Zusammenfassung

Der Anfang der 1850er Jahre gehört bezüglich der Betriebsleitung und Verwaltung des privaten Bergwerkseigentums noch jener Zeitepoche an, welche charakterisiert wird durch die Gestalt des Gewerken, der »gehorsamst die von einem hohen wohllöblichen Bergamte festgesetzte Zubusse zahlte«. Es herrschte das sogenannte Direktionsprinzip, d. h. die Leitung des Betriebs und Haushalts auch der privaten Zechen lag vorwiegend in der Hand der königlichen Bergbehörde, und den Gewerken, wenn sie auch in manchen Angelegenheiten vorher gehört wurden, blieb in Wirklichkeit nicht viel mehr übrig, als die behördlicherseits geforderte Zubusse zu zahlen und günstigen Falls die ausgeworfene Ausbeute zu erheben.

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© Springer-Verlag Berlin Heidelberg 1904

Authors and Affiliations

  • Bergassessor Kreutz
    • 1
  1. 1.KölnDeutschland

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