Zusammenfassung
Zur absoluten und vergleichenden Kennzeichnung von Leistungen, deren Natur wir als Kollektivgegenstand erkannt hatten, kommen vor allem Grenz-Wertbestimmungen in Betracht. Die Einzel- sowie die Gesamtfunktion muß unter einheitlichen Bedingungen studiert werden, was durch Einführung und Einhaltung von Grenzbedingungen erreicht werden kann.
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