigten erfolgt durch Einbehaltung des Arbeitgebers vom steuerpflichtigen Bruttolohn. Dieses Verfahren bezeichnet man als Lohnsteuerabzugsverfahren. Die einzubehaltende Lohnsteuer ist aus der Lohnsteuertabelle abzulesen.
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